KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI30927
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
Karlsruhe
gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Karlsruhe
gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9
LÄA 17-85: Zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistung werden zusätzliche Leistungen erforderlich. Aufgrund ungenauer Bestandsdaten, die zudem außerhalb der Richtlinientoleranzen liegen, müssen zusätätzliche Vermessungen durchgeführt werden. Da die Vermessungen im Gleisbereich durchgeführt werden, müssen die dafür erforderlichen Sperrpausen organisiert werden. Des Weiteren muss das für die Arbeiten benötigte und vorgeschriebene Sicherungspersonal in Form von SiPos und Skras geplant und bestellt werden.
Um die vom Projekt vorgegebenen Anforderungen der vollumfänglichen Aufnahme der Vermessungsdaten in DB REF 2016 nach zu kommen, muss die Durchführung von Vermessungsleistungen vor Ort teilweise neu koordiniert werden. Für die Durchführung der Arbeiten müssen Sperrpausen geplant und den Anforderungen gemäß angemeldet werden. Zusätzlich muss das benötigte Sicherungspersonal bereit gestellt werden. Da erst mit fortschreitendem Planungsstand die Beauftragung weiterer Vermessungsleistungen ersichtlich war konnte der Auftraggeber die hierfür benötigten Sicherungspersonale nicht bereits zum Zeitpunkt der Ausschreibung in die Vergabe mit aufnehmen. Da die Vermessungsleistungen durch die Planungsgemeinschaft koordiniert und durchgeführt werden, ist die Einbindung Dritter für den Organisations- und Bereitsstellungsprozess des benötigten Sicherungspersonals unwirtschaftlich. Durch Einbindung Dritter müssen zusätzliche Abstimmungen erfolgen. Durch die bisher stattgefundene Befassung der Planungsgemeinschaft mit dem vorliegenden Sachverhalt ist die Koordination und Bereitstellung der benötigte Ressource Sicherungsleistung zur Durchführung der Vermessungsleistungen durch die PG sinnvoll.
Die zusätzlichen Leistungen durch einen neuen AN durchführen zu lassen führt nicht nur zu terminlichen Verzögerungen, sondern auch zu zusätzlichen Kosten welche durch Aufarbeitung des vorliegenden Sachverhalts, Abstimmung zum erforderlichen Leistungssoll sowie Abstimmung während und nach den jeweiligen Sperrpausen entstehen. Des Weiteren entstehen durch eine Hinzunahme von Dritten weitere Schnittstellen, welche einen reibungslosen Ablauf gefährden und somit eine terminliche Verzögerung sowie dadurch entstehende Mehrkosten hervor rufen können.