20FEI49287 Homburger Damm, Anpassungsleistungen ESTW-A FFAXG, Gutleuthof und Galluswarte Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49287
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
20FEI49287 Homburger Damm, Anpassungsleistungen ESTW-A FFAXG, Gutleuthof und Galluswarte
Frankfurt/Main
Homburger Damm, Anpassungsleistungen der ESTW-A FFAXG, Gutleuthof und Galluswarte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
20FEI49287 Homburger Damm, Anpassungsleistungen ESTW-A FFAXG, Gutleuthof und Galluswarte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt/Main
Homburger Damm, Anpassungsleistungen der ESTW-A FFAXG, Gutleuthof und Galluswarte
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LÄA 2: Leistungen auf Grund freigegebener PT1 Unterlagen vom 01122020
freigegebene PT1 Unterlagen vom 01.12.2020
Die Leistungen sind für die Umsetzung des Projektes erforderlich und damit auch, dass der AN seinen Werkerfolg, eine funktionsfähige Anlage herzustellen, erbringen kann.