Rahmenvereinbarung über die Lieferung von neuen fahrbaren Abfallsammelbehältern 80 l.-1.100 l. Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-FW-001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von neuen fahrbaren Abfallsammelbehältern 80 l.-1.100 l.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von neuen fahrbaren Abfallsammelbehältern 80 l.-1.100 l. vom 01.04.2022 bis 31.03.2025 mit einem Jahr Verlängerungsoption.
Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
Auf Abruf aus Konsignationslager jeweils aus Angabe Leistungsverzeichnis (5-10 Tage) vor Liefertermin.
Fahrbare Kunststoff-Abfallsammelbehälter (neu) 80 L bis 240 L für Rest- u. Bioabfall, Altpapier- u. Wertstoffbehälter
Am Lossewerk 15, 34123 Kassel
Fahrbare Kunststoff-Abfallsammelbehälter (neu)
Rest- u. Bioabfall, Altpapier- u. Wertstoffbehälter Inhalt 80 L bis 240 L
Die Vertragslaufzeit endet am 31.03.2025. Der Vertrag verlängert sich einmalig um 12 Monate
auf den 31.03.2026, sofern nicht durch den Auftraggeber spätestens drei Monate vor Vertragsende
eine Kündigung erfolgt.
Für die Vertragslaufzeit kann eine Preisanpassung gemäß PDF-Datei "Preise und Preisanpassung" (siehe Vergabeunterlagen, Anlage zum Leistungsverzeichnis) vorgenommen werden:
Zu den jährlichen Bestellungen (2023, 2024, 2025, 2026) kann eine Preisanpassung erfolgen, sofern die in dem Formblatt "Preise und Preisanpassung" genannten Bedingungen erfüllt sind. Die Preisanpassung ist jeweils zum 30.05. eines Jahres für das Folgejahr schriftlich zu beantragen. Angepasst werden 70 % des Einheitspreises. 30 % des Preises bleiben unberücksichtigt (unverändert).
Als Index für die Preisanpassung wird die Preisentwicklung HDPE-Kunststoff nach GGAWBIndex verwendet.
Fahrbare Kunststoff-Abfallsammelbehälter (neu) 770 l bis 1.100 L für Restabfall- und Wertstoffbehälter
Am Lossewerl 15, 34125 Kassel
Fahre Kunststoff-Abfallsammelbehälter (neu),
Restabfall- und Wertstoffbehälter Inhalt 770 L bis 1.100 L
Die Vertragslaufzeit endet am 31.03.2025. Der Vertrag verlängert sich einmalig um 12 Monate
auf den 31.03.2026, sofern nicht durch den Auftraggeber spätestens drei Monate vor Vertragsende
eine Kündigung erfolgt.
Für die Vertragslaufzeit kann eine Preisanpassung gemäß PDF-Datei "Preise und Preisanpassung" in den Vergabeunterlagen (Anlage zum Leistungsverzeichnis) vorgenommen werden:
Zu den jährlichen Bestellungen (2023, 2024, 2025, 2026) kann eine Preisanpassung erfolgen, sofern die in dem Formblatt "Preise und Preisanpassung" genannten Bedingungen erfüllt sind. Die Preisanpassung ist jeweils zum 30.05. eines Jahres für das Folgejahr schriftlich zu beantragen. Angepasst werden 70 % des Einheitspreises. 30 % des Preises bleiben unberücksichtigt (unverändert).
Als Index für die Preisanpassung wird die Preisentwicklung HDPE-Kunststoff nach GGAWBIndex verwendet.
Fahrbare Kunststoff-Abfallsammelbehälter (neu) 1.100 L für Altpapier
Am Lossewerk 15, 34125 Kassel
Fahrbare Kunststoff-Abfallsammelbehälter (neu)
Altpapier Inhalt 1.100 L
Die Vertragslaufzeit endet am 31.03.2025. Der Vertrag verlängert sich einmalig um 12 Monate
auf den 31.03.2026, sofern nicht durch den Auftraggeber spätestens drei Monate vor Vertragsende
eine Kündigung erfolgt.
Für die Vertragslaufzeit kann eine Preisanpassung gemäß PDF-Datei "Preise und Preisanpassung" in den Vergabeunterlagen (Anlage zum Leistungsverzeichnis) vorgenommen werden:
Zu den jährlichen Bestellungen (2023, 2024, 2025, 2026) kann eine Preisanpassung erfolgen, sofern die in dem Formblatt "Preise und Preisanpassung" genannten Bedingungen erfüllt sind. Die Preisanpassung ist jeweils zum 30.05. eines Jahres für das Folgejahr schriftlich zu beantragen. Angepasst werden 70 % des Einheitspreises. 30 % des Preises bleiben unberücksichtigt (unverändert).
Als Index für die Preisanpassung wird die Preisentwicklung HDPE-Kunststoff nach GGAWBIndex verwendet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintrag im Berufs- oder Handelsregister
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Zertifikat/Nachweis über zertifiziertes Unternehmen nach ISO
- Referenzen der letzten drei Jahre über Aufträge mit vergleichbaren Auftragsvolumen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die angegebenen Mengen sind geschätzte Jahresmengen und entsprechen nicht den Abnahmemengen; sie sind als Maximal-Angaben (Stückzahlen) zu betrachten. Als Kalkulationsgrundlage dienen Erfahrungswerte.
Nachweise:
Dem Angebot sind die nachfolgend aufgeführten Nachweise und Zertifikate bzw. gleichwertigen Nachweise und Zertifikate beizufügen:
Konformität nach Richtline 2000/14/EG
AWB-Gütezeichen für Abfall- und Wertstoffbehälter oder gleichwertig (Gleichwertigkeit über Nachweis, deutschsprachig)
Umweltzeichen "Der Blaue Engel" als Nachweis
Prüfung Schallleistungspegel nach 32. BImSchV,
EN ISO 3744 : 1995, pr EN ISO 3745 = 2000,
DIN EN ISO 3745 : 2004
Angabe über Gesamt-Schallleistungspegel LWA)
Nachweis über Herstellung nach DIN EN 840 - 1ff
Nachweis über Wertstoffmaterial bez. UV-Lichtstabilität
Prüfnachweis des GS-Zeichens mit Gültigkeitsdatum
Weiterhin sind alle sonstigen europäischen und nationalen (deutschen) anwendbaren Vorschriften in der zum Zeitpunkt der Auslieferung jeweils neuesten Fassung zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]