Hilfsmittel - Verwaltung und Bewirtschaftung Hilfsmittelpool und Neukauf Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 - 01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt/Main
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bahn-bkk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hilfsmittel - Verwaltung und Bewirtschaftung Hilfsmittelpool und Neukauf
Verwaltung und Bewirtschaftung von wieder verwendbaren Hilfsmitteln des „Exklusiv-Pools“ der BAHN-BKK und Neukauf von zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln im Rahmen der Poolversorgung.
Es sind drei Fachlose gebildet:
Fachlos 1 für die Verwaltung und Bewirtschaftung des "Exklusiv-Pools",
Fachlos 2 für den Neukauf Badewannenlifter (Produktgruppe 04.40.01.0),
Fachlos 3 für den Neukauf Kranken- / Pflegebetten (Produktgruppe 19.40.01.3 / 50.45.01.1).
Alle Fachlose sind jeweils in 13 Gebietslose unterteilt. Die Gebietslose entsprechen den Bundesländern, wobei Rheinland-Pfalz und das Saarland, Hamburg und Schleswig-Holstein, Bremen und Niedersachsen zu jeweils einem Gebietslos zusammengefasst sind.
Hilfsmittel - Verwaltung und Bewirtschaftung des Exklusiv-Pools der BAHN-BKK
Verwaltung und Bewirtschaftung von Hilfsmitteln der Produktgruppen 04, 10, 11, 18, 19 bzw. 50, 22, 32;
Vertragsgegenstand ist die Verwaltung und Bewirtschaftung von wieder verwendbaren Hilfsmitteln des „Exklusiv-Pools“ der BAHN-BKK für die im Fachlos aufgelisteten Hilfsmittel (Positionsnummern).
Die Vergütung für die Verwaltung und Bewirtschaftung erfolgt auf der Grundlage einer Herausgabepauschale und einer Annahmepauschale (Lagerpauschale). Die im Rahmen der Lagerpauschale anfallenden Tätigkeiten sind mit zu kalkulieren. Mit der Lagerpauschale sind die in § 6 Absatz 2 des Vertrages genannten Leistungen abgegolten.
Die Versorgung erfolgt bundesweit, aufgeteilt in 13 Regionallose (Gebietslose). Die Gebietslose entsprechen den Bundesländern, wobei Hamburg und Schleswig-Holstein, Bremen und Niedersachsen sowie Rheinland-
Pfalz und das Saarland jeweils zu einem Gebietslos zusammen gefasst sind. Zu den Gebietslosen in denen ein Angebot abgeben wird, sind der/die Lagerstandort/e anzugeben, der/die für die Herausgabe und Annahme der Hilfsmittel verbindlich vorgesehen ist/sind.
In jedem Gebietslos mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen werden 2 Zuschläge erteilt. Für Nordrhein-
Westfalen werden 4 Zuschläge erteilt.
Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Ergänzung zu II.2.7): Der Vertrag tritt am 1.5.2022 in Kraft und ist auf 4 Jahre befristet. Der Vertrag sowie das Fachlos können jeweils gesondert mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum 30.6.2023, gekündigt werden.
Hierzu und zu sonstigen vorzeitigen Kündigungsmöglichkeiten siehe §§ 29 - 31 des Vertrages.
Neukauf und Lieferung Badewannenlifter für den Exklusiv-Pool
Vertragsgegenstand ist der Neukauf und die Lieferung von Badewannenliftern mit der Hilfsmittelpositionsnummer 04.40.01.0 für den Hilfsmittelpool der BAHN-BKK.
Das Angebot beinhaltet nur die Lieferung der Badewannenlifter an die Poolstandorte der BAHN-BKK, nicht die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK.
Das jeweilige Angebot beinhaltet den Kaufpreis für das einzelne Hilfsmittel nebst Zubehör / ergänzenden Anforderungen (gemäß Produktbeschreibung) inklusive Mehrwertsteuer, Kosten für die Anlieferung und die Entsorgung von ggf. anfallendem Verpackungsmaterial bei Lieferung.
Die Versorgung erfolgt bundesweit, aufgeteilt in 13 Regionallose (Gebietslose). Die Gebietslose entsprechenden Bundesländern, wobei Hamburg und Schleswig-Holstein, Bremen und Niedersachsen sowie Rheinland-Pfalz und das Saarland jeweils zu einem Gebietslos zusammen gefasst sind.
In jedem Gebietslos wird 1 Zuschlag erteilt.
Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Ergänzung zu II.2.7): Der Vertrag tritt am 1.5.2022 in Kraft und ist auf 4 Jahre befristet. Der Vertrag sowie das Fachlos können jeweils gesondert mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum 30.6.2023, gekündigt werden.
Hierzu und zu sonstigen vorzeitigen Kündigungsmöglichkeiten siehe §§ 29 – 31 des Vertrages.
Neukauf und die Lieferung von Kranken- bzw. Pflegebetten für den Exklusiv-Pool
Vertragsgegenstand ist der Neukauf und die Lieferung von Kranken- bzw. Pflegebetten mit den Hilfsmittelpositionsnummern 19.40.01.3 bzw. 50.45.01.1 inklusive Matratze für den Hilfsmittelpool der BAHN-BKK.
Das Angebot beinhaltet nur die Lieferung der Kranken- bzw. Pflegebetten nebst Matratze und Zubehör an die Poolstandorte der BAHN-BKK, nicht die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK.
Das jeweilige Angebot beinhaltet den Kaufpreis für das einzelne Hilfsmittel nebst Matratze und Zubehör / ergänzenden Anforderungen (gemäß Produktbeschreibung) inklusive Mehrwertsteuer, Kosten für Anlieferung und die Entsorgung von ggf. anfallendem Verpackungsmaterial bei Lieferung.
Die Versorgung erfolgt bundesweit, aufgeteilt in 13 Regionallose (Gebietslose). Die Gebietslose entsprechenden Bundesländern, wobei Hamburg und Schleswig-Holstein, Bremen und Niedersachsen sowie Rheinland-Pfalz und das Saarland jeweils zu einem Gebietslos zusammen gefasst sind.
In jedem Gebietslos wird 1 Zuschlag erteilt.
Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Ergänzung zu II.2.7): Der Vertrag tritt am 1.5.2022 in Kraft und ist auf 4 Jahre befristet. Der Vertrag sowie das Fachlos können jeweils gesondert mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum 30.6.2023, gekündigt werden.
Hierzu und zu sonstigen vorzeitigen Kündigungsmöglichkeiten siehe §§ 29 – 31 des Vertrages.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat einen aktuellen Handelsregisterauszug (einfach) oder einen vergleichbaren Nachweis des Landes, in dem er seinen Sitz hat, vorzulegen. Der Auszug/Nachweis darf nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag der Angebotsabgabe, sein. Sofern kein Eintrag im Handelsregister oder einem vergleichbaren Register des Landes, in dem der Bieter seinen Sitz hat, existiert, genügt eine rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung über die Haftungs- und Eigentumsverhältnisse.
Der Nachweis erfolgt durch Abgabe einer Eigenerklärung in der Teilnahmeerklärung (Anlage 1, 1a, 1b) und durch Vorlage bei Angebotsabgabe.
Der Inhaber / Geschäftsführer des Unternehmens darf keine schweren Verfehlungen begangen haben, welche die Zulässigkeit als Gewerbetreibender in Frage stellen.
Ausschlussgründe im Sinne §§ 123, 124 GWB dürfen nicht vorliegen.
Die Nachweise erfolgen durch Abgabe einer Eigenerklärung in der Teilnahmeerklärung (Anlage 1, 1a, 1b).
Abschnitt IV: Verfahren
BAHN-BKK Zentrale
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kündigungsmöglichkeit: Der Vertrag tritt am 1.5.2022 in Kraft und ist auf 4 Jahre befristet. Der Vertrag sowie die Fachlose können jeweils gesondert mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum 30.6.2023, gekündigt werden.
Auftragswerte: Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden.
Die Angaben über die Anzahl der Annahme- und Herausgabepauschalen – Fachlos 1 – und die Anzahl der Neuversorgungen – Fachlos 2 und 3 – dienen dem Bieter lediglich als Hilfestellung bei der Kalkulation, da die BAHN-BKK keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat. Die Ausführungen zu den Auftragswerten können den Bewerbungsbedingungen (Ziffer 6.4) entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]