2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27850
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des Gesamtprojektes zu sichern. Die beinhaltet:
- Objektplanung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
- Tragwerksplanung Lph 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und Rettungsschächte;
- TGA-Planung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen ;
- LST-Planung Lph 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;
- OLA-Planung Lph 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;
- 50Hz-Planung Lph 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen Bereichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des Gesamtprojektes zu sichern. Die beinhaltet:
- Objektplanung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
- Tragwerksplanung Lph 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und Rettungsschächte;
- TGA-Planung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen ;
- LST-Planung Lph 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;
- OLA-Planung Lph 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;
- 50Hz-Planung Lph 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen Bereichen.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
116 - Es werden verschiedene Varianten für die Positionierung und Auslegung der Bahnsteigbelüftung, ohne Berücksichtigung der Traforäume, durchgeführt. Es handelt sich dabei um 5 Varianten.
Variante 1: Außenluftabsaugung (AUL) an der Fassade HEG und Fortluft (FOL) über Stahlrohren auf Bahnhofvorplatz;
Variante 2.0: AUL und FOL wie in die EP, aber mit einer Geometrieoptimierung, um die Gesamthöhe zu verringern;
Variante 2.1: gleich wie Variante 2.0 aber mit Berücksichtigung der Fahrradwege nach Vorgabe SWM vom Juni 2021;
Variante 3.0: ein Lüftungsturm im Südbereich für die gesamte AUL-Absaugung und für die Hälfte der FOL-Ausblasung. Die restliche FOL ist durch Stahlrohre im nördlichen Bereich entsorgt;
Variante 3.1: gleich wie Variante 3.0 aber mit Berücksichtigung der Fahrradwege nach Vorgabe SWM vom Juni 2021.
Die ursprüngliche Leistung hat sich durch die notwendigen zusätzlichen Variantenuntersuchungen der Bahnsteigbelüftung geändert. Dadurch sind keine Leistungen entfallen.
Der AN ist bereits tief mit der sehr komplexen Problemstellung am HBF betraut. Bei einem möglichen Wechsel des AN könnte die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung/ Erweiterung der bisherigen komplexen Thematik nicht gewährleistet werden. Zusätzlich müsste mit einer mehrmonatigen Einarbeitungszeit gerechnet werden. Insbesondere würden die schon seit geraumer Zeit fortlaufend stattfindenden Abstimmungsprozesse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen der übrigen Planungsbeteiligten bei einem Wechsel des AN entscheidend gestört werden.
Durch die weitere Vertiefung der EP in dem Planungsabschnitt (Bahnsteigbelüftung) kann eine Überführung in die AP schnell und ohne Qualitätsverlust durchgeführt werden. Die Problemstellungen und Inhalte sind dem AN bereits bekannt, sodass eine ziel- und lösungsorientierte Bearbeitung möglich wird. Die Beauftragung eines neuen AN würde aufgrund der erforderlichen Einarbeitungszeit zu erheblichen Termin- und Kostenrisiken führen.