Rahmenvertrag Entsorgung Betonschwellen/Lieferung aufgearbeiteter Betonschwellen 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53884
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Entsorgung Betonschwellen/Lieferung aufgearbeiteter Betonschwellen 2022
Rahmenvertrag Entsorgung Betonschwellen/Lieferung aufgearbeiteter Betonschwellen 2022
Entsorgung Betonschwellen (170101) per LKW
Entsorgung von als nicht aufarbeitungsfähig klassifizierten Chargen von Betonschwellen (AVV 170101) per LKW (wird Los 1 verpreist, so ist Los 3 zwingend auch zu verpreisen)
2x 6 Monate
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich zweimalig um 6 Monate verlängert werden
Entsorgung von Betonschwellen (AVV 170106*) per LKW
Entsorgung von als nicht aufarbeitungsfähig klassifizierten Chargen von Betonschwellen (AVV 170106*) per LKW (wird Los 2 verpreist, so ist Los 3 auch zwingend zu verpreisen)
2x6 Monate
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich zweimalig um 6 Monate verlängert werden
Transport von Betonschwellen (170101, 170106*) per LKW
Transport von als nicht aufarbeitungsfähig und als aufarbeitungsfähig klassifizierten Chargen von Betonschwellen (AVV 170101 und 170106*) per LKW. Es werden 3 Unterlose gebildet (Transport per LKW-Sattel-Selbstladefahrzeug, per LKW mit vier und drei Achsen), von denen eines zwingend in Kombination mit Los 1 und/oder Los 2 und/oder Los 11 angeboten werden muss.
2x6 Monate
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich zweimalig um 6 Monate verlängert werden
Entsorgung Betonschwellen (170101) frei angeliefert per Bahn
Entsorgung von als nicht aufarbeitungsfähig klassifizierten Chargen von Betonschwellen (AVV 170101) frei angeliefert per Bahn.
2 x 6 Monate
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich zweimalig um 6 Monate verlängert werden
Entsorgung Betonschwelle (170106*) frei angeliefert per Bahn
Entsorgung von als nicht aufarbeitungsfähig klassifizierten Chargen von Betonschwellen (AVV 170106*) frei angeliefert per Bahn.
2 x 6 Monate
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich zweimalig um 6 Monate verlängert werden
Demontage von Betonschwellenjochen und Weichen, Transport per LKW und frei angeliefert per Bahn
Demontage von Betonschwellenjochen und Weichen, Transport per LKW und frei angeliefert per Bahn (Trennung von Schienen und Schwellen). Wird ein Angebot für Los 6 abgegeben, sind zwingend auch Los 1 und/oder Los 2 und/oder Los 11 und/oder Los 4 und/oder Los 5 und/oder Los 12 zu verpreisen.
2 x 6 Monate
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich zweimalig um 6 Monate verlängert werden
Transport von Betonschwellenjochen per LKW
Transport von Betonschwellenjochen als nicht aufarbeitungsfähig und als aufarbeitungsfähig klassifizierten Chargen (AVV 170101 und 170106*) per LKW. Wird ein Angebot für Los 7 abgegeben, so sind zwingen Los 1 und/oder Los 2 und/oder Los 11 zu verpreisen.
2 x 6 Monate
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich zweimalig um 6 Monate verlängert werden.
Entsorgung von Betonschwellenbruch (170101 und 170106*), Zwischenlagen Kunststoff (170203) und Holz (170204*) per LKW und Container und per Bahn.
Es werden 8 Unterlose gebildet. Entsorgung (170101) von Betonschwellenbruch (mit und ohne Befestigungssystemen), sonstige Betonabfälle per LKW und Container, Entsorgung (170106*) von Betonschwellenbruch (mit und ohne Befestigungssystemen), sonstige Betonabfälle per LKW, Entsorgung von Zwischenlagen Kunststoff (170203) per LKW, Entsorgung von Zwischenlagen Holz (170204*) per LKW, Entsorgung (AVV 170101) von Betonschwellenbruch (mit und ohne Befestigungssystemen), sonstige Betonabfälle per Bahn, Entsorgung (AVV 170106*) von Betonschwellenbruch (mit und ohne Befestigungssystemen), sonstige Betonabfälle per Bahn, Entsorgung von Zwischenlagen Kunststoff (170203) per Bahn, Entsorgung von Zwischenlagen Holz (170204*) per Bahn.
2 x 6 Monate
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich zweimalig um 6 Monate verlängert werden.
Transport von Betonschwellenbruch (AVV 170101 und 170106*) und Zwischenlagen (AVV 170203/170204*) incl. Containergestellung und Vorhaltung
Transport von Betonschwellenbruch (AVV 170101 und 170106*) und Zwischenlagen (AVV 170203/170204*) incl. Containergestellung und Vorhaltung. Wird ein Angebot für Los 9 abgegeben, sind zwingend auch Los 8.1 und/oder Los 8.2 und/oder Los 8.3 und/oder Los 8.4 zu verpreisen.
2 x 6 Monate
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich zweimalig um 6 Monate verlängert werden.
zusätzliche/entsorgungsaffine Leistungen
zusätzliche/entsorgungsaffine Leistungen
2 x 6 Monate
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich zweimalig um 6 Monateverlängert werden
Entsorgung/Annahme von als aufarbeitungsfähig klassifizierten Chargen von Betonschwellen (AVV 170101) per LKW
Entsorgung/Annahme von als aufarbeitungsfähig klassifizierten Chargen (gem. Pkt. 2 der ATV) von Betonschwellen (AVV 170101) per LKW. Wird ein Angebot für Los 11 abgegeben, ist zwingend auch Los 3 zu verpreisen.
2 x 6 Monate
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich zweimalig um 6 Monate verlängert werden.
Entsorgung/Annahme von als aufarbeitungsfähig klassifizierten Chargen von Betonschwellen (AVV 170101) per Bahn
Entsorgung/Annahme von als aufarbeitungsfähig klassifizierten Chargen (gem. Pkt. 2 der ATV) von Betonschwellen (AVV 170101) per Bahn.
2 x 6 Monate
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich zweimalig um 6 Monate verlängert werden.
Aufarbeitung sowie Lieferung aufgearbeiteter Betonschwellen gem. DBS 918146 per LKW oder Bahn
Aufarbeitung sowie Lieferung aufgearbeiteter Betonschwellen gem. DBS 918146 per LKW oder Bahn einschließlich aller für die Ver- und Entladung sowie für den Transport benötigten Hilfs- und Sicherungsmittel. Wird ein Angebot für Los 13 abgegeben, so sind zwingend Los 11 und/oder Los 12 zu verpreisen.
2 x 6 Monate
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich zweimalig um 6 Monate verlängert werden.
Transport von aufgearbeiteten Betonschwellen per LKW
Transport von aufgearbeiteten Betonschwellen, bei uneingeschränkter Zufahrt zur Baustelle, max. 200 m Rückwärtsfahrt, max. 120-minütiger Entladezeit inklusive sämtlicher anfallenden Straßennutzungsgebühren einschließlich aller für die Ver- und Entladung sowie für den Transport benötigten Hilfs- und Sicherungsmittel per LKW. Wird ein Angebot für Los 14 abgegeben, ist zwingend auch Los 13 zu verpreisen.
2x 6 Monate
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich zweimalig um 6 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der 21FEI53884 bereitgestellt), oder:
—Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
—Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
—Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister,
—Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können,
—Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist,
—Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz,§ 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat,
—Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist,
—Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
b) dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat,
— Erklärung, dass:
a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und
b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens.
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
—Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
—Erklärung, ob:
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
Weitere Anforderungen siehe VI.3).
Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der Vergabenummer 21FEI53884 bereitgestellt) oder:
— Angabe des jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Angabe des jährlichen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
— Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Die Zertifizierung des Bieters als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die auftragsrelevanten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten.
(Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen sowie Makeln oder Handeln). Für ausländische Bieter und/oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmer wird der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation verlangt, die mindestens die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) insbesondere an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes sowie das im Betrieb beschäftigte Personal und zusätzlich an die Überwachung des Betriebes umfasst. Die Gleichwertigkeit ist dann nachzuweisen mittels übersetzten notwendigen Genehmigungen der zuständigen Behörden für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten.
Versicherung, dass er spätestens mit Antrag des Teilnahmewettbewerbs je Entsorgungsanlage folgende Unterlagen einreichen wird:
1 Steckbrief Entsorgung und ggf. Steckbrief Versorgung gemäß Anlage 3.3 (je Entsorgernummer ein Steckbrief)
2 alle zur Errichtung und zum Betrieb der Entsorgungsanlage erforderlichen Genehmigungen und Anzeigen
3 Bei grenzüberschreitender Verbringung: entsprechende Genehmigungen d. ausl. Behörde gem. Bewerbungsbedingungen
4 Liste(n) der Transporteure (Anlage 3.5)
Einsatz (NU):
Als NU für Entsorgungsleistungen oder Teile davon dürfen nur Unternehmen eingesetzt werden, die die notwendigen Voraussetzungen der Ziffer 6.7.1 BBE oder nach § 7 Abs. 3 EfbV einhalten. Als NU für Transportleistungen per LKW darf nur ein Unternehmen eingesetzt werden, das Kraftfahrzeughalter im Sinne des StVG ist u. über eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr nach § 3 des GüKG oder eine als Erlaubnis nach § 3 GüKG geltende Gemeinschaftslizenz nach § 5 GüKG verfügt
NU sind spätestens mit dem Teilnahmeantrag zu benennen.
Beabsichtigt der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Kapazitäten, fremde Unternehmen, (auch konzernverbundene Unternehmen) mit diesen Leistungen zu beauftragen (Eignungsleihe, § 47 SektVO): Versicherung, dass er spätestens mit dem Angebot folgende Erklärungen/Nachweise vorlegen wird:
-Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s)inkl. Bieter berechtigt ist, die Anlage/Annahmestelle für diese Ausschreibung zu benennen und dass die Entsorgungsanlage bereit ist, für den Vertragszeitraum Materialien gem. ATV anzunehmen, und die im Anlagensteckbrief genannten Grenzwerte denjenigen der Anlage/Annahmestelle entsprechen.
-Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s) (s. III.1.1), mit Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner;
-Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EFB) gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten
-Erklärung, dass der Transportnachunternehmer eine Zertifizierung als EFB gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Transport) vorweisen kann
-Die oben unter 1 bis 4 aufgeführten Erklärungen und Nachweise, soweit relevant.
Sofern einzelne Nachweise nicht vorliegen, hat der Bieter zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen.
Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR durch Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers, sofern das Kreditinstitut oder der Kreditversicherer in der Europäischen Gemeinschaft, in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassen ist.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Erklärungen/Nachweise sind weiterhin erforderlich:
—Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner,
—Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens/Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit:
a) Arbeitnehmer-Entsendegesetz;
b) Mindestlohngesetz;
c) sonstige geltende gesetzliche Regelungen und/oder
d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
anwendbar sind, die durch diese Regelungen vorgegeben Mindestarbeitsbedingungen einschließl. des Mindestentgelts eingehalten werden.
—Erklärung, dass das Unternehmen diese Verpflichtung auf seine Nachunternehmer (NU) und/oder die von diesem oder von einem NU beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere NU und Verleiher schriftlich übertragen und dass dies dem AG auf Verlangen nachgewiesen wird,
—Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die Unrichtigkeit von geforderten Erklärungen zum Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren sowie zur außerordentlichen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags führen kann.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten, zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Fragen sind spätestens 10 Tage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist zu stellen. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Werktagen vor Ablauf der entspr. Frist zu beantworten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.