LST Zusammenhangmaßnahme zur Erneuerung Elleringhauser Tunnel SpDrS60 - Stw Bestwig, EBWG Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55409
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
LST Zusammenhangmaßnahme zur Erneuerung Elleringhauser Tunnel SpDrS60 - Stw Bestwig, EBWG
LST Zusammenhangmaßnahme zur Erneuerung Elleringhauser Tunnel SpDrS60 - Stw Bestwig, EBWG
Anpassung RSTW SpDrS60 Bestwig im Zusammenhang mit der Erneuerung des Elleringehauser Tunnels
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Anpassungen an Relaisstellwerken der Bauform S60 können lediglich durch die Firma Siemens erfolgen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LST Zusammenhangmaßnahme zur Erneuerung Elleringhauser Tunnel SpDrS60 - Stw Bestwig, EBWG
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.