SARS-CoV-2-Testkits (Laienselbsttests) für Schulen, Kitas und Landesbedienstete in Hessen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0415
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
SARS-CoV-2-Testkits (Laienselbsttests) für Schulen, Kitas und Landesbedienstete in Hessen
Lieferung von SARS-CoV-2-Testkits (Laienselbsttests) für Schulen, Kitas und Landesbedienstete in Hessen
Zentrales Lager in Limburg an der Lahn (65549). Die Auftraggeber halten sich eine Neubestimmung des Lagerortes vor.
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von SARS-CoV-2 Antigenschnelltestkits zur Eigenanwendung ("Selbsttests") für Schülerinnen/Schüler sowie Schulpersonal, für Erzieherinnen/Erzieher in Kindertageseinrichtungen/-pflege und für Landesbedienstete in Hessen (Auftraggeber: Hessisches Kultusministerium und Hessisches Ministerium für Soziales und Integration). Insgesamt ist ein festes Mengengerüst von 30.205.000 Antigen-Tests/Testkits in ein von den Auftraggebern bestimmtes zentrales Lager (derzeit in Limburg an der Lahn; eine Neubestimmung wird sich vorbehalten) zu liefern. Die 1. Auslieferung muss in Höhe von bis zu maximal 4 Mio. Testkits bis 02.02.2022 erfolgen. Die darauffolgenden Auslieferungen sind vom Auftragnehmer in einem wöchentlichen Rhythmus von mindestens 1,5 Mio. Testkits zu erbringen. Die Auftraggeber behalten es sich vor, den vorbenannten Lieferrhythmus bedarfsgerecht in Absprache mit dem Auftragnehmer anzupassen. Der Abstrich muss mittels vorderem Nasenabstrich durch einen Abstrich-Tupfer, der in einem Röhrchen abgestrichen wird, erfolgen. Die Teströhrchen müssen bereits mit einer Pufferlösung vorbefüllt sein. Die Antigen-Tests müssen eine CE-Kennzeichnungs tragen oder das Inverkehrbringen ohne CE-Kennzeichnung durch das BfArM befristet zugelassen sein. Entsprechend müssen die Antigen-Tests BfArM- oder in der 'vergleichenden Evaluierung der Sensitivität von SARS-CoV-2 Antigenschnelltests' des Paul- Ehrlich-Instituts gelistet sein. Sie müssen eine Sensitivität von mindestens 80% sowie eine Spezifität von mindestens 97% aufweisen. Es müssen Lagertemperaturen von bis zu 30 Grad Celsius möglich sein. Die Testkits müssen zur Eigenanwendung von Kindern und Jugendlichen geeignet sein. Eine Eignung für Kleinkinder und Säuglinge ist nicht verlangt. Die Lagerung von mindestens 50 % der zu liefernden Testkits im europäischen Raum ist zwingend. Eine Packungseinheit darf eine Stückzahl von 15 Testkits nicht überschreiten. Je Stück muss es sich um ein zur weiteren Verwendung fertig abgepacktes, vollständiges Testkit handeln, welches vor Verwendung nicht umgepackt werden muss.
Den Auftraggebern (HKM und HMSI) steht über das Mengengerüst in Höhe von 30.205.000 Testkits hinaus ein einseitiges Leistungserweiterungsrecht innerhalb der Vertragslaufzeit in Höhe von bis zu 20 % des in diesem Vergabeverfahren in Rede stehenden Auftragswertes zu. Hierfür gilt der im Leistungsverzeichnis angebotene Stückpreis. Über die Inanspruchnahme des Leistungserweiterungsrechts wird der Auftragnehmer von den Auftraggebern rechtzeitig, eine Woche vor Auslieferung, informiert. Das einseitige Leistungserweiterungsrecht von 20 % versteht sich als Obergrenze, bis zu der die Auftraggeber (ggf. auch sukzessive, in mehreren Auslieferungen) beauftragen können. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der gesamten 20 % besteht nicht. Die Auftraggeber können bei entsprechender Entwicklung des Pandemiegeschehens den Vertrag um bis zu weitere 61.897.000 Testkits erweitern. Für die Option gilt der im Leistungsverzeichnis angebotene Stückpreis. Die Auftraggeber können Teilmengen bis zum Erreichen der vorgenannten Gesamtoptionsmenge sukzessive, in mehreren Auslieferungen in Anspruch nehmen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der gesamten Optionsmenge als solche besteht nicht. Die Auftraggeber teilen dem Auftragnehmer die Inanspruchnahme der Teiloptionsmengen rechtzeitig, mit einem Vorlauf von 1 Woche vor dem entsprechenden Auslieferungstermin mit. Der Zeitpunkt der ersten Inanspruchnahme der Option ist von der Entwicklung der pandemischen Lage abhängig. Die Teilmengen aus der Option können deshalb über den gesamten Vertragszeitraum ab Beginn des Vertrages bis zum Erreichen der Gesamtoptionsmenge längstens bis zum 02.09.2022 von Seiten der Auftraggeber beauftragt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die pandemische Entwicklung der Coronavirus SARSCov-2-Pandemie (kurz: Corona-Pandemie)/den exponentiellen Anstieg der Infektionszahlen betreffend, ist es zwingend erforderlich die bisherige Testung für SchülerInnen/ Schulpersonal, ErzieherInnen in Kindertagesstätten und Kindertagespflege sowie Landesbedienstete umgehend weiter fortzuführen.
Hierfür ist es zwingend erforderlich, dass die 1. Auslieferung bereits am 02.02.2022 im Lager sein muss. Zur Sicherstellung dieses Termins im Hinblick auf lückenlose Testungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die
Durchführung eines beschleunigten offenen Verfahrens erforderlich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SARS-CoV-2-Testkits (Laienselbsttests) für Schulen, Kitas und Landesbedienstete in Hessen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pirmasens
NUTS-Code: DEB37 Pirmasens, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 66953
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://vergabe.hessen.de