Veddeler Brücken OLA Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI49749
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Veddeler Brücken OLA
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Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Veddeler Brücken OLA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14979
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Veddeler Brücken OLA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14979
Land: Deutschland
Anzeigenummer: 1
Leistungsänderungsanzeige_vorgezogene Gründungen und NEA Schalter M1
Im Zuge der Realisierung stellte sich heraus, dass zur Herstellung der vertraglich geschuldeten Leistungen, weitere Planungsleistungen für z.B. geänderte Bauzwischenzustände sowie Anpassungen aufgrund von Änderungen des Entwurfes einschließlich der dazugehörigen Bauleistungen erforderlich geworden ist. Die zusätzlichen Leistungen waren nicht Teil der Ausschreibung und konnten erst im Zuge der Realisierung erkannt werden.
Sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Gesamtprojektes notwendig.
Die zusätzlich erforderlichen Leistungen an den vertraglich vereinbarten Leistungen sind im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Arbeiten durchzuführen. Bei einer getrennten Vergabe drohen Behinderungen in der weiteren Fortführung der Ausführung sowie in der entsprechenden Realsierung.