Rahmenvertrag zur steuerlichen Beratung von ins Ausland entsandten Mitarbeiter*innen im Hinblick auf die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen im europäischen Ausland und USA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur steuerlichen Beratung von ins Ausland entsandten Mitarbeiter*innen im Hinblick auf die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen im europäischen Ausland und USA
Rahmenvertrag über Steuerberatungsleistungen in verschiedenen europäischen Ländern und den USA (2022 bis 2025): Erbringung von steuerlichen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Entsendungen von Personal in das europäische Ausland und die USA (9 Länder, ca. 82 Beschäftigte), Durchführung von Informationsgesprächen für die Beschäftigten im Ausland, Erstellung der ausländischen Einkommensteuererklärungen der Beschäftigten, Erstellung von Steueraufteilungsberechnungen, Beantragung von Expatriatevergünstigungen, lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Beratung der Beschäftigten und der GIZ. Die Koordination der Leistungen in den Einsatzländern hat aus Deutschland zu erfolgen.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist ein international tätiges Bundesunternehmen und unterstützt ihre in ca. 130 Länder entsandten Mitarbeiter/innen. Die GIZ wird in diesem Zusammenhang steuerlich als inländische öffentliche Kasse angesehen. Mitarbeiter*innen der GIZ sind in verschiedenen europäischen Ländern und den USA eingesetzt. Sie unterliegen dort mit ihren Gehältern der Besteuerung und ggf. auch der Sozialversicherung. Die GIZ als Arbeitgeber hat in den Ländern lohnsteuerliche Vorschriften zu beachten. Es soll eine Rahmenvertrag mit einem Anbieter abgeschlossen werden, der folgende Leistungen in den Einsatzländern erbringen soll:
a. Informationsgespräche zur Steuer- und ggf. Sozialversicherungspflicht im Einsatzland
b. Erstellung von Einkommensteuererklärungen im Einsatzland
c. Beratung zu eventuell vorhandenen Vergünstigungen für Expatriates und Durchführung des Antragsverfahrens
d. Durchführung von Steueraufteilungsberechnungen
e. Unterstützung bei der Berechnung, Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen,
aa. die Anmeldung der GIZ als Arbeitgeber im Einsatzland (einmalig)
bb. Durchführung der Gehaltsabrechnungen inklusive Abgabe der notwendigen Lohnsteuererklärungen pro Mitarbeiter*in
cc. Durchführung der notwendigen Jahresendarbeiten
Diese unter e) aufgeführten Leistungen sind für das Einsatzland Belgien optional. GIZ wird diese Leistungen nur dann abrufen, wenn der Auftragnehmer nach dem belgischen Recht dazu befugt ist bzw. wenn er diese Leistungen nach belgischem Recht erbringen darf.
Zur Klarstellung: Für alle anderen Einsatzländer gilt diese Optionsregelung nicht. Der Auftragnehmer muss daher für alle anderen Einsatzländer und auch für alle anderen Leistungen befugt sein, die geforderten Leistungen zu erbringen, d.h. in der Lage sein, in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Regelungen die Leistungen erbringen zu dürfen.
f. Koordination der Leistungen in den Einsatzländern durch den Auftragnehmer in Deutschland
g. Sonstige Leistungen, die nicht in a - f enthalten sind
Für die einzelnen Leistungen sind Pauschalbeträge anzugeben. Der Rahmenvertrag soll für einen Zeitraum von 2 Jahren abgeschlossen werden, mit einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere 2 Jahre.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Im vorhergehenden aufgehobenem offenen Verfahren mussten alle eingegangenen Angebote ausgeschlossen werden. In dem nun durchgeführten Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wurden alle geeigneten Unternehmen, die form- und fristgerechte Angebote abgegeben hatten, zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert und somit in das Verfahren einbezogen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe KPMG AG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YSX3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Es wird auf § 135 GWB verwiesen:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.gegen § GWB § 134 verstoßen hat oder
2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.