Tunnelbautechnischer Sachverständiger Tunnel Offenburg PfA 7.1 Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI25617
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Tunnelbautechnischer Sachverständiger Tunnel Offenburg PfA 7.1
Karlsruhe
Beratungsleistungen Tunnelbautechnischer Sachverständiger gemäß Lph 1+2 (Lph 3+4 optional)
Großprojekt Karlsruhe-Basel, StA 7, PfA 7.1 Appenweier – Hohberg (Tunnel Offenburg);
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Tunnelbautechnischer Sachverständiger Tunnel Offenburg PfA 7.1
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Karlsruhe
Beratungsleistungen Tunnelbautechnischer Sachverständiger gemäß Lph 1+2 (Lph 3+4 optional)
Großprojekt Karlsruhe-Basel, StA 7, PfA 7.1 Appenweier – Hohberg (Tunnel Offenburg);
LÄA 06: Mehrmengen zum Hauptvertrag- Pos. 3.5
Im nächsten Jahr werden Detailfragen zur Kernansprachen, Laborversuchen und Feldversuchen (wie z.B.. Ankerzugversuchen) abgestimmt werden müssen. Die erarbeiteten Lösungsvorschläge müssen geprüft und besprochen werden sowie Hinweise zur Optimierung der Ausführung der Erkundungsarbeiten im Rahmen der Beratung des AG empfohlen werden. Dies ist zwingend für die Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, bei dem der AG während der Erstellung der Entwurfsplanung des Tunnels und den Bodenerkundungen unterstützend beraten wird, erforderlich. Es fällt daher ein erhhter Stundenaufwand an. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte verloren gehen würden und Zusatzkosten (~85T€) entstehen würden.