Erneuerung der Zugbildungsanlage der Richtungsgruppe 2-4, Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48892
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der Zugbildungsanlage der Richtungsgruppe 2-4, Bauüberwachung
München Nord - Rangierbahnhof
Los 1: BÜB OB + SÜ (inkl. Option BÜW Abfall und Vermessung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1: BÜB OB + SÜ (inkl. Option BÜW Abfall und Vermessung)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München Nord - Rangierbahnhof
Los 1: BÜB OB + SÜ (inkl. Option BÜW Abfall und Vermessung)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
11 - Leitender Bauüberwacher
Es würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, müsste diese Leistung neu ausgeschrieben werden. (Entfall von Synergieeffekten). Zudem wären weitere zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche wiederum auch vergütet werden müssten.