biplane Angiographie-Anlage (3/016/2021) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021016
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60590
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kgu.de
Abschnitt II: Gegenstand
biplane Angiographie-Anlage (3/016/2021)
Lieferung und Installation einer biplanen Angiographie-Anlage (Neuroradiologie)
Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Für die Neuro-Radiologie im Neubau Haus 23 D ist die Lieferung und Installation einer biplane Flachdetektor-Angiographie-Anlage erforderlich. Das Gerät soll in der obersten Leistungsklasse angesiedelt sein und mit vollumfänglicher neuroradiologischer Hard- und Software-Ausstattung zur Nutzung für Krankenversorgung, Forschung und Lehre/Weiterbildung in einem universitären Haus der Maximalversorgung ausgestattet werden. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
biplane Angiographie-Anlage (3/016/2021)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Beide Angebote mussten wegen Abweichungen von den Vergabeunterlagen ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.