KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI30927
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
Karlsruhe
gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Karlsruhe
gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9
LÄA 18: Zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistung im Fachgewerk Umwelt werden zur Vervollständigung der Unterlagen zur Faunistischen Planungsraumanalyse zusätzliche Leistungen notwendig. Die Einbindung bzw. Mitwirkung von Trägern öffentlicher Belange und des Eisenbahnbundesamtes führten zu einer zusätzlichen Überarbeizungsschleife der Unterlagen, da durch diese Dritte weitere Anforderungen gestellt wurden. Die zusätzlichen Forderungen mussten in Karten, Texte/ Beschreibungen sowie in den Leistungsverzeichnissen ergänzt und eingearbeitet werden.
Die zusätzlich erforderlich werdenden Leistungen sind notwendig und dienen zur vollumfänglichen Darstellung und Beschreibung der Faunistischen Planungsraumanalyse. Das Projekt hat im Zuge der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen über die Aufnahme von Eignungskriterien dafür gesorgt, dass im Fachbereich Umwelt, zur Erbringung der Leistungen, ausschließlich Fachexperten eingesetzt werden. Zudem wurde die Fachabteilung des Projektes ebenfalls bereits bei der Erstellung der Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen eng eingebunden. Trotz der gezielten Auswahl geeigneter Fachexperten und deren frühen Einbindung wurden durch die Einbindung und Mitwirkung von Trägern öffentlicher Belange und des Eisenbahnbundesamtes zusätzliche Anforderungen an die Unterlagen zur Faunistischen Planungsraumanalyse gestellt. Durch die Aufnahme und Einarbeitung der Forderungen war eine Überarbeitungsschleife erforderlich. Die dem AG bereits vorliegenden Unterlagen mussten in den Bereichen Karten, Texte/ Beschreibungen sowie Leistungsverzeichnissen angepasst und ergänzt werden. Der Auftragnehmer ist durch die Beauftragung von Fachexperten und der zusätzlichen Einbindung interner Experten bei der Erstellung der faunistsischen Planungsraumanalyse seiner Sorgfaltspflicht vollumpfänglich nachgekommen. Somit waren die zusätzlichen Anforderungen für den Auftraggeber nicht vorhersehbar. Ja, die notwendig bzw. benötigte Leistung dient zur vollumfänglichen Darstellung und Beschreibung der Faunistischen Planungsraum Analyse. Die Leistungen zur Erfüllung der zusätzlichen Anforderungen sind Bestandteil der übertragenen Leistung Lph 1+2 sowie der gezogenen Vertragsoption waren jedoch zum Zeitpunkt der Durchführung in ihrem Umfang noch nicht ersichtlich. Die Einarbeitung der Forderungen verändern den Gesamtcharakter des Auftrages deshalb nicht sondern vervollständigen ihn.