Rahmenvertrag zur steuerlichen Beratung von ins Ausland entsandten Mitarbeiter*innen im Hinblick auf die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen im europäischen Ausland und USA

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des privaten Rechts (gemeinnützige GmbH) finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag zur steuerlichen Beratung von ins Ausland entsandten Mitarbeiter*innen im Hinblick auf die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen im europäischen Ausland und USA

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79221000 Steuerberatung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag über Steuerberatungsleistungen in verschiedenen europäischen Ländern und den USA (2022 bis 2025): Erbringung von steuerlichen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Entsendungen von Personal in das europäische Ausland und die USA (9 Länder, ca. 82 Beschäftigte), Durchführung von Informationsgesprächen für die Beschäftigten im Ausland, Erstellung der ausländischen Einkommensteuererklärungen der Beschäftigten, Erstellung von Steueraufteilungsberechnungen, Beantragung von Expatriatevergünstigungen, lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Beratung der Beschäftigten und der GIZ. Die Koordination der Leistungen in den Einsatzländern hat aus Deutschland zu erfolgen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist ein international tätiges Bundesunternehmen und unterstützt ihre in ca. 130 Länder entsandten Mitarbeiter/innen. Die GIZ wird in diesem Zusammenhang steuerlich als inländische öffentliche Kasse angesehen. Mitarbeiter*innen der GIZ sind in verschiedenen europäischen Ländern und den USA eingesetzt. Sie unterliegen dort mit ihren Gehältern der Besteuerung und ggf. auch der Sozialversicherung. Die GIZ als Arbeitgeber hat in den Ländern lohnsteuerliche Vorschriften zu beachten. Es soll eine Rahmenvertrag mit einem Anbieter abgeschlossen werden, der folgende Leistungen in den Einsatzländern erbringen soll:

a. Informationsgespräche zur Steuer- und ggf. Sozialversicherungspflicht im Einsatzland

b. Erstellung von Einkommensteuererklärungen im Einsatzland

c. Beratung zu eventuell vorhandenen Vergünstigungen für Expatriates und Durchführung des Antragsverfahrens

d. Durchführung von Steueraufteilungsberechnungen

e. Unterstützung bei der Berechnung, Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen,

aa. die Anmeldung der GIZ als Arbeitgeber im Einsatzland (einmalig)

bb. Durchführung der Gehaltsabrechnungen inklusive Abgabe der notwendigen Lohnsteuererklärungen pro Mitarbeiter*in

cc. Durchführung der notwendigen Jahresendarbeiten

Diese unter e) aufgeführten Leistungen sind für das Einsatzland Belgien optional. GIZ wird diese Leistungen nur dann abrufen, wenn der Auftragnehmer nach dem belgischen Recht dazu befugt ist bzw. wenn er diese Leistungen nach belgischem Recht erbringen darf.

Zur Klarstellung: Für alle anderen Einsatzländer gilt diese Optionsregelung nicht. Der Auftragnehmer muss daher für alle anderen Einsatzländer und auch für alle anderen Leistungen befugt sein, die geforderten Leistungen zu erbringen, d.h. in der Lage sein, in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Regelungen die Leistungen erbringen zu dürfen.

f. Koordination der Leistungen in den Einsatzländern durch den Auftragnehmer in Deutschland

g. Sonstige Leistungen, die nicht in a - f enthalten sind

Für die einzelnen Leistungen sind Pauschalbeträge anzugeben. Der Rahmenvertrag soll für einen Zeitraum von 2 Jahren abgeschlossen werden, mit einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere 2 Jahre.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachliche Wertung / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Erläuterung:

Im vorhergehenden aufgehobenem offenen Verfahren mussten alle eingegangenen Angebote ausgeschlossen werden. In dem nun durchgeführten Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wurden alle geeigneten Unternehmen, die form- und fristgerechte Angebote abgegeben hatten, zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert und somit in das Verfahren einbezogen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 01
Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe KPMG AG

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
21/01/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YSX3

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird auf § 135 GWB verwiesen:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1.gegen § GWB § 134 verstoßen hat oder

2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/02/2022

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