KWU, Ubf Kornwestheim; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn.Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude, Schallschutz (Lph 2),Umweltplanung für die Lph 2 und Option: Lph 3/4 ; Lph 6/7; inkl. BIM Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39644
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KWU, Ubf Kornwestheim; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn.Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude, Schallschutz (Lph 2),Umweltplanung für die Lph 2 und Option: Lph 3/4 ; Lph 6/7; inkl. BIM
Kornwestheim
Siehe Punkt II.1.4) Kurze Beschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KWU, Ubf Kornwestheim; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn.Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude, Schallschutz (Lph 2),Umweltplanung für die Lph 2 und Option: Lph 3/4 ; Lph 6/7; inkl. BIM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Kornwestheim
Siehe Punkt II.1.4) Kurze Beschreibung
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Land: Deutschland
Nachtrag 7 - Im Zuge des Neubaus des dritten Moduls im Umschlagbahnhof (Ubf) Kornwestheim ist die Erweiterung der Anlagen zur Löschwasserversorgung erforderlich. Das Löschwasser wird aus dem Trinkwasserversorgungsnetz bereitgestellt. Im Planungsverlauf stellte sich heraus, dass der Nachweis eines ausreichenden Wasserdurchsatzes, um einer Verkeimung des Trinkwassers entgegenzuwirken, nicht geführt werden kann. Um diesen Nachweis zu führen, ist im ersten Schritt eine Bestandsaufnahme aller Wasserverbraucher im südlichen Teil des Rangierbahnhofs Kornwestheim durchzuführen. Daraus
abgeleitet, wird ein Konzept zur Löschwasserbereitstellung erstellt.
Teil der beauftragten Generalplanerleistung ist die Planung der Erweiterung der Anlagen zur Löschwasserversorgung. Die nun zu beauftragenden Planungsleistungen umfassen die Detaillierung der Grundlagen für die bislang erbrachten Planungen zur Löschwasserversorgung in einem weiteren räumlichen Umfeld. Sie werden für weitere Planung der Löschwasserversorgung erforderlich. Daher ist es geboten, dass die nun zu vergebenden Planungsleistungen einheitlich durch den bisher tätigen
Generalplaner erbracht werden. Mit diesem Vorgehen wird die Kontinuität der Planung sichergestellt. Die bestehende Planung kann ohne Informationsverlust mit den neuen Arbeitsergebnissen fortgeschrieben werden Die Einarbeitung eines weiteren Planungsbüros und der damit entstehenden Schnittstellen wäre mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten und nicht kompensierbaren zeitlichen Verschiebungen im Projekt verbunden.