Erneuerung OLA München-Johanniskirchen bis München-Daglfing – Bauüberwachung OB/KIB und OLA Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54556
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung OLA München-Johanniskirchen bis München-Daglfing – Bauüberwachung OB/KIB und OLA
Erneuerung OLA München-Johanniskirchen bis München-Daglfing – Bauüberwachung OB/KIB und OLA
Bauüberwachung - BÜB OB/KIB, FBÜ OB und BÜB OLA, FBÜ OLA
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher nachstehender Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen. Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden.
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Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend und vollständig vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
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Die Teilnahme am weiteren Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
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Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
-Erklärung über keine Verfehlungen im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellten.
-Erklärung zur Bekennung von unbeschränkten Wettbewerb und Korruptionsprävention sowie zur Sicherstellung, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
-Erklärung, dass das Unternehmen nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen
Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
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Erklärung, dass diese Erklärung im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung eingeholt und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorgelegt wird.
Erklärung über das Bewusstsein, dass der Auftraggeber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen kann.
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Erklärung, dass der Umsatz im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre pro Jahr mindestens 1,8 Mio. EUR netto betrug.
Erklärung, dass in den genannten Fachbereichen mindestens untenstehende Anzahl an Arbeitskräften in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlichen beschäftigt wurden (nach Berufsgruppen gegliedert):
Fachbereich: BÜB E, geforderte Mindestanzahl: 3
Fachbereich: FBÜ E, geforderte Mindestanzahl: 2
Fachbereich: BÜB OB/KIB, geforderte Mindestanzahl: 3
Fachbereich: FBÜ OB, geforderte Mindestanzahl: 2
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Hinweis:
Der BÜB E (gemäß Ril 046.2757) ist für einige Arbeiten zwingend erforderlich, die geforderte Anzahl an FBÜ E (gemäß Ril 046.2757) kann jedoch vom Bewerber auch durch die-selbe Anzahl zusätzlicher Mitarbeiter mit der Qualifikation des BÜB E nachgewiesen wer-den, da diese aufgrund ihrer höheren Qualifizierung alternativ auch zum Einsatz kommen dürfen.
Ebenso ist der BÜB Ob/ KIB (gemäß Ril 046.2753) für einige Arbeiten zwingend erforderlich, die geforderte Anzahl an FBÜ Ob (gemäß Ril 046.2752) kann jedoch vom Bewerber auch durch dieselbe Anzahl zusätzlicher Mitarbeiter mit der Qualifikation des BÜB Ob/ KIB nachgewiesen werden, da diese aufgrund ihrer höheren Qualifizierung alternativ auch zum Einsatz kommen dürfen.
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Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit Nachunternehmern, die für den Nachweis der
technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden.
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Referenznachweise des Bewerbers:
1 vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, ist nachzuweisen.
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Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Neubau einer OL-Anlage mit einer Länge ≥ 4 km
2. Neubau einer OL-Anlage Regelbauart 100 oder höher
3. Umbau Querfelder auf mechanisch getrennte Kettenwerke
4. Bauen unter dem rollenden Rad (z.B. Fahrten im Nachbargleis bei Teilsperrung)
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Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingen-den Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig.
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
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Bauüberwachung:
- Bauüberwacher Bahn Oberbau/konstruktiver Ingenieurbau
- Fachbauüberwacher Oberbau
- Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation)
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Für die Auftragserteilung kommen nur präqualifizierte Unternehmen in Betracht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
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Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projektbeauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG /verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich Abhängigkeit besteht.
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Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
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Beteiligte Unternehmen:
1. Rail Power Systems GmbH
2. DB Engineering & Consulting GmbH
3. Gautsch Bahnservice GmbH
4. Tauber DeDeComp GmbH
5. TÜV Rheinland
6. Stadtwerke München
7. DB Fahrwegdienste GmbH
8. Plabis Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
9. KSW Bahndienste GmbH
10. Obermeyer Planung und Beratung GmbH
11. DSI Dreher und Sudhoff Ingenieurplanung GbR
12. DB Immobilien GmbH
13. Henninger Ingenieurbüro GmbH
14. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH
15. EHS Consulting Group GmbH
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Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
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Erklärung, dass im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht worden sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.