KAE – Verlängerung Umschlaganlage auf 720 m; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn. Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude, Schalschutz (Lph 2), Umweltplanung für Lph 2 und Option: Lph 3/4; Lph 6/7; inkl. BIM Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI56013
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KAE – Verlängerung Umschlaganlage auf 720 m; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn. Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude, Schalschutz (Lph 2), Umweltplanung für Lph 2 und Option: Lph 3/4; Lph 6/7; inkl. BIM
KAE – Verlängerung Umschlaganlage auf 720 m; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn. Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude, Schalschutz (Lph 2), Umweltplanung für Lph 2 und Option: Lph 3/4; Lph 6/7; inkl. BIM
Saarbrücken
Siehe hierzu die Ausschreibungsunterlagen, welche für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung stehen.
Siehe hierzu die Ausschreibungsunterlagen, welche für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung stehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KAE – Verlängerung Umschlaganlage auf 720 m; Generalplanervertrag VK-Anlagen, Techn. Ausrüstung, Ingenieurbauwerke, Gebäude, Schalschutz (Lph 2), Umweltplanung für Lph 2 und Option: Lph 3/4; Lph 6/7; inkl. BIM
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsöffnung am 26.01.2022 07:00 Uhr blieb ohne Angebotseinreichung. Der AG behält sich vor die Maßnahme erneut im EU-Verhandlungsverfahren ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb auszuschreiben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland