Veröffentlichung von Stellenausschreibungen der VGF Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 265/21
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Veröffentlichung von Stellenausschreibungen der VGF
Die VGF beauftragt den Auftragnehmer mit der Veröffentlichung von Stellenausschreibungen
inklusive der Beratung und dient als Schnittstelle zu Stellenportalen. Im Schnitt veröffentlicht
die VGF zweihundert Stellenausschreibungen jährlich, dabei werden in der Regel für jede
Stellenausschreibung individuell mehrere Portale parallel gebucht. Zum einen auf gängigen
Portalen wie beispielsweise stepstone.de, aber auch aus ausgewählten Fachportalen wie
beispielsweise bauningenieur24.de. Die Stellenausschreibungen werden aus dem
Multiposting-Modul unserer Bewerbermanagementsoftware im, auf beispielsweise
stepstone.de üblichen, „Liquid Design“ bereitgestellt. Je nach Portal sind Anpassung und
Gestaltung der Stellenanzeige notwendig, sowie die Rubrizierung und Verschlagwortung der
Stellenanzeigen. Wichtig sind eine ganzheitlich digitale Abbildung des Prozesses, von der
Übermittlung des Auftrages bis zur digitalen Freigabe, sowie der Zugang zu einer zentralen
Zugriffsstatistik in Echtzeit für eine kontinuierliche Performancekontrolle der Stellenanzeigen.
Der Auftragnehmer bietet im Bedarfsfall die Möglichkeit kleiner Performance Marketing
Kampagnen für einzelne Stellenausschreibungen.
Die VGF beauftragt den Auftragnehmer mit der Veröffentlichung von Stellenausschreibungen
inklusive der Beratung und dient als Schnittstelle zu Stellenportalen. Im Schnitt veröffentlicht
die VGF zweihundert Stellenausschreibungen jährlich, dabei werden in der Regel für jede
Stellenausschreibung individuell mehrere Portale parallel gebucht. Zum einen auf gängigen
Portalen wie beispielsweise stepstone.de, aber auch aus ausgewählten Fachportalen wie
beispielsweise bauningenieur24.de. Die Stellenausschreibungen werden aus dem
Multiposting-Modul unserer Bewerbermanagementsoftware im, auf beispielsweise
stepstone.de üblichen, „Liquid Design“ bereitgestellt. Je nach Portal sind Anpassung und
Gestaltung der Stellenanzeige notwendig, sowie die Rubrizierung und Verschlagwortung der
Stellenanzeigen. Wichtig sind eine ganzheitlich digitale Abbildung des Prozesses, von der
Übermittlung des Auftrages bis zur digitalen Freigabe, sowie der Zugang zu einer zentralen
Zugriffsstatistik in Echtzeit für eine kontinuierliche Performancekontrolle der Stellenanzeigen.
Der Auftragnehmer bietet im Bedarfsfall die Möglichkeit kleiner Performance Marketing
Kampagnen für einzelne Stellenausschreibungen.
Vertrag kann um ein Jahr verlängert werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Versicherungspflicht (siehe Eigenerklärung zur Versicherungspflicht)
Tariftreue nach HVTG
Eigenerklärung Eignung
Kriterien, die ein Bieter erfüllen muss (MUSS-Kriterien):
- Ganzheitliche digitale Abbildung des Prozesses
- Performance Kampagnen im Portfolio des Anbieters
- Buchung über Schnittstelle in Multipostingtool
- Gewährleistung der Erreichbarkeit zu gängigen Geschäftszeiten (09:00-17:00)
- Freigabe(link) Stellenanzeigen innerhalb von 12 Stunden
- Statistische Auswertung Klickzahlen
- Keine Abwicklung über Drittanbieter
- Erfahrungen mit Berufsgruppen des ÖPNV, Nachweis über mind. 1 Referenz bei einem ÖPNV Unternehmen vglb. Größe
- Feste:r Ansprechpartner:in mit entsprechender Vertretungsregelung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Frist für den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gemäß 160 Absatz 3
GWB:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.