Beschaffung von Atemschutzgeräten Referenznummer der Bekanntmachung: G28 21 434-4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfhagen
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34466
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wolfhagen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Atemschutzgeräten
Die Stadt Wolfhagen beabsichtigt im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit acht Kommunen die gemeinsame Beschaffung von Atemschutzgeräte und Zubehör für die Freiwilligen Feuerwehr.
Wolfhagen
Gemeinsame Beschaffung von Atemschutzgeräten und Zubehör für die Feuerwehren der Kommunen Bad Emstal, Baunatal, Breuna, Naumburg, Niedenstein, Schauenburg, Wolfhagen und Zierenberg sowie dem Landkreis Kassel.
Die Atemschutzgeräte müssen nach EN 137:2006 Typ 2 zugelassen sein. Zusätzlich muss der angebotene Gerätetyp gemäß vfdb-Richtlinie 0802 zugelassen bzw. eignungsgeprüft für die wechselseitige Verwendung bei deutschen Feuerwehren sein.
Pos. 1: 450 Stück Pressluftatmer als Einflaschengerät
Pos. 2: 44 Stück Pressluftatmer als Zweiflaschengeräte
Pos. 3: 614 Stück Lungenautomat
Pos. 4: 770 Stück Atemanschluss
Pos. 5: 653 Stück Druckluftflasche
Pos. 6: 494 Stück Bewegungslosmelder
Pos. 7: 10 Stück Sicherheitstrupptasche
Pos. 8: 100 Stück Druckluft-Fluchthauben
Angebote sind zulässig von Unternehmen, welche die entgeltliche Nutzungsüberlassung (Mietkauf/Leasing) selbst übernehmen und von Unternehmen, welche sich für die entgeltliche Nutzungsüberlassung (Mietkauf/Leasing) eines in der EU zugelassenen Finanzdienstleistungsinstitutes bedienen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von Atemschutzgeräten
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)