KWU, Ubf Kornwestheim; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn.Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude, Schallschutz (Lph 2),Umweltplanung für die Lph 2 und Option: Lph 3/4 ; Lph 6/7; inkl. BIM Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39644
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KWU, Ubf Kornwestheim; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn.Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude, Schallschutz (Lph 2),Umweltplanung für die Lph 2 und Option: Lph 3/4 ; Lph 6/7; inkl. BIM
Kornwestheim
Siehe Punkt II.1.4) Kurze Beschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KWU, Ubf Kornwestheim; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn.Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude, Schallschutz (Lph 2),Umweltplanung für die Lph 2 und Option: Lph 3/4 ; Lph 6/7; inkl. BIM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Kornwestheim
Siehe Punkt II.1.4) Kurze Beschreibung
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Land: Deutschland
LÄA 09 Position N09: Erweiterung der Vermessung von Gleis 624 für gleisseitige Einfahrt in den Ubf Kornwestheim vom Rangierbahnhof (Rbf) kommend. Ergänzung gleisgeometrisches Projekt und Aufbereitung in BIM. Im Rahmen der Vorprüfung des gleisgeometrischen Projekt wurde von der regionalen Fachstelle für Gleis- und Bauvermessung gefordert, dass eine ergänzende trassierungstechnische Betrachtung des Richtung Rbf vor der Weiche W649 liegenden 190er Bogens sowie der zugehörigen Gerade (bis W658) durchgeführt wird. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Hauptvertrages.
Im Rahmen der Vorprüfung des gleisgeometrischen Projekts, das vom Auftragnehmer im Rahmen des Planungsauftrags in der Vorplanung Neubau drittes Modul Ubf Kornwestheim erstellt wurde, wurde von der regionalen Fachstelle des AG für Gleis- und Bauvermessung gefordert, dass eine ergänzende trassierungstechnische Betrachtung des Richtung Rbf vor der Weiche W649 liegenden 190er Bogens sowie der zugehörigen Gerade (bis Weiche W658) durchgeführt wird. Dazu sind zusätzliche vermessungstechnische Aufnahmen, die Neueinrechnung der Trassierung sowie die Aufbereitung und Dokumentation in BIM zu erbringen. Die Erweiterung Trassierung und vorlaufend der vermessungstechnischen Aufnahme war für den Auftraggeber nicht absehbar, da sie über den Bereich hinausgeht, der in der Aufgabenstellung als Zuführungsgleis zum Umschlagbahnhof zu betrachten war. Damit waren diese Leistungen auch nicht Teil der Ausschreibung und Vergabe des Hauptauftrags.