2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE01 Vorabmaßnahmen Bereich West Oberirdisch Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S 083-161645
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE01 Vorabmaßnahmen Bereich West Oberirdisch
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE01 Vorabmaßnahmen Bereich West Oberirdisch
2 km Kabeltiefbaumaßnahmen mit rd. 70 Querungen, 23 Hilfsbrücken, 2 km Baustraße, 5 Weichenmit Ausrüstung 50 Hz, Gleisanschlüsse und Neubau von 3 Logistik-Gleisen, 4 Gebäude-Rückbauten,Signalfundamente erstellen, 1 Kanalbau Schacht DN4000.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE01 Vorabmaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Simbach
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
220 - Da die Entwurfsplanung für die Hilfsbrücken keine ausreichenden Details zu den Brückenauflagern enthielt, wurde erst nach Vorliegen der endgültigen Ausführungsplanung (kurz vor dem Einbautermin der schon gelieferten Träger) ersichtlich, dass aus statischen Gründen zusätzliche Aussteifungen für die Auflagerträger der Hilfsbrücken notwendig sind: Zur Ausführung wurden demnach je 6 Aussteifungen an 46 Auflagerträgern notwendig, inkl. Nacharbeiten aller Auflagerträger, Material, Schweißnahtvorbereitung, Herstellen und Einbringen der zusätzlichen Aussteifungen, Schweißnahtprüfung und Qualitätssicherung, Rücktransport bereits ausgelieferter Auflagerträger für notwendige Nacharbeiten, sowie Beschleunigungsmaßnahmen in der Materialbeschaffung und Arbeitsvorbereitung, aufgrund der kritischen Zeitschiene.
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Simbach
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Land: Deutschland
220 - Da die Entwurfsplanung für die Hilfsbrücken keine ausreichenden Details zu den Brückenauflagern enthielt, wurde erst nach Vorliegen der endgültigen Ausführungsplanung (kurz vor dem Einbautermin der schon gelieferten Träger) ersichtlich, dass aus statischen Gründen zusätzliche Aussteifungen für die Auflagerträger der Hilfsbrücken notwendig sind: Zur Ausführung wurden demnach je 6 Aussteifungen an 46 Auflagerträgern notwendig, inkl. Nacharbeiten aller Auflagerträger, Material, Schweißnahtvorbereitung, Herstellen und Einbringen der zusätzlichen Aussteifungen, Schweißnahtprüfung und Qualitätssicherung, Rücktransport bereits ausgelieferter Auflagerträger für notwendige Nacharbeiten, sowie Beschleunigungsmaßnahmen in der Materialbeschaffung und Arbeitsvorbereitung, aufgrund der kritischen Zeitschiene.
Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung für diesen Bereich beauftragt. Bei den genannten zusätzlichen Leistungen handelt es sich nur um geringfügige Ergänzungen/Anpassungen der schon bestehenden Ausführungsplanung des AN. Bei einem Wechsel des Planers, müsste sich dieser komplett neu in das Projekt einarbeiten. Die Ausschreibung, Vergabe und das Einlernen eines neuen Planers würden die Kosten für die aufgeführten Änderungen, um ein Vielfaches überschreiten. Auch die bautechnische Anpassung der Hilfsbrücken-Träger kann nur vom beauftragten AN durchgeführt werden, da dieser die Träger schon im Bausoll hat und daher nur er als alleiniger AN für die Träger haften kann, wenn diese nachträglich angepasst werden durch die zusätzlichen Aussteifungen. Eine Haftungslücke wäre ein nicht kalkulierbares Risiko.Ein neu zu bindender Planer müsste komplett neu in das BV eingearbeitet werden, um alle komplexen Zusammenhänge berücksichtigen zu können. Dies würde zu proportional extrem hohen Zusa