EÜ Ryckbrücke Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51847
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
EÜ Ryckbrücke
Als Ersatzneubau sind 2 eingleisige Stahltrogüberbauten mit gegenüber dem Bestand reduzierter Stützweite (neu 28 m) auf tief gegründeten Stahlbetonkastenwiderlagern mit eingespannten Parallelflügeln herzustellen.
2 Stück Stahlüberbauten
Stahlüberbau 1 (Gleis 2) 140 t Stahlüberbau als geschweißte Konstruktion entsprechend statischen und konstruktiven Erfordernissen nach Unterlagen des AN,Stahlüberbau 2 (Gleis 1) 140 t Stahlüberbau als geschweißte Konstruktion entsprechend statischen und konstruktiven Erfordernissen nach Unterlagen des AN
Tiefgründung: 24 Stück Ortbetonbohrpfähle herstellen D=1,20 m; gesamt 330 m Ortbeton Widerlager-, Flügel-, Kammerwände, Pfahlkopfplatte ca. 530 m³
Betonstabstahl B500B alle Durchmesser ca. 100 t
wasserdichter Anschluss zum Bestand (NDI) Injektionsmaterial = Acrylatgel 100 m³
Spundwandverbau ca. 2400 m² Gewi-Anker einbauen und ausbauen 12 Stück GEWI-Anker 2 temporäre Gleisquerungen bztl. Arbeitsebenen, Rampen herst, vorh, unterh, umbauen ca. 15500 m³ Baugrubenaushub 1100 m³
Zusammenhangsleistungen: Oberbau, OLA-Anlage, Tk-Kabelumverlegung, LST-Kabelumverlegung
Als Ersatzneubau sind 2 eingleisige Stahltrogüberbauten mit gegenüber dem Bestand reduzierter Stützweite (neu 28 m) auf tief gegründeten Stahlbetonkastenwiderlagern mit eingespannten Parallelflügeln herzustellen.
2 Stück Stahlüberbauten
Stahlüberbau 1 (Gleis 2) 140 t Stahlüberbau als geschweißte Konstruktion entsprechend statischen und konstruktiven Erfordernissen nach Unterlagen des AN,Stahlüberbau 2 (Gleis 1) 140 t Stahlüberbau als geschweißte Konstruktion entsprechend statischen und konstruktiven Erfordernissen nach Unterlagen des AN
Tiefgründung: 24 Stück Ortbetonbohrpfähle herstellen D=1,20 m; gesamt 330 m Ortbeton Widerlager-, Flügel-, Kammerwände, Pfahlkopfplatte ca. 530 m³
Betonstabstahl B500B alle Durchmesser ca. 100 t
wasserdichter Anschluss zum Bestand (NDI) Injektionsmaterial = Acrylatgel 100 m³
Spundwandverbau ca. 2400 m² Gewi-Anker einbauen und ausbauen 12 Stück GEWI-Anker 2 temporäre Gleisquerungen bztl. Arbeitsebenen, Rampen herst, vorh, unterh, umbauen ca. 15500 m³ Baugrubenaushub 1100 m³
Zusammenhangsleistungen: Oberbau, OLA-Anlage, Tk-Kabelumverlegung, LST-Kabelumverlegung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EÜ Ryckbrücke
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Land: Deutschland
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch kein Planfeststellungsbeschluss vor.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. SSF Ingenieure AG
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.