Umsetzung des Medienkonzeptes der Exportinitiative Energie auf Messebeteiligungen im Ausland Referenznummer der Bekanntmachung: BAFA 414 - 52.22 Medienkonzept
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung des Medienkonzeptes der Exportinitiative Energie auf Messebeteiligungen im Ausland
Im Rahmen der Exportinitiative Energie beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2022-2025 voraussichtlich an 40 Messen mit einem Gemeinschaftsstand. Für die Messestände der Exportinitiative wurde ein einheitliches Corporate Design (CD) entwickelt. Teil des CD ist ein Medienkonzept, das zur Unterstützung der Kommunikationsziele der Exportinitiative eingesetzt wird. Es besteht aus einer 3 m hohen, 12 m langen Multi-Touch Wand, im weiteren SMARTWALL genannt, und Infoterminals.
Der Bieter soll die medialen Exponate erstellen, transportieren und installieren, sowie während der Messelaufzeit deren Funktionsfähigkeit gewährleisten. Darüberhinaus ist der Bieter für Fortschreibung und Anpassung der Inhalte, die Gestaltung der Nutzeroberflächen sowie für die Programmierung, inklusive der redaktionellen Betreuung verantwortlich. Die Inhalte werden mit einem Content Managemant System (CMS) verwaltet, auf das der Auftraggeber Zugriff erhält.
Produktion der Medienelemente sowie redaktionelle Betreuung und Programmierung des CMS am Sitz des Auftragnehmers.
Transport und Installation der Medienelemente sowie Service am jeweiligen Messeort.
Im Rahmen der Exportinitiative Energie beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2022-2025 voraussichtlich an 40 Messen mit einem Gemeinschaftsstand. Für die Messestände der Exportinitiativen wurde ein einheitliches Corporate Design (CD) entwickelt. Teil des CD ist ein Medienkonzept, das zur Unterstützung der Kommunikationsziele der Exportinitiative eingesetzt wird. Es besteht aus einer 3 m hohen, 12 m langen Multi-Touch Wand, im weiteren SMARTWALL genannt, und Infoterminals.
Die SMARTWALL wird mit elektrisch leitender Farbe bedruckt und mit Sensortechnik ausgestattet. Über die Sensoren werden Film-, Licht- und Soundeffekte gesteuert. Zusätzlich wird die Interaktive Wand mit ca. 6 Tablets ausgestattet. Projektoren hängen an einem Träger direkt über der SMARTWALL.
Ergänzend zu diesem Exponat kommen in der Regel zwei Informationsterminals zum Einsatz, bestehend aus Touchscreen-PCs in einem konventionell gefertigten Korpus.
Als Fernwirkungselement wird über dem Stand ein Leuchtelement abgehängt.
Der Bieter soll für bis zu 40 Messen die medialen Exponate und das Leuchtelement erstellen, transportieren und installieren, sowie während der Messelaufzeit deren Funktionsfähigkeit gewährleisten. Darüberhinaus ist der Bieter für Fortschreibung und Anpassung der Inhalte, die Gestaltung der Nutzeroberflächen sowie für die Programmierung, inklusive der redaktionellen Betreuung verantwortlich. Die Inhalte sollen mit einem Content Managemant System (CMS) verwaltet werden, auf das der Auftraggeber Zugriff erhält.
Thematische Unterstützung erhält der Bieter durch die Geschäftsstelle der Exportinitiative Energie.
Folgende Leistungen werden gefordert:
SMARTWALL mit Tablets, Infoterminals, Tablets und Leuchtelement
- Erstellen der SMARTWALL mit Tablets, Infoterminals und des Leuchtelements in hoher Ausführungsqualität nach den in Plänen und Texten beschriebenen Vorgaben; inklusive konventionell gebauter Elemente und der Medientechnik,
- Transport bis/ab Messestand, inklusive Verzollung, Drayage, und Einlagerung des Leergutes sowie sonstiger anfallender Gebühren,
- Auf- und Abbau auf dem jeweiligen Messestand,
- Handling (Abstimmung mit dem Projektarchitekt, der Durchführungsgesellschaft und der Standbaufirma, Beantwortung von Rückfragen),
- Gewährleistung der Funktionsfähigkeit während der Messelaufzeit durch Servicepersonal,
- Fachgerechte Einlagerung zwischen den Transporten,
- Überarbeitung bzw. Reparatur der SMARTWALL mit Tablets, der Infoterminals und des Leuchtelements.
Inhalte der SMARTWALL mit Tablets und der Infoterminals:
- Aufsetzen und Pflegen eines CMS,
- Migration bestehender Daten in das CMS, bestehend aus Text-, Bild-, Film-, und Sounddateien,
- Redaktionelle Betreuung,
- Programmierung der Medientechnik für die SMARTWALL,
- Neustrukturierung, Oberflächendesign und Programmierung der Infoterminals und Tablets nach Vorgaben des Auftraggebers,
- Anpassung und Fortschreibung des Medienkonzeptes nach Vorgaben des Auftraggebers an neue Inhalte inklusive redaktioneller Aufbereitung vorgegebener Themen, Einbindung zusätzlicher Themen in Tablets und Infoterminals (z.B. auch 3d Animationen und Filme).
Der Auftrag gilt zunächst für ca. 8 (optional 10) Messebeteiligungen in 2022. Für die Jahre 2023 bis 2025 (je 10 Messebeteiligungen) gibt es eine Option auf jährliche Verlängerung.
Sollten Einfuhrbeschränkungen für die Technik bestehen oder zusätzliche Exponate aufgrund der Parallelität von Messen benötigt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Anzahl der Aufträge im Jahr zu reduzieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umsetzung des Medienkonzeptes der Exportinitiative Energie auf Messebeteiligungen im Ausland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bundeskartellamt.de
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.