Geschäftsanbahnungen im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU aus strukturschwachen Regionen und den neuen Bundesländern 2022, 1. Tranche Referenznummer der Bekanntmachung: 414-12.1-2022/1GABnBL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geschäftsanbahnungen im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU aus strukturschwachen Regionen und den neuen Bundesländern 2022, 1. Tranche
Das BMWi-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen.
Geschäftsanbahnungsreisen sind Unternehmerreisen in ein bestimmtes Zielland zu einer bestimmten Branche (z.B. Optik in Frankreich/Abfallwirtschaft in Polen). Zentrales Element ist eine Präsentationsveranstaltung, in deren Rahmen den deutschen Unternehmen die Möglichkeit eröffnet wird, ihre Technologien und Dienstleistungen einem ausländischen Fachpublikum vorzustellen. Fachreferenten aus Deutschland und aus dem Zielmarkt informieren über relevante Aspekte der jeweiligen Branche. Hinzu kommt eine Get-to-gether-Veranstaltung. Vor der Reise werden Zielmarkt-analysen mit umfassenden Informationen über Branche und Markt erarbeitet, die den Teil¬nehmern zur Verfügung gestellt und auch veröffentlich werden. Das Kernstück der vier- bis fünftägigen Geschäftsanbahnungsreise sind individuell vereinbarte Termine mit potentiellen Kooperationspartnern und Kunden, die im Anschluss an die Präsentationsveranstaltung stattfinden. Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und der Leitfäden
Finnland
Geschäftsanbahnung für deutsche Start-ups und für technologiebasierte Wachstumsunternehmen, schwerpunktmäßig aus der Daten-, Cyber- und IT-Sicherheitsbranche
Zielland: Finnland
Branchenschwerpunkt/Ziel: Start-up
Möglicher Veranstaltungsort: Helsinki
Möglicher Termin: 4. Quartal 2022 in Verbindung mit der Start up Konferenz Slush
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Niederlande
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen im Bereich Bahninfrastruktur und Bahntechnik
Zielland: Niederlande
Branchenschwerpunkt/Ziel: Eisenbahnbau / Bahntechnik / Schienenverkehr / Bahninfrastruktur
Möglicher Veranstaltungsort: Utrecht
Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2022
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Norwegen
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Anbieter im Bereich digitaler maritimer Technologien und Systemen mit Fokus auf Sicherheitslösungen
Zielland: Norwegen
Branchenschwerpunkt/Ziel:Schiffbau / Maritime Wirtschaft
Möglicher Veranstaltungsort: Trondheim, Alesund
Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2022
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Albanien, Serbien
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen
Zielland: Albanien, Serbien
Branchenschwerpunkt/Ziel: Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen (Exportinitiative)
Möglicher Veranstaltungsort: offen
Möglicher Termin: 1. Halbjahr 2022
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Korea (Rep.)
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen zu Robotik / Künstliche Intelligenz
Zielland: Korea (Rep.)
Branchenschwerpunkt/Ziel: Robotik / Künstliche Intelligenz
Möglicher Veranstaltungsort: Seoul
Möglicher Termin: 2022
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
USA
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Photonik und optische Industrie
Zielland: USA
Branchenschwerpunkt/Ziel: Photonik / Optik
Möglicher Veranstaltungsort: USA Südost, Region Florida
Möglicher Termin: 2022
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Finnland
Ort: Helsinki
NUTS-Code: FI1B1 Helsinki-Uusimaa
Land: Finnland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Niederlande
Ort: Den Haag
NUTS-Code: NL333 Delft en Westland
Land: Niederlande
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Norwegen
Ort: Oslo
NUTS-Code: NO081 Oslo
Land: Norwegen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Albanien, Serbien
Ort: Belgrad
NUTS-Code: RS110 Београдска област / City of Belgrade
Land: Serbien
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Korea (Rep.)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
USA
Ort: Atlanta
NUTS-Code: US United States
Land: Vereinigte Staaten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe- Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig- Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e- Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bieter eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: GABnBL_NrLos_NameFirma
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.