KWU, Ubf Kornwestheim; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn.Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude, Schallschutz (Lph 2),Umweltplanung für die Lph 2 und Option: Lph 3/4 ; Lph 6/7; inkl. BIM Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39644
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KWU, Ubf Kornwestheim; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn.Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude, Schallschutz (Lph 2),Umweltplanung für die Lph 2 und Option: Lph 3/4 ; Lph 6/7; inkl. BIM
Kornwestheim
Siehe Punkt II.1.4) Kurze Beschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KWU, Ubf Kornwestheim; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn.Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude, Schallschutz (Lph 2),Umweltplanung für die Lph 2 und Option: Lph 3/4 ; Lph 6/7; inkl. BIM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Kornwestheim
Siehe Punkt II.1.4) Kurze Beschreibung
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Land: Deutschland
LÄA 08 Position N08: Der Umschlagbahnhof (Ubf) Kornwestheim wird um ein drittes Modul erweitert. Das dritte Modul ist gemäß Betrieblicher Aufgabenstellung (BAST) mit einer ferngesteuerten Bremsprobeanlage (BPA) auszustatten. Im Planungsverlauf zeigte sich, dass für die BPA des 3. Moduls kein Anschluss an die bestehende Bremsprobeanlage für die Module 1+2 möglich war, da diese Anlage abgängig ist. Aus diesem Grund ist ein Neubau der BPA für drei Module erforderlich, der zu beplanen ist. Die gesamthafte Erneuerung der BPA und die damit verbunden Planungsleistungen sind nicht im Hauptvertrag enthalten. Ohne die zusätzlichen Leistungen ist keine vollständige Erstellung der Planung des dritten Moduls möglich.
Teil der beauftragten Generalplanerleistung ist die Planung der Bremsprobeanlage für das 3. Modul. Die nun zu beauftragenden Planungsleistungen umfassen die Erweiterung der Planung hinsichtlich der Erneuerung der gesamten BPA im Ubf, da sich im Planungsverlauf zeigte, dass sich der Planungsauftrag gemäß Betrieblicher Aufgabenstellung (BAST) als nicht umsetzbar erwies, da die bestehende BPA der Module 1+2 abgängig ist. Aus diesem Grund ist es geboten, dass die nun zu vergebende erweiterte Planungsleistung einheitlich durch den bisher tätigen Generalplaner erbracht wird. Mit diesem Vorgehen wird die Kontinuität der Planung sowohl für das Objekt BPA, als auch für die Abhängigkeiten zu anderen Gwerken des Ubf sichergestellt. Damit werden erhebliche zusätzliche Planungskosten und nicht kompensierbare zeitliche Verschiebungen im Projekt vermieden, die durch Bindung eines weiteren Planungsbüros entstehen würden.