AV-Medientechnik Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2021-0053
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
AV-Medientechnik
Lieferung, Installation und Wartung audiovisueller medientechnischer Hard- und Softwarekomponenten an die Standorte der KfW in Frankfurt am Main, Berlin und Bonn.
An ihren Standorten in Frankfurt am Main, Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils einen Teil ihrer Räumlichkeiten mit audiovisueller Kommunikationstechnik neu ausstatten bzw. die vorhandene Medientechnik modernisieren.
Der Auftragnehmer wird hierzu auf rahmenvertraglicher Basis für die KfW tätig. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird er mit der KfW Einzelaufträge über die nachfolgenden Leistungen abschließen:
(1)
Verkauf und Lieferung audiovisueller Kommunikationstechnik-Komponenten (Hard- und Software).
(2)
Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) sowie betriebsfertige Übergabe der geliefertem Medientechnik in die vorhandene medientechnische Infrastruktur in den KfW- Räumlichkeiten.
(3)
Umbau bzw. Modernisierung von in den KfW-Räumen bereits vorhandener Medientechnik.
(4)
Prüfung, Wartung und ggfs. Instandsetzung vorhandener sowie neu gelieferter Medientechnik (Hard- und Software).
(5)
Dienstleistungen der Projektkoordination und technischen Beratung, enge Abstimmung mit den beteiligten Abteilungen der KfW, insbesondere: Der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den jeweils projektbeteiligten Fachbereichen und dem Fachplaner.
Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der vorgenannten Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten.
Da die KfW zur Steuerung ihrer audiovisuellen Kommunikationstechnik ein Management-, Monitoring- und Support-System (MMS-System) der Firma Crestron einsetzt, müssen alle mit audiovisueller Kommunikationstechnik ausgestatteten Räume umfassend in dieses MMS-System integrierbar sein. Aus diesem Grund hat der Auftragnehmer, soweit er Steuerungssysteme und Bild- und Tonübertragungssysteme liefert, ausschließlich Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden.
UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW Bankengruppe integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein.
Nähere Einzelheiten zu den geschuldeten Leistungen sind der ausführlichen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Nach Ziff. 6.2 der vorliegend ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist die KfW berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Rahmenvereinbarungspartner zumutbaren Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das in Abschnitt II.1.5) dieser Bekanntmachung mitgeteilte geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung von ca. [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer auf maximal das Doppelte zu erhöhen, wenn:
(a)
dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist, oder
(b)
für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen, oder
(c)
grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über die Raumnutzung und Raumkonzepte (z.B. Flexspace) Änderungen in der Beschaffenheit (Größe, Zuschnitt, Anzahl) und der medientechnischen Ausstattung der Räumlichkeiten der KfW zur Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht, oder
(d)
eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
(1)
Der Auftragnehmer erkennt den Inhalt der Lastenhefte 1-8 an, die verbindlicher Bestandteil der Leistungsbeschreibung sind.
(2)
Der Auftragnehmer sichert zu, dass die von ihm gelieferten Bildschirmständer elektromotorisch höhenverstellbar sind, so dass die Bildschirme auch von Rollstuhlfahrern genutzt werden können (Rollstuhlgerechte Bildschirmständer).
(3)
Der Auftragnehmer sichert zu, dass das Design und die damit verbundene Programmierung der von ihm gelieferten Touchpanel sich hinsichtlich des Aspekts der Barrierefreiheit bestmöglich an den Vorgaben aus Kapitel 9.1 des Lastenheftes „Programmierung“ orientieren (Barrierefreie Touchpanel).
(4)
Der Auftragnehmer sichert zu, dass die von ihm gelieferten Bildwiedergabesysteme und Beschallungssysteme jeweils so dimensioniert sind, dass sie barrierefrei sind (Barrierefreie Bildwiedergabe- und Beschallungssysteme).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1)
Jahresumsatz, den der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft erzielt hat mit Leistungen seines Unternehmens bzw. ihrer Unternehmen im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages ist ein solcher erzielt mit der Lieferung von medientechnischer Hard- und Software und der Erbringung von Dienstleistungen der Medientechnik.
(2)
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss, falls dem Bieter / der Bietergemeinschaft der Zuschlag erteilt wird, im Besitz einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung sein. Die Versicherung muss während der gesamten Dauer der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung und aller darauf beruhenden Einzelaufträge (Abrufe) sowie bis zur Verjährung sämtlicher Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bestehen.
zu (1) [Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags]:
Der Jahresumsatz, den der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft erzielt hat mit Leistungen der Medientechnik muss in JEDEM der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre MINDESTENS EUR 1.000.000,-- NETTO betragen haben.
zu (2) [Haftpflichtversicherung]:
Die Versicherung muss für die nachstehenden Schadensarten folgende Mindestdeckungssummen bereitstellen:
(a)
Personenschäden:
Mindestens EUR 5.000.000,-- pauschal je Versicherungsfall, pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert.
(b)
Sachschäden:
Mindestens EUR 5.000.000,-- pauschal je Versicherungsfall, pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert.
(c)
Vermögensschäden:
Mindestens EUR 100.000,-- pauschal je Versicherungsfall, pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert.
(d)
Verlust von durch die KfW ausgehändigten Schlüsseln oder Codekarten:
Mindestens EUR 200.000,-- pauschal je Versicherungsfall, pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert.
(1)
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft muss Referenzen vorweisen, wonach er/sie Lieferungen und Dienstleistungen aus dem Bereich der Medientechnik erbracht hat, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
(2)
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss Fachkräfte zur Verfügung haben und einsetzen, die Erfahrung besitzen in folgenden aktuellen Technologien und Mess-Systemen, die für das Erbringen der ausgeschriebenen Leistung notwendig sind.
(a)
Technologien:
(aa)
Displaytechnik: Grundlagen LCD / LED, LED Videowall-Technik (mechanisch / Signaltechnisch).
(bb)
LED-Videowall Technologie: Grundlagen und Installation.
(cc)
Projektionstechnik: Technologien, Einrichtung, EdgeBlending.
(dd)
Audiotechnik: Signaltechnik, Stecker, Mikrofontechnik, Audio-DSP-Systeme.
(ee)
Videotechnik: Analoge / digitale Videosignale, Signaltechnik, Stecker etc.
(ff)
Signalübertragung: HDBaseT und AVoIP Technik.
(gg)
UHF-Mikrofontechnik: Analog / digital / DECT.
(hh)
BYOD-Streaming: ClickShare, VIA, Airtame, Airmedia.
(ii)
CAD-Grundlagen.
(jj)
Programmier-Kenntnisse von Audio-DSP-Systemen.
(kk)
Systemkenntnisse zu DANTE und AVB.
(ll)
Grundkenntnisse Videokonferenzsysteme, im Idealfall Cisco-Systeme.
(b)
Mess-Systeme:
(aa)
Audio-Software
(bb)
Audio-Messeinrichtung: Hardware / Software
(cc)
EASE oder vergleichbare Messsoftware
(dd)
Videomessung Software: Datacolor, Spetracal oder ähnlich
(ee)
Video-Messeinrichtung: Hardware/ Software
(ff)
Messsystem: Signaltechnik Video Testbilder
(gg)
Messystem: Netzwerktechnik
(hh)
Messystem: Digitale Videosignale, HDBaseT, HDMI-Pinbelegung etc.
(3)
Die Fachkräfte, die der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung einsetzt, müssen über folgende Ausbildungsnachweise oder gleichwertige Nachweise in folgenden aktuellen Technologien verfügen, was der Bieter / die Bietergemeinschaft belegen wird, sofern die KfW es von ihm verlangt.
(a)
Crestron Systems Technician.
(b)
CTI-P101 Foundation of Crestron Programming.
(c)
CTI-P201 Core System Programming.
(d)
CTI-P301 Advanced Programming Skills.
(e)
CTI-SG Smart Graphics Training.
(f)
CTI-CNS-D Crestron Network Solutions Design.
(g)
DM-NVX Design and Application (alternativ: CTS-S & CTS-N).
(h)
Crestron Fusion Training Course.
(i)
DMC-D (-4k): DigitalMedia Certified Designer.
(j)
DMC-E (-4k): DigitalMedia Certified Engineer.
zu (1) [Referenzen]:
Bezüglich der vorzulegenden Referenzen bestehen folgende MINDESTANFORDERUNGEN:
(a)
Anzahl:
Es sind insgesamt mindestens 3 Referenzen einzureichen.
(b)
Hinreichende Aktualität der Leistungserbringung:
REFERENZEN Nrn. 1 + 2 + 3:
Ist die Referenz beendet (abgeschlossen), so darf das Datum der Beendigung der Referenzleistung nicht länger zurückliegen als 31.12.2017. Andernfalls ist die Referenz nicht hinreichend aktuell, weil die Technologie im Bereich der Medientechnik sich ständig fortentwickelt.
(c)
Leistungsgegenstand:
REFERENZ Nr. 1:
Die Referenz muss folgende Leistungen beinhalten: Im Zuge einer Einzelmaßnahme zur Erstausstattung oder zur Modernisierung / Revitalisierung / Aufrüstung / Sanierung schon vorhandener Kommunikationstechnik in Besprechungs-, Seminar-, Konferenzräume oder Hörsäle müssen folgende Tätigkeiten ausgeführt worden sein:
(aa)
Lieferung audiovisueller Kommunikationstechnik-Komponenten (Displays und/oder Projektoren) mit Steuerelementen der Firma Crestron sowie Audiotechnik (Mikrofone, Lautsprecher und Audiosignaltechnik).
(bb)
Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) sowie betriebsfertige Übergabe der vorbezeichneten Hard- und Software.
(cc)
Dienstleistungen der Projektkoordination inklusive Übergabe der zugehörigen Dokumentation.
Bei NOCH LAUFENDER (ANDAUERNDER) Referenz muss der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe seines Angebots mindestens folgende Leistungen in folgendem Umfang schon ausgeführt haben:
(aa)
Lieferung audiovisueller Kommunikationstechnik-Komponenten (Displays und/oder Projektoren) mit Steuerelementen der Firma Crestron sowie Audiotechnik (Mikrofone, Lautsprecher und Audiosignaltechnik).
(bb)
Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) sowie weitestgehende betriebsfertige Übergabe der vorbezeichneten Hard- und Software.
Andernfalls belegt die Referenz nicht hinreichend, dass der Bieter über das nötige Maß an einschlägiger Projekterfahrung verfügt.
REFERENZ Nr. 2:
Im Zuge eines auf mindestens 1 Jahr geschlossenen Vertragsverhältnisses, aus dem der Kunde medientechnische Komponenten für Besprechungs-, Seminar-, Konferenzräume oder Hörsäle mittels sukzessiver einzelner Beauftragungen nach Bedarf abgerufen hat, müssen folgende Tätigkeiten ausgeführt worden sein:
(aa)
Lieferung audiovisueller Kommunikationstechnik-Komponenten (Displays und/oder Projektoren) mit Steuerelementen der Firma Crestron sowie Audiotechnik (Mikrofone, Lautsprecher und Audiosignaltechnik).
(bb)
Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) sowie betriebsfertige Übergabe der vorbezeichneten Hard- und Software.
(cc)
Dienstleistungen der Projektkoordination inklusive Übergabe der zugehörigen Dokumentation.
Bei NOCH LAUFENDER (ANDAUERNDER) Referenz muss zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots die bereits zurückgelegte Leistungsdauer der Referenz mindestens 6 Monate betragen und muss der Bieter zudem schon mindestens folgende Leistungen in folgendem Umfang ausgeführt haben:
(aa)
Lieferung audiovisueller Kommunikationstechnik-Komponenten (Displays und/oder Projektoren) mit Steuerelementen der Firma Crestron sowie Audiotechnik (Mikrofone, Lautsprecher und Audiosignaltechnik).
(bb)
Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) sowie weitestgehende betriebsfertige Übergabe der vorbezeichneten Hard- und Software.
Andernfalls belegt die Referenz nicht hinreichend, dass der Bieter über das nötige Maß an einschlägiger Projekterfahrung verfügt.
REFERENZ Nr. 3:
Die Referenz muss folgende Leistungen beinhalten: Lieferung, Montage, Einrichtung inklusive Videoeinmessung, Funktionsprüfung und betriebsbereite Übergabe einer LED Videowall, deren Bildfläche mindestens 15 m² groß ist. Ferner Wartungs- und Serviceleistungen nebst Beseitigung etwaiger an der Videowall eintretenden Störungen.
Bei NOCH LAUFENDER (ANDAUERNDER) Referenz muss der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe seines Angebots mindestens schon die Lieferung, Montage, Einrichtung inklusive Videoeinmessung, Funktionsprüfung und betriebsbereite Übergabe der Videowall ausgeführt haben. Andernfalls belegt die Referenz nicht hinreichend, dass der Bieter über das nötige Maß an einschlägiger Projekterfahrung verfügt. Wartungs- und Serviceleistungen sowie Störungsbeseitigungen brauchen hingegen noch nicht erbracht worden zu sein.
(d)
Auftragsvolumen:
REFERENZEN Nrn. 1 + 2:
Das gesamte Projektvolumen der Einzelmaßnahme (Referenz Nr. 1) bzw. des Vertragsverhältnisses über fortlaufende Belieferung (Referenz Nr. 2), bestehend jeweils aus Hardwarelieferung und Dienstleistung, muss jeweils mindestens 250.000,-- EUR netto betragen, wobei der Dienstleistungsanteil (d.h. Einbau, Beratung und Projektkoordination) nicht weniger als 15% des Projektvolumens ausmachen darf.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Erbringung seiner Leistungen die ILO-Kernarbeitsnormen einzuhalten (vgl. Ziff. 3.3 (d) der Allgemeinen Vertragsbedingungen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1)
Angebote können ausschließlich elektronisch über das Online-Bieterportal der KfW abgegeben werden (aufzurufen unter: https://ausschreibungen.kfw.de). Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Zur Abgabe Ihres Angebots müssen Sie sich im Online-Portal als Bieter registrieren, dort einloggen, alle erforderlichen Angaben in den hierfür vorgesehenen Eintragungsfeldern des Online-Bieterassistenten machen und danach klicken auf: „Angebot fertigstellen“, sodann auf: „Textform nach § 126 b BGB“ und schließlich auf: „Unterschreiben“.
(2)
Eine Übermittlung des Angebots ist erst möglich, wenn Sie im Bieterassistenten unseres Online-Portals alle Pflichtfelder ausgefüllt haben (betrifft Eignungskriterien, Leistungskriterien und den Angebotspreis) und zudem alle von uns zur Verfügung gestellten Vertragsbedingungen / Formulare sowie Anlagen und etwaige Bieternachrichten aktiv zur Kenntnis genommen haben, indem Sie diese öffnen und bestätigen. Für die Versendung Ihres Angebotes sollten Sie daher mindestens 1 Stunde einplanen!
(3)
Wir überprüfen die Eignung der Bieter und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB anhand von Eigenerklärungen, welche die Bieter zu den gestellten Eignungsanforderungen in die Eingabemaske des Online-Bieterassistenten eintragen. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zur Darlegung seiner / ihrer Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, 124 GWB vorliegen, hierüber eine Eigenerklärung im Online-Bieterassistenten abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.