KWU, Ubf Kornwestheim; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn.Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude, Schallschutz (Lph 2),Umweltplanung für die Lph 2 und Option: Lph 3/4 ; Lph 6/7; inkl. BIM Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39644
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KWU, Ubf Kornwestheim; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn.Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude, Schallschutz (Lph 2),Umweltplanung für die Lph 2 und Option: Lph 3/4 ; Lph 6/7; inkl. BIM
Kornwestheim
Siehe Punkt II.1.4) Kurze Beschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KWU, Ubf Kornwestheim; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn.Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude, Schallschutz (Lph 2),Umweltplanung für die Lph 2 und Option: Lph 3/4 ; Lph 6/7; inkl. BIM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Kornwestheim
Siehe Punkt II.1.4) Kurze Beschreibung
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Land: Deutschland
LÄA 10 Position N10: Der Umschlagbahnhof (Ubf) Kornwestheim wird um ein drittes Modul erweitert. Das Vorhandensein eines Containers für den Wagenmeister an jeder Kranbahn ist als Ausstattungsstandard eines Moduls anzunehmen. Für das neu zu erstellende 3. Modul ist das Wagenmeistergebäude mit zugehörigen Ver- und Entsorgungsleitungen zu beplanen. Dazu sind Leistungen der Objektplanung Gebäude zu erbringen. Diese Leistungen sind nicht im Hauptvertrag enthalten. Ohne die zusätzlichen Leistungen ist keine vollständige Erstellung der Planung des dritten Moduls möglich.
Der Planungsauftrag umfasst die Planung der Erweiterung des Ubf Kornwestheim um ein 3. Modul. Die nun zu beauftragenden Planungsleistungen haben die Objektplanung Gebäude für das Wagenmeistergebäude zum Inhalt. Das Wagenmeistergebäude in der neuen Kranbahn war nicht in der Betrieblichen Aufgabenstellung (BAST) beschrieben und auch nicht Bestandteil der Ausschreibung des Ingenieurvertrages. Da ein Container für den Wagenmeister in jeder Kranbahn Ausstattungsstandard ist, werden die zusätzlichen Planungsleistungen erforderlich. Sie sollen einheitlich durch den bisher tätigen Generalplaner erbracht werden. Damit werden zusätzliche Planungskosten und nicht kompensierbare zeitliche Verschiebungen im Projekt vermieden, die durch Bindung eines weiteren Planungsbüros entstehen würden.