SaaS-Lösung zur Abrechnung von Subunternehmer für Verkehrsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA54820
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
SaaS-Lösung zur Abrechnung von Subunternehmer für Verkehrsleistungen
Die DB Regio AG plant, eine neue SaaS-Lösung zur Abrechnung von Fahrten und Umläufen für Subunternehmerleistungen zu beschaffen und in die bestehende IT-Landschaft zu integrieren. Durch den Erwerb und die Einführung von am Markt erhältlichen Standardprodukten strebt der Auftraggeber an, die Versorgung des Abrechnungsbereiches mit einem geeigneten IT-System sicherzustellen und so eine Basis für neue, innovative Ansätze zu legen.
Schätzmengen für diese Vergabe:
1.) 100 named User
2.) 700 Mio € Abrechnungsumsatz /Jahr
3.) 80.000 Abrechnugnsdokumente / Jahr
4.) 1 Integrationsprojekt
5.) 286 Tage It Dienstleistungen
Ziffer 1-3 sind nicht kumulativ sondern als alternative Lizenzmodelle zu sehen, von denen der Bieter das für ihn günstigste wählen kann.
Die Höchstmenge entspricht 150% der oben gemachten Schätzmengen
Ziel der Beschaffung ist eine erhebliche Effizienzsteigerung der Subunternehmerabrechnung für Verkehrsleistungen im Busbereich. Durch eine Fokussierung auf die wesentlichen Ergebnisse, Reduzierung manueller Tätigkeiten und Herstellung durchgängig nutzbarer Informationen, wird eine moderne Software für die Abrechnung der Subunternehmerleistungen für Verkehrsleistungen geschaffen. Die Software wird durch die Einführung einer übergreifenden, integrierten und leistungsfähigen IT-Landschaft in die Lage versetzt Automatisierung, Teilautomatisierung und Optimierung von Abläufen und Ergebnissen umzusetzen. Bei der zu beschaffenden und zu implementierenden Software soll auf eine am Markt vorhandene Standardlösung zurückgegriffen werden, die bereits außerhalb von DB Regio Bus erfolgreich in der Praxis eingesetzt wird. So wird sichergestellt, dass ein funktionstüchtiges Produkt beschafft wird. Zusätzlich besteht der Anspruch an den Marktentwicklungen der Vergangenheit und der Zukunft zu partizipieren. Die Abrechnungsprozesse sollen durch einen hohen Automatisierungsgrad bestmöglich unterstützt werden und eine bestmögliche Qualität in der Leistungsabrechnung erreicht werden.
Für die Erstellung der Angebote in der Angebotsphase werden Dokumente benötigt, die sensible Informationen über Geschäftsprozesse oder sonstige Geheimnisse der DB enthalten. Eine Veröffentlichung dieser vertraulichen Dokumente im Teilnahmewettbewerb ist daher nicht möglich. Diese erhalten Sie mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Hierzu ist zwingend die Abgabe der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich (siehe Vergabeunterlagen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 1-4 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
1. Erklärungen
a) Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
b) Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
c) Erklärung, ob berufliche Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann.
d) Erklärung, dass das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB oder des jeweiligen Herkunftslandes eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
e) Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt- sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
f) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat.
g) Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention
h) Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde.
i) Erklärung zu §§122-124 GWB
j) Erklärung zu Nicht-Beeinflussung eines Vergabeverfahrens
k) Erklärung zu schweren Verfehlungen
l) Erklärung zu Kenntnis über Verurteilungen/Geldbußen
m) Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner
n) Erklärung zu Tarifbestimmungen und Mindestlohn
o) Erklärung zu Verpflichtung von Nachunternehmern zur Einhaltung von Tarifbestimmungen
Der Bieter gibt die Eigenerklärungen der Ziffern 1a)-1o) mittels des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Bietereigenerklärung“ ab. Dieses Dokument ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
2. Vorlage eines Handelsregisterauszuges nicht älter als 12 Monate
3. Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages
4. Abgabe des ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Vertraulichkeitserklärung“. Diese Dokument ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Bei dem nachfolgenden Eignungsnachweis Nr. 5 handelt es sich um eine zwingende Anforderung. Gibt der Bieter das geforderte Dokument gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
5. Abgabe des vollständig ausgefüllten Dokuments „Lieferantenselbstauskunft“. Dieses Dokument ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 6-8 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
6. Der Bewerber hat in den letzten 5 Jahren mind. ein erfolgreich abgeschlossenes Kundenprojekt, vergleichbar mit der vorliegenden ausgeschriebenen Leistung als SaaS-Lösung umgesetzt, welches im Inhalt und Umfang dem hier ausgeschriebenen Projekt entspricht. Der entsprechende Kunde des Bewerbers verfügt über mind. 3.000 Mitarbeiter (weltweit).
7. Der Bewerber stellt sicher, dass immer ein Projektleiter für die Projektumsetzung zur Verfügung steht.
8. Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren des Bewerbers beträgt mindestens 75 festangestellte Mitarbeiter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline [gelöscht]) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4) Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.