S-Bahn Berlin, Elektrotechnische Ausrüstung für drei Gleichstromunterwerke (WLV GUw Lichtenberg Blo, Zeuthen Zn und Halensee Hal) und anschließender 20-jähriger Servicevertrag (nach Abnahme der Ausrüstung) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50127
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S-Bahn Berlin, Elektrotechnische Ausrüstung für drei Gleichstromunterwerke (WLV GUw Lichtenberg Blo, Zeuthen Zn und Halensee Hal) und anschließender 20-jähriger Servicevertrag (nach Abnahme der Ausrüstung)
S-Bahn Berlin, Elektrotechnische Ausrüstung für drei Gleichstromunterwerke (WLV GUw Lichtenberg Blo, Zeuthen Zn und Halensee Hal) und anschließender 20-jähriger Servicevertrag (nach Abnahme der Ausrüstung)
Lieferung und Montage der elektrotechnischen Ausrüstung (Hauptkomponenten) für drei Gleichstrom-
Unterwerke (Lichtenberg, Zeuthen und Halensee) für die S-Bahn Berlin. Gegenstand dieser Bekanntmachung sind die Planung, Lieferung, Aufstellung/Montage, Herbeiführen der Funktionsfähigkeit, die Mitwirkung beim
Probebetrieb und Inbetriebnahme der elektrotechnischen Ausrüstung (Komponenten).
Die Errichtung der baulichen Anlagen und die Verbindung aller Komponenten (Finalmontage) erfolgt innerhalb anderer Verträge durch andere Auftragnehmer.
Der Lieferumfang beinhaltet die 30-kV-Mittelspannungsschaltanlagen mit Einfachsammelschiene (ca. 23 Felder); ca. 47 Stück 30-kV-Netzschutzgeräte; 30/0,63 kV-Gleichrichtertransformatoren 3MVA (ca. 2 Stück), ...4 MVA (ca. 7 Stück); 750-V-DCGleichrichter-Verband 3.000 A (ca. 2 Gleichrichter), ...4.000 A (ca. 7 Gleichrichter); und 750-V-DC-Rückleiter-Felder (ca. 4 Felder); 750-V-Gleichstromschaltanlage (ca. 39 Felder); DC-Schutzgeräte (ca. 30 Stück); 400-V-AC-Eigenbedarfs-Schaltanlage (ca. 3 Anlagen); 60-V-DC-Eigenbedarfs-Anlage, einschl. Batterien (ca. 3 Anlagen); Erdungskurzschließer (für 3 Gleichstrom-Unterwerke); Stationsleittechnik für alle Anlagenbestandteile inkl. Nebengewerke (3 Gleichstrom-Unterwerke); Telekommunikations-Schrank/Umsetzer (für 3 Gleichstrom-Unterwerke).
Für die Planung und Ausführung sind u.a. klemmengenaue Schaltungsbücher und Pflichtenhefte für die
Komponenten/Anwendungen/Systeme zu erstellen, sowie Zulassungsverfahren/Typfreigabeverfahren nach der DB Energie SMS-VA 06 bzw. 07 inkl. Gutachterbauftragungen durchzuführen.
Mit dem Lieferanten der elektrotechnischen Komponenten aus dieser Bekanntmachung wird nach erfolgreicher Abnahme ein Servicevertrag über 20 Jahre abgeschlossen. Anschließend kann dieser Servicevertrag jeweils um weitere 2 Jahre verlängert werden.
Der Servicevertrag berücksichtigt die Basisbestandteile (Pauschalen)
• Obsoleszenz-Management
• Mitteilungspflicht bei Serienfehlern oder technischen Erkenntnissen
• Patchreport und Patchen von Software
• Technische Hotline
sowie die besonderen aufwandsbezogenen Leistungen:
• Schulungen
• Entstörungen
• Software-Services
• Montageleistungen für den Austausch eines 30kV Leistungsschaltermoduls
• Ersatzteillieferungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
S-Bahn Berlin, Elektrotechnische Ausrüstung für drei Gleichstromunterwerke (WLV GUw Lichtenberg Blo, Zeuthen Zn und Halensee Hal) und anschließender 20-jähriger Servicevertrag (nach Abnahme der Ausrüstung)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/
Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen
interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten
Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird
nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl
berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit
dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs
Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der
Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag
auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.