Leistungen für den Betrieb eines kreiseigenen Ausbildungs- und Sozialzentrums Referenznummer der Bekanntmachung: MTK-2022-0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mtk.org
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mtk.org
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen für den Betrieb eines kreiseigenen Ausbildungs- und Sozialzentrums
Durch das Angebot sowohl ausbildungsvorbereitender Maßnahmen als auch einer qualifizierten Berufsausbildung inkl. flankierender Maßnahmen sollen die Arbeitsmarktchancen nachhaltig verbessert werden und eine langfristige Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgen.
Main-Taunus-Kreis - Der Kreisausschuss
Kommunales Jobcenter
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus
Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die europaweite Vergabe der Leistungen für den Betrieb eines kreiseigenen Ausbildungs- und Sozialzentrums.
Durch das Angebot sowohl ausbildungsvorbereitender Maßnahmen als auch einer qualifizierten Berufsausbildung inkl. flankierender Maßnahmen sollen die Arbeitsmarktchancen nachhaltig verbessert werden und eine langfristige Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgen.
Das Ausbildungs- und Sozialzentrum hat in der ausbildungsvorbereitenden Zeit und in der Ausbildungsphase jeweils etwa 60 Maßnahmeplätze vorzuhalten.
Es muss sichergestellt werden, dass jeder Jugendliche und junge Erwachsene nach Zuweisung in das Ausbildungs- und Sozialzentrum je nach Erfordernis individuell und vollumfänglich unterstützt werden kann, um das Ziel einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung erreichen zu können.
Alle Maßnahmen haben in einem eigenen Ausbildungs- und Sozialzentrum stattzufinden. Dort müssen auch alle flankierenden Leistungen angeboten werden. Es ist wichtig, diese fortwährend dem Bedarf anzupassen bzw. zu
verändern.
Folgende Maßnahmen sind u.a. durch den zukünftigen Auftragnehmer zu erbringen:
- Feststellung der Ausbildungsreife
- Grundbildung
- Berufswahlberatung
- Ausbildungsvorbereitende Maßnahme
- Psychologische Begutachtungen
- Einstiegsqualifizierung
- Integrative Ausbildung
- Kooperative Ausbildung
- Duale Ausbildung
- Teilzeitberufsausbildung
- Assistierte Ausbildung (ehemals ausbildungsbegleitende Hilfen)
- Sprachförderung
- Sozialpädagogische Begleitung
- Aufsuchende Beratung
Der Main-Taunus-Kreis hat einen Rahmenvertrag mit einem Psychologen abgeschlossen. Der Psychologe führt bei ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen psychologische Untersuchungen im Rahmen der Feststellung zur Ausbildungsreife und -fähigkeit durch. Diese bestehen aus Leistungstests und einem entsprechenden Auswertungsgespräch. Der Rahmenvertrag läuft am 31.08.2023 aus. Der zukünftige Auftragnehmer hat diese Leistungen nach Vertragsende mit dem Psychologen zu erbringen.
Bitte beachten Sie: Der zukünftige Auftragnehmer (Dienstleister) hat die räumliche Infrastruktur für den
Betrieb des kreiseigenen Ausbildungs- und Sozialzentrums selbst zur Verfügung zu stellen. Spätestens mit Angebotsabgabe haben die Bieter Räumlichkeiten vorzuhalten bzw. anzubieten, die als Ausbildungs- und Sozialzentrum genutzt werden können.
Der Ort der Durchführung muss barrierefrei sein. Der Standort muss an Maßnahmetagen mindestens stündlich,
mit öffentlichen Verkehrsmitteln vom Bahnhof Hofheim am Taunus, innerhalb von maximal 45 Minuten/einfache Strecke erreichbar sein. Die Räumlichkeiten müssen am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie von den Teilnehmenden gut aufzufinden sind.
Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung haben den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben und Schutzbestimmungen zu entsprechen. Der bauliche Zustand, die Sauberkeit und Hygiene der Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen müssen eine ordnungsgemäße Durchführung gewährleisten.
Für die räumlichen und technischen Vorgaben gelten folgende Vorschriften:
- Die aktuelle Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit den Arbeitsstättenrichtlinien;
- Die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften);
- Die Brandschutzbestimmungen;
- Die Landesbauordnung des Landes Hessen.
Zu den erforderlichen Räumlichkeiten gehören mindestens:
- berufsfeldbezogene Praxisräume;
- Unterrichtsräume;
- Übungsräume;
- Besprechungsräume und
- Sozialräume.
Der Besprechungsraum muss den Austausch vertraulicher Inhalte in Einzelgesprächen mit den Teilnehmern ermöglichen. Die Unterrichtsräume müssen über eine zeitgerechte Ausstattung verfügen (z. B. Tafel, Beamer, Flipchart etc.).
Der Auftragnehmer hat die erforderliche sachlich/technische Ausstattung vorzuhalten.
Der Auftragnehmer hat ausreichend PC-Arbeitsplätze vorzuhalten. Die Bildschirmarbeitsplatzverordnung ist zu beachten. Eine hybride Form der Durchführung bzw. einzelner Unterrichtseinheiten ist zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass Außendiensttätigkeiten möglich sind.
Alle Räumlichkeiten sind an einem Standort zur Verfügung zu stellen.
Die vergabegegenständlichen Leistungen sind voraussichtlich im Zeitraum von 1. September 2022 bis 31.
August 2026 zu erbringen. Es bestehen zwei einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um jeweils ein Jahr bis 31. August 2027 (erste Verlängerung) bzw. 31. August 2028 (zweite Verlängerung).
Nähere Einzelheiten zum Leistungsgegenstand finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zum Bewerbermemorandum). Die Vergabestelle behält sich vor, die Leistungsbeschreibung zu modifizieren.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, beurteilt der Auftraggeber anhand des nachfolgenden Eignungsnachweises, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung als besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll:
1. Nachweis von mindestens einem geeigneten Unternehmens-Referenzprojekt über vergleichbare Leistungen über einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 12 Monaten zur außerbetrieblichen und dualen Ausbildung und sozialpädagogischen Begleitung nach SGB II/III in den letzten fünf Kalenderjahren
(Projektabschluss nicht vor dem 01.01.2017).
Für die Auswahl innerhalb der grundsätzlich geeigneten Bewerber kommt es dem Auftraggeber auf folgende Aspekte an:
- Erfahrung im Bereich der Begleitung von jungen Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen und der Erwachsenenbildung;
- Angabe, ob ein Schreiben des Auftraggebers vorliegt, das die qualitativ hochwertige Erbringung der Leistungen zur außerbetrieblichen und dualen Ausbildung und sozialpädagogischen Begleitung nach SGB II/III bestätigt;
- Aktualität der Referenz (Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Projektabschlusses).
Hinweis der Vergabestelle: Sofern ein Bewerber mehr als 1 Referenz vorlegt, zieht der Auftraggeber für die Bewerberauswahl die Referenz heran, welche innerhalb der vorgelegten Referenzen am stärksten für die besondere Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand sprechen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einerBewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere
Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen und Maßnahmen zur außerbetrieblichen und dualen Ausbildung sowie zur sozialpädagogischen Begleitung nach SGB II/III)
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Hinweise der Vergabestelle:
Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl
seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2019, 2020, 2021).
(2) Vorlage von Referenzen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu (2) Vorlage von Referenzen:
- Nachweis von mindestens einem geeigneten Unternehmens-Referenzprojekt über vergleichbare Leistungen über einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 12 Monaten zur außerbetrieblichen und dualen Ausbildung und sozialpädagogischen Begleitung nach SGB II/III in den letzten fünf Kalenderjahren (Projektabschluss nicht vor dem 01.01.2017).
Hinweise:
Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Erbrachte Leistungen im Bereich außerbetriebliche und duale Ausbildung und sozialpädagogische Begleitung nach SGB II/III
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Auftragsvolumen in EUR netto,
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild
Die Vorlage von mehr als insgesamt einer Referenz ist nicht erwünscht.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten
Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied
Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]