Außen- und Verkehrsmittelwerbung Kassel
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Außen- und Verkehrsmittelwerbung Kassel
Stadt Kassel/KVG/NSG (zusammen auch Konzessionsgeber): Neuvergabe Außenwerbung auf öffentlichen städtischen Flächen der Stadt Kassel und Verkehrsmittelwerbung KVG.
Los. 1: Stadt Kassel/KVG/NSG - Neuvergabe der Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf öffentlichen städtischen Flächen der Stadt Kassel (nachfolgend „Kassel“ oder „Stadt“) in Verbindung mit Wartehallen der Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG (nachfolgend „KVG“). Hinzu tritt die Nutzung von Anlagen, Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten der Städtische Werke Netz + Service GmbH (NSG).
Los 2: KVG - Neuvergabe der Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht zur werblichen Nutzung in bzw. an allen durch die KVG und die Regionalbahn Kassel GmbH als Beteiligungsgesellschaft der KVG betriebenen Stra0enbahnen und Bussen (im Folgenden auch "Verkehrsmittel" oder "Fahrzeuge" genannt). Nicht Gegenstand der Nutzung sind Dienst- und Sonderfahrzeug sowie Fahrzeuge des AnrufSammelTaxi (AST) und On-Demand-Verkehrs. Ebenfalls nicht Gegenstand der Nutzung sind die im Eigentum der Regionalbahn Kassel GmbH (RBK) stehenden Zweisystemfahrzeuge der RegioTram Nordhessen.
Außenwerbung auf öffentlichen städtischen Flächen der Stadt Kassel , Wartehallen der KVG und Anlagen der NSG
Stadt Kassel
Los 1: Vom Los 1 sind folgende Werberechte/Formate umfasst:
- bis zu 15 Digitale Screens, davon bis zu 8 Groß-Screens, 9 qm bis 10,5 qm, Monofuß, quer und bis zu 7 Digitale Klein-Screens, bis zu 84‘‘, freistehend, hochkant.
- bis zu 16 City-Light-Boards/Mega-Lights, 18/1, quer, davon bis zu 7 auf Monofuß. - bis zu 276 City-Light-Poster-Vitrinen, 4/1, hochkant, davon bis zu 72 freistehend, davon wiederum 44 Stadtinformationsanlagen zwingend.
- bis zu 193 City-Light-Poster-Vitrinen, 4/1, hochkant, in Wartehallen, davon bis zu 21 ausgelagert.
- bis zu 11 City-Light-Poster-Vitrinen, 4/1, hochkant, in Parkhäusern.
- bis zu 129 Geklebte Großflächen, 18/1, quer, davon bis zu 8 auf Monofuß und bis zu 77 beleuchtet. - bis zu 250 Litfaßsäulen, bis 8/1, davon bis zu 37 beleuchtet.
- bis zu 200 Klapprahmen, DIN A1 (Schaltkästen).
- zwingend 420 (A1-Flächen) Gitterwerbung, jeweils viermal A1 in einem Rahmen.
- bis zu 83 Mastschilder (Dauer-/Hinweiswerbung).
- bis zu 60 Hotelleitsystem.
- bis zu 22 Gewerbehinweissammelanlagen, davon bis zu 1 beleuchtet.
Sämtliche Wartehallen (WH) in Kassel stehen im Eigentum der KVG. Es sind zwingend sämtliche ca. 186 werblich genutzten WH (inklusive WH-Standorte mit ausgelagertem Werbeträger) durch den Konzessionär zu reinigen. Der Betrieb im Übrigen erfolgt durch KVG. Über eine (teilweise) Überleitung der bestehenden Litfaßsäulen wird nachgedacht, darüber werden die Bieter im weiteren Verhandlungsverfahren informiert. Soweit vorstehen der Hinweis "zwingend" aufgenommen wurde, sind diese Werbeträger über die Laufzeit zwingend aufzubauen und zu betreiben. Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart (bis zu ...) und deren Ausstattungsmerkmale ist abhängig vom Bieterkonzept des Bieters/Neu-Konzessionärs auf Grundlage des jeweiligen Bieterkonzeptes. Die in Ziffer II.2.4) aufgeführte Art der Werbeträger oder technische Vorgaben können sich dessen unbeschadet auch von Seiten der Stadt/KVG im Verfahren noch ändern. Auch die Anzahl sowie auch die Vertragslaufzeit kann im weiteren Verfahren und zu Vertragsbeginn abweichen.
1. Nebenangebote und Optionen, z.B. in Bezug auf die Fortnutzung von bestehenden Werbeträgern, sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss bleibt vorbehalten.
2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die im Bewerbungsbogen enthalten ist. Die Änderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist möglich (siehe auch Bewerbungsbogen).
Verkehrsmittelwerbung KVG
Stadt Kassel
Los 2: Gegenstand des Loses 2 ist die werbliche Nutzung von 78 Straßenbahntriebwagen, 13 Straßenbahnbeiwagen, 50 Schubgelenkbussen und 34 Solo-Linienbussen. Gegenstand der Konzession ist die Werbung am und im Fahrzeug. Sämtliche Formen der elektronischen Werbung sind nicht Gegenstand des Loses.
Die in Ziffer II.2.4) aufgeführte Art der Werbeträger und der Fahrzeuge oder technische Vorgaben können sich dessen unbeschadet auch von Seiten der KVG im Verfahren noch ändern. Auch die Anzahl sowie auch die Vertragslaufzeit kann im weiteren Verfahren und zu Vertragsbeginn abweichen.
1. Nebenangebote und Optionen sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss bleibt vorbehalten.
2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche. Erklärung abzugeben, die im Bewerbungsbogen enthalten ist. Die Änderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist möglich (siehe auch Bewerbungsbogen)..
3. Die Laufzeit kann sich per Option um weitere 2 Jahre verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerbungsbogen wird den Bewerbern für jedes Los auf der e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist für jedes Los verbindlich.
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
— PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Bewerbungsbogen,
— PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung gemäß Bewerbungsbogen.
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen.
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen.
Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behalten sich die Konzessionsgeber für Bieter und etwaige Nachunternehmer auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Die Stadt/KVG behält sich insbesondere eine Nachforderung von Bilanzen, Geschäftsberichten etc. vor.
TL1. Eigenerklärung über Referenzen über für das jeweilige Los vergleichbare Leistungen der Außenwerbung auf kommunalem Grund bzw. Verkehrsmittelwerbung.
Für Los 1 vergleichbar sind Leistungen, wenn sie die Außenwerbung auf kommunalem Grund auf Basis eines Vertrages über die Rechtevergabe (Konzessionsvertrag) mit für Los 1 vergleichbaren Werbeträgern und vergleichbarer Größenordnung mit einer Kommune oder kommunal beherrschten Gesellschaft zum Gegenstand hatten.
Für Los 2 vergleichbar sind Leistungen, wenn sie die Verkehrsmittelwerbung auf Bussen und/oder Trams im kommunalem Bereich auf Basis eines Vertrages über die Rechtevergabe (Konzessionsvertrag) mit für Los 2 vergleichbaren Werbearten und vergleichbarer Größenordnung mit einer Kommune oder kommunal beherrschten Gesellschaft zum Gegenstand hatten.
Zu TL1. Es muss für jedes beworbene Los mindestens eine vergleichbare Referenz aus den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden. Für Los 1 gilt zudem folgende Mindestanforderung: Mindestens eine der Referenzen muss den Aufbau und Betrieb vergleichbarer digitaler Werbeträger sowie den Betrieb von WH umfassen (nicht zwingend in der selben Referenz).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist für jedes beworbene Los verbindlich.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 28. Februar 2022 an die Konzessionsgeber über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die Konzessionsgeber behalten sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4. Die Konzessionäre behalten sich für jedes Los gesondert vor, den Vertrag auf Grundlage der ersten Angebote zu schließen, ohne in Verhandlungen einzutreten (analog § 17 Abs. 11 VgV). Der Bieter muss mithin für alle oder einzelne Lose damit rechnen, dass der Gestattungsvertrag in der Urfassung ohne Berücksichtigung von Änderungswünschen geschlossen wird.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Konzessionsgeber können Ausnahmen zulassen.
6. Die Konzessionsgeber behalten sich für jedes Los gesondert vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen des Bewerbungsbogens stimmt der Bewerber dem zu.
7. Die Bieter erhalten für den Teilnahmewettbewerb neben dieser Bekanntmachung für jedes Los den Bewerbungsbogen.
Weitere Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung, der Vertragswerke und der Werbekonzepte der Konzessionsgeber werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Grund hierfür ist insbesondere auch die Geheimhaltung einzelner Unterlagen.
8. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Konzessionsgeber ihrerseits werden Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
9. Es ist geplant, aus der Zahl der eingegangenen Teilnahmeanträge für jedes Los maximal 3 Bewerber auszuwählen. Weitere Einzelheiten zur Auswahl enthält der Bewerbungsbogen.
10. Die Konzessionsgeber behalten sich für jedes Los vor, das Verfahren in mehreren aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln.
11. Die Konzessionsgeber behalten sich die Nachforderung fehlender Angaben und Erklärungen in den Bewerbungen vor. Die Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass nachgefordert wird. Die Konzessionsgeber behalten sich vor, unvollständige Bewerbungen auch ohne Nachforderung direkt auszuschließen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.