EU-P 0068-22EK1 Rahmenvereinbarung für IT-RUN und IT-BUILD Services Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0068-22EK1
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0068-22EK1 Rahmenvereinbarung für IT-RUN und IT-BUILD Services
Die Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide („Fraport“) betreibt den Flughafen Frankfurt/Main als Flughafenunternehmerin i. S. d. § 45 Luft-VZO und daneben allein oder gemeinsam mit Dritten weltweit mehrere weitere Flughäfen, Terminals und Dienstleistungsgesellschaften.
Fraport hat sich zum Ziel gesetzt, die Kapazitäten für die Umsetzung von RUN (IT-Betrieb) und BUILD (IT-Projekte) Services in den nächsten Jahren zu erhöhen. Hierzu sollen strategische Lieferanten ausgewählt werden, die RUN- und BUILD-Services für Fraport Onshore, d. h. in Deutschland, aber auch Nearshore (EU) und Offshore (außerhalb EU) DSGVO-konform übernehmen. Die Hauptziele dieser Beschaffung sind:
- Bereitstellung von Services über den gesamten Technologie-Stack von Fraport.
- Die Lieferanten tragen kontinuierlich zu Innovation und Weiterentwicklung bei.
- Durch die Ausführung von Managed Services auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung und der Einzelverträge werden Kostensenkungen erreicht.
- Ein standardisiertes Lieferantenmanagement macht die Lieferantenleistungen transparent und ermöglicht eine kontinuierliche Verbesserung.
- Time-to-Market wird durch die ausgewählten Lieferanten deutlich verbessert.
- Die Bereitstellung von Managed Services ist standardisiert und über alle Services hinweg konsistent.
Beabsichtigt ist, mit zwei Auftragnehmern eine Rahmenvereinbarung zu schließen und für die jeweiligen Leistungen Einzelaufträge in Form von Statements of Work (SOW) zu vereinbaren. Die zum Abruf bereitstehenden Unterlagen bieten einen Überblick über die Regelungsinhalte der Rahmenvereinbarung und mögliche Regelungsinhalte der SOWs, die individuell und abhängig von den Anforderungen an die jeweilige spezifische Leistung während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung verhandelt und abgeschlossen werden.
Die ausgewählten Lieferanten sollen nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung und des SOW folgende Leistungen erbringen:
RUN-Services
- Managed Support Services
Die Support Service-Aktivitäten orientieren sich am ITIL-Standard (z. B. Incident Management, Problem Management etc.) und können verschiedene Tätigkeiten umfassen (z.B. Fehlermanagement, Standardanforderungen wie Anlegen neuer Benutzer, Vergabe von Berechtigungen, kleine Änderungen an der Anwendung, etc.). Der Service beinhaltet Level 2 und Level 3 Support für spezifische IT-Lösungen.
- Infrastructure Integration Consulting / Coordination
Dies beinhaltet die Unterstützung bei der Koordination von Veränderungen in der Infrastruktur.
BUILD-Services
Hier ist der Lieferant für die Erbringung vereinbarter Services zur Durchführung von IT-Projekten verantwortlich (z. B. Konfiguration und Implementierung neuer IT-Lösungen, Softwareentwicklungsprojekte, etc.). Diese Services können eine der folgenden Formen annehmen:
- Planprojekt (Pre-Project)
- Product Solution Design / Coordination
- Wasserfallprojekt
- Agiles Projekt
Es wird daneben auf folgendes hingewiesen:
(i) Die Rahmenvereinbarungspartner erhalten keinen Exklusivitätsstatus, d. h. Fraport behält sich vor, Einzelaufträge zu bestimmten IT-Leistungen auch weiterhin separat zu vergeben.
(ii) Fraport unterliegt keiner Abnahmepflicht, d.h. Fraport ist frei darin, Leistungen auf Basis der Rahmenvereinbarung zu beauftragen oder nicht.
(iii) Die Beschaffung von Standardsoftware und -hardware ist nicht von der Rahmenvereinbarung abgedeckt.
(iv) Fraport behält sich vor, aus der Rahmenvereinbarung auch mit Fraport verbundene Unternehmen im In- und Ausland zu bedienen. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Für den Fall, dass Fraport eine verbundene Gesellschaft aus der Rahmenvereinbarung bedient, bleibt Fraport alleiniger Vertragspartner und Abnehmer der Leistung, auch wenn eine direkte Kommunikations- und Lieferbeziehung zu einer anderen Gesellschaft zugelassen wird. Die Abrechnung erbrachter Leistungen erfolgt ausschließlich gegenüber Fraport.
(v) Voraussichtlicher Abschluss der Rahmenvereinbarung soll der 01.10.2022 sein. Voraussichtliches Ende der Rahmenvereinbarung soll der 30.09.2027 sein. Auf Vertragsverlängerungsoptionen der Ziffer II.2.7 wird hingewiesen.
(vi) Der Gesamthöchstwert beläuft sich auf ca. 12 Mio. EUR (netto) während der Festlaufzeit . Verbundene Unternehmen von Fraport sind hierin eingerechnet. Diese Schätzung erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abnahmeverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend, auch unvorhersehbar großen Bedarf des Auftraggebers die vergabegegenständlichen Dienstleistungen betreffend im Rahmen der Laufzeit abzudecken - zudem auf der oberen Bandbreite der nach Erfahrung des Auftraggebers marktgängigen Preisbildung.
Auf die weiteren Ausführungen in Ziffer VI.3 wird hingewiesen.
Der Vertrag kann durch Fraport dreimal um ein Jahr bis maximal 30.09.2030 verlängert werden.
Die Auswahl der Bieter erfolgt durch Erteilung von Wertungspunkten („WP“), die bei Überschreiten bestimmter Mindestanforderungen an die Eignung vergeben werden. Es können bis zu 22 WP erzielt werden. Es werden die Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die anhand der erteilten WP die Plätze 1 – 6 erreicht haben. Wird der Platz 6 doppelt belegt, qualifizieren sich beide Bewerber; im Übrigen entscheidet das Los. Folgende Bewertung wird hierbei zugrunde gelegt:
Wertung Umsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr im Bereich IT-Dienstleistungen
5 WP bei einem Umsatz >500 Mio. EUR (netto).
Wertung Umsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr im Bereich IT-Dienstleistungen in der Branche Travel & Transportation
3 WP bei einem Umsatz >100 Mio. EUR (netto)
Wertung Zertifizierungen
1 WP bei Nachweis: EN ISO 9001:2015 oder jünger
1 WP bei Nachweis: SAP Partner Edge Gold oder höher
1 WP bei Nachweis: Microsoft Gold Partner oder höher
1 WP bei Nachweis: Oracle Gold Partner oder höher
1 WP bei Nachweis: AWS Advanced Consulting Partner oder Premier Consulting Partner
1 WP bei Nachweis: Microsoft Gold Cloud Platform
1 WP bei Nachweis: Google Cloud Premier Partner
1 WP bei Nachweis: SAS Gold Partner oder höher Wertung Referenzen:
1 WP pro Referenz, wenn >= 3 Leistungsbereiche abgedeckt sind (insgesamt höchstens 4 WP)
1 WP pro Referenz, ab der zweiten Referenz aus Branche Travel & Transportation (insgesamt höchstens 2 WP)
Vertragsverlängerungsoption (siehe II.2.7) und Bezugsrechte für weitere verbundene Unternehmen der Fraport AG.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.1.1. bis III.1.3. genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formulare verwendet werden, die in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb auf der angegebenen Internetplattform unentgeltlich und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1. aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2. und III.1.3. aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bietern Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Dies gilt auch bezogen auf Unterauftragnehmer. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind unter Abschnitt III.1.1 im Einzelnen erforderlich:
- Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes.
- Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu verwenden.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen sind durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ zu erbringen.
- Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III „Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden.
Die unter Ziffer III.1.2 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
- Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 2,5 Mio. EUR für Personenschäden, 2,5 Mio. EUR für Sachschäden und 5 Mio. EUR für Vermögensschäden hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Für besonders gefahrrelevante Einzelaufträge weist der Auftraggeber darauf hin, dass ggf. eine projektspezifische Haftpflichtversicherung gefordert wird. Hierzu ist das Formular IV „Erklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung“ zu verwenden.
- Eigenerklärung über den Umsatz im Bereich IT-Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Hierzu ist das Formular V „Erklärung zum Umsatz“ zu verwenden. Hinweis: Ein hoher Umsatz im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr erhöht die Chance auf Qualifikation zum Angebotswettbewerb (siehe Ziffer II.2.9).
- Eigenerklärung über den Umsatz im Bereich IT-Dienstleistungen in der Branche Travel & Transportation in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Hierzu ist das Formular V „Erklärung zum Umsatz“ zu verwenden. Hinweis: Ein hoher Umsatz im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr erhöht die Chance auf Qualifikation zum Angebotswettbewerb (siehe Ziffer II.2.9).
Ein Umsatz im Bereich IT-Dienstleistungen von >20 Mio. EUR netto muss in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erreicht worden sein. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
Umsatz im Bereich IT-Dienstleistungen in der Branche Travel & Transportation von >10 Mio. EUR netto muss in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erreicht worden sein. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber vorzulegen bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte.
1. Eigenerklärung zur Anzahl der Standorte in Deutschland. Hierzu ist das Formular VI „Erklärung Standorte“ zu verwenden, wobei mindestens ein Standort in Deutschland nachgewiesen werden muss (Eigenerklärung durch Formblatt ausreichend).
2. Nachweis über folgende gültige Zertifikate des Bewerbers oder gleichwertige Nachweise von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten (§ 49 SektVO) über ein vergleichbares firmeninternes Qualitätsmanagementsystem, welches den Vorgaben der genannten Norm entspricht: (i) ISO27001 und (ii) SAP Partner Edge Silver Partner oder SAP Global Strategic Services Partner. Nachweise sind als Scan einzureichen. Hinweis: Weitere Zertifikate erhöhen die Chance auf Qualifikation zum Angebotswettbewerb (siehe Ziffer II.2.9).
3. Eigenerklärung über 5 Referenzen, die folgende Anforderungen erfüllen:
3.1 IT-Projekte und/oder IT-Betriebsprojekte für einen Referenzkunden,
3.2 die entweder noch andauern oder bei denen der Abschluss der Leistungserbringung nicht länger als 3 Jahre zurückliegt,
3.3 mit einem dienstleistungsbezogenen bisherigen oder abschließenden Abrechnungsvolumen von mind. 2,5 Mio. EUR/Jahr [netto, ohne Umsatzsteuer],
3.4 und einem Mitarbeitereinsatz in den Leistungsbereichen
- Standardsoftware (non-SAP) Applikationsbetrieb,
- SAP Applikationsbetrieb,
- Betrieb Individualapplikationen,
- Softwareentwicklung,
- BI / Analytics,
wobei eine Referenz nur dann wertbar ist, wenn mind. zwei Leistungsbereiche durch die Referenz abgedeckt sind; zudem gilt, dass jeder der genannten Leistungsbereiche mit mindestens zwei unterschiedlichen Referenzen abgedeckt sein muss;
3.5 mindestens eine wertbare Referenz muss für einen Kunden aus der Branche Travel & Transportation erbracht worden sein;
3.6 bei mindestens zwei Referenzen die Leistungserbringung innerhalb der EU unter Vor-Ort-Unterstützung des Referenzkunden erfolgt ist (Nearshore-Referenzkunde);
3.7 bei mindestens zwei Referenzen die Leistungserbringung außerhalb der EU unter Vor-Ort-Unterstützung des Referenzkunden erfolgt ist (Offshore-Referenzkunde);
3.8 Es ist das Formular VII „Erklärung Referenzen“ zu verwenden. Hinweis: Bessere Referenzen erhöhen die Chance auf Qualifikation zum Angebotswettbewerb (siehe Ziffer II.2.9).
Die vorstehenden Anforderungen der Ziffern 1, 2 und 3 enthalten die Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Auf diese wird verwiesen.
Gemäß § 5 Abs. 3 SektVO kann der Auftraggeber am Vergabeverfahren beteiligte Unternehmen Vorgaben zum Schutz der Vertraulichkeit sensibler Informationen machen. Falls schon die Vergabeunterlagen vertrauliche Informationen enthalten, die besondere Schutzmaßnahmen erfordern, bedeutet dies, dass eine direkte uneingeschränkte elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen iSv § 41 Abs. 1 SektVO ausscheidet. Dies ist vorliegend der Fall, da es sich bei dem Auftraggeber um ein Unternehmen handelt, das § 8 Abs. 1 LuftSiG unterliegt. Die für die Abgabe von Angeboten erforderlichen Unterlagen (insb. Leistungsbeschreibung, Vertragsentwurf und Angebotsbedingungen) stehen demnach auch unter den Schutz des § 2 GeschGehG. Um den Schutz der Vertraulichkeit dieser sensiblen Informationen zu bewirken, macht der Auftraggeber den Erhalt der Unterlagen des Angebotswettbewerbs von der Einreichung einer Vertraulichkeitsvereinbarung abhängig. Es ist das Dokument "Vertraulichkeitsvereinbarung" auszufüllen und unterschrieben dem Teilnahmeantrag beizufügen (Mindestanforderung). Die Gegenzeichnung durch den Aufraggeber erfolgt gegenüber den Bewerbern, die sich für den Angebotswettbewerb qualifizieren und wird mit Versendung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes übersendet.
Eine Bewerber- / Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft ist erst auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Zur Abgabe der Eigenerklärungen ist das Formblatt „Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung“ zu verwenden. Das Formblatt ist Bestandteil des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" und wird unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der gültigen SektVO durchgeführt.
2. Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, das Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen. Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.
3. Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren.
4. Es wird auf alle weiteren Ausführungen des "Verfahrensbedingungen für den Teilnahmewettbewerb", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
5. Alle weiteren zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung gestellten Unterlagen sind ebenfalls elektronisch über die Plattform www.vergabe.rib.de abrufbar; siehe Ziffer I.3) und Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
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Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
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Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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