ASG/93/238 Ingenieurleistungen 2021-23/24 Referenznummer der Bekanntmachung: HIM-ASG-2020-0044

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biebesheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64584
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.him-asg.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ASG/93/238 Ingenieurleistungen 2021-23/24

Referenznummer der Bekanntmachung: HIM-ASG-2020-0044
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

34233 Fuldatal

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Zwischen den Jahren 1963 und 1986 wurde von verschiedenen Eigentümern auf dem Gelände der ehemaligen Pelzveredelung Fuldatal GmbH in der Grebenstraße in Fuldatal der Handel von Häuten und Fellen aller Art betrieben. Zur Reinigung von Tierfellen wurde vorwiegend Tetrachlorethen (PER) als Lösungsmittel eingesetzt. Bei der Redestillation von Tetrachlorethen wurden Rückstände über die Kanalisation der betriebseigenen Kläranlage zugeführt. Der dabei anfallende Klärschlamm wurde auf Trockenbeete neben der Kläranlage aufgebracht. Durch unsachgemäßen Umgang mit Lösungsmitteln bei Reinigungsarbeiten im Betrieb sowie durch Undichtigkeiten im Kanalsystem ist "Per" in den Untergrund gelangt. Boden- und Grundwasseruntersuchungen zeigten sehr hohe Belastungen mit LHKW. Zudem wurden Schwermetall-Verunreinigungen in den Trockenbeeten festgestellt. Seit Sanierungsbeginn wurden durch die Bodenluftsanierung etwa 8 t LHKW aus der ungesättigten Bodenzone entfernt. Insgesamt wurden seit Sanierungsbeginn durch die seit Ende 2002 betriebene Grundwassersanierung etwa 33,8 kg LHKW aus dem Grundwasser zurückgewonnen. Zur Überwachung des Kluftgrundwasserleiters werden jährlich, seit 2018 alle 2 - 3 Jahre, 8-stündige Pumpversuche an bis zu sieben Grundwassermessstellen mit Teufen zwischen 20 m und 82 m durchgeführt. Die im Jahr 2019 erfolgte Überprüfung des Kluftgrundwasserleiters zeigte LHKW-Konzentrationen bis 381 µg/l LHKW auf.

Die vergebenen Leistungen lassen sich wie folgt grob zusammenfassen:

- Einarbeitung in das Projekt

- Gutachterliche Begleitung der Pump- and Treat- Sanierung und Bodenluft-Absaugung

- Durchführung eines Grundwasser- und Bodenluftmonitorings

- Durchführung von Grundwasser-Pumpversuchen

- ISCO-Injektionen im Hot-Spot "Hasenstock" - Alternativenprüfung zu Pump-and Treat als Langfristperspektive von Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung

- Fachliche Unterstützung des Auftraggebers

- Planung und Begleitung Errichtung und Rückbau von Grundwassermessstellen

- Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Leistungen Dritter

- Auswertung und gutachterliche Bewertung der Untersuchungsergebnisse

- Übernahme und Fortschreibung eines numerischen Grundwasserströmungs- und -schadstofftransportmodells

- Qualitätssicherung und Öffentlichkeitsarbeit

- Dokumentationen.

Die Leistungen wurden zunächst für 3 Jahre vergeben, mit der optionalen Verlängerung um ein weiteres Jahr.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 006-009873

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

ASG/93/238 Ingenieurleistungen 2021-23/24

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
07/12/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Bieter hat ein Erst- und ein Zweitangebot vorgelegt.

Tatsächlich beauftragt wurden in einem ersten Schritt [Betrag gelöscht] EUR, netto, 3 Jahre ([Betrag gelöscht] EUR brutto, 3 Jahre).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu

wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein

Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang

vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag

unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig,

soweit:

— der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und

gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der

Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur

Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3

Nrn. 1 bis 3 GWB).

Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie

im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der

Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen

Auftraggeber über den

Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach

Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die

Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,

endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage

nach Veröffentlichung der

Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen

Union (§ 135 Abs. 2 GWB). GWB = Gesetz gegen

Wettbewerbsbeschränkungen in der

Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das

zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. November 2020 (BGBl. I S.

2392) geändert worden ist.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/01/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

34233 Fuldatal

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zusätzlich zu den in II.2.4 beschriebenen Leistungen waren weitere Ingenieurleistungen zu erbringen, die in VII.2.1 im Einzelnen genannt werden.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Zusätzliche Ingenieurleistungen für die Klärung bzw. Auswertung von Rebound-Effekten des ISCO-Feldversuches und Begleitung der Bohrarbeiten für die Weiterführung der ISCO-Maßnahme im Bereich der Sanierungszone II.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Das Ingenieurbüro Das Baugrundinstitut Dipl. Ing. Knierim GmbH, Hann.-Münden ist der HIM-ASG aus der Betreuung, Planung und Überwachung der laufenden Bodenluft- und Grundwassersanierung sowie der weiterführenden ISCO-Maßnahme am Standort als kompetentes Ingenieurbüro bekannt und arbeitet zuverlässig und fachlich ansprechend. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen bzw. wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

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