ESTW und Umbau Bf Pfaffenhofen, Oberleitungsarbeiten
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW und Umbau Bf Pfaffenhofen, Oberleitungsarbeiten
ESTW und Umbau Bf Pfaffenhofen, Oberleitungsarbeiten
Pfaffenhofen
ESTW und Umbau Bf Pfaffenhofen, Oberleitungsarbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ESTW und Umbau Bf Pfaffenhofen, Oberleitungsarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Pfaffenhofen
ESTW und Umbau Bf Pfaffenhofen, Oberleitungsarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
Zur Baufeldfreimachung in der Bauphase 5 sind zusätzlich folgende Maßnahmen erforderlich:
- Einbau von Bauisolationen in das spannungführende vorlaufende Kettenwerk in der Bauphase 4 im südlichen Bereich auf Höhe der Streckentrennung in das Kettenwerk Mast P03 bis Mast P15 und im nördlichen Bereich auf Höhe Mast N51-8 ins Bestand-Kettenwerk,
- Überbrückung einer Streckentrennung,
- Aufbau eines Bauzwischenzustandes der Ausleger mit versetzter Isolation am Maststandort N51-8,
- Wechsel von Fahrdraht und Tragseil im vom der Bauisolation betroffenem Kettenwerk von Mast P03 bis P15.
In dem Sperrpausenkonzept des Auftraggebers war nicht berücksichtigt, dass die Oberleitungsanlagen in den Randbereichen des Umbaubereich der Bauphase 5 unter Spannung steht und dass im Bereich der Bauwerke Nord eine Baugleissperre verbaut ist. Um die Bauphasen 5 wie geplant durchführen zu können, müssen im südlichen und nördlichen Baubereich je eine Bauisolation in das spannungsführende vorlaufende Kettenwerk eingezogen werden. Ansonsten könnten in diesem Bereich aus Sicherheitsgründen keine Arbeiten stattfinden.