Fördergebiets-Management – „lebendige Zentren“ für das Gebiet „Altstadt Bad Wildungen“ Referenznummer der Bekanntmachung: E81298546
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rechtsanwaelteszk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fördergebiets-Management – „lebendige Zentren“ für das Gebiet „Altstadt Bad Wildungen“
Die Stadt Bad Wildungen wurde 2019 mit ihrer Altstadt in das Städtebau-Förderprogramm „Lebendige Zentren in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen“ (vormals: „Aktive Kernbereiche in Hessen“) des Landes Hessen aufgenommen. Die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH hat für die Stadt ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellt. Als Folge hiervon soll nunmehr das Kernbereichs-Management umgesetzt werden. Inzwischen liegt eine Bewilligung für das geforderte Fördergebiets-Management vor. Geplant ist, das Verfahrensmanagement für das über mehrere Jahre laufende Förderprogramm an ein leistungsfähiges Büro zu vergeben. Aufgrund des hierdurch entstehenden Honorarvolumens ist eine EU-weite Ausschreibung dieser Dienstleistungen erforderlich. Mit dem hiesigen Vergabeverfahren (EU-weites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) sollen die hierfür erforderlichen Dienstleistungen vergeben werden.
Stadt Bad Wildungen
Grundlage für die Umsetzung sind die Ziele des bereits erstellten ISEK, das im August 2020 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Wildungen beschlossen wurde. Hieraus ergeben sich für das Management der Fördermaßnahme nach Art und Umfang folgende Maßnahmen:
Koordination und Steuerung der Städtebaufördermaßnahme „Altstadt Bad Wildungen“ im Rahmen des Förderprogramms "Lebendige Zentren“. Die Erbringung der Leistung erfolgt in enger Abstimmung mit der Stadt Bad Wildungen und dem Fördermittelgeber. Der Leistungserbringer wird erster Ansprechpartner in allen Belangen des Verfahrens und fungiert als Schnittstelle zwischen allen Beteiligten. Insbesondere sind dabei folgende Leistungsteile zu erbringen:
1. Steuerung des Gesamtprozesses im Rahmen der Umsetzung der Städtebauförderungsmaßnahme:
- Beratung der Stadt Bad Wildungen in allen Angelegenheiten des Verfahrens und bei allen aus dem Stadtumbau resultierenden städtebaulichen Fragestellungen
- Fortschreibung und dynamische Anpassung des ISEK
- Erarbeitung der erforderlichen Wirtschaft-, Zeit- und Maßnahmenpläne
- Fördermittelmanagement und Sicherung der Projektfinanzierung
- jährliche Programmantragstellung im Rahmen des Förderprogramms
- Durchführung und Dokumentation regelmäßiger Steuerungsrunden mit der Stadtverwaltung
- Controlling
- Evaluation und Erfolgskontrolle
2. Begleitung, Steuerung und Umsetzung konkreter Einzelmaßnahmen:
- Beratung im Rahmen der Vorbereitung und Umsetzung von Einzelmaßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog des ISEK
- Begleitung von maßnahmenbezogenen Ausschreibungen, Vergaben sowie Überwachung von Planungs- und Bauaufträgen
- Koordination von Planungen, Gutachten, Wettbewerben sowie aller Maßnahmen im Stadtumbaugebiet
- Akquisition von Drittfördermitteln
- Leistungs- und Terminüberwachung
- Steuerung der Weitergabe von Fördermitteln an Dritte (z. B. im Rahmen von Anreizprogrammen)
- lnitiierung und Mitarbeit bei weiteren Prozessen und Projekten der städtebaulichen Entwicklung in Bad Wildungen
- Einrichtung eines Beratungsbüros für regelmäßige Beratungsangebote vor Ort
- Vorbereitung von Beschlussvorlagen für die städtischen Gremien
3. Finanzierungsplanung und Mittelbewirtschaftung:
- Fortschreibung der Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplanung
- Mittelabruf und Fördermittelbewirtschaftung
- jährliche Zwischenabrechnung und Dokumentation
4. Steuerung und Moderation von Begleitstrukturen und Beteiligungsprozessen:
- Vorbereitung und Durchführung von Informations- und Beteiligungsveranstaltungen in verschiedenen Formaten
- Begleitung und Moderation der Lokalen Partnerschaft ("Runder Tisch Altstadt")
- Einbeziehung der Aktivitäten Dritter in den Stadtumbauprozess
5. Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation:
- Aufbau einer Ansprache- und Kommunikationsstrategie
- Vorbereitung und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen
- Implementierung und fortwährende redaktionelle Bearbeitung und Pflege einer Projekthomepage
- Entwicklung und Einführung eines Labels für die Fördermaßnahme
- Unterstützung bei der Erstellung von Flyern, Plakaten und anderen Printmedien
- Unterstützung bei der Pressearbeit inkl. Erstellung von Pressemitteilungen
Es ist vom Auftraggeber beabsichtigt, den Zuschlag möglichst bis Ende Juni 2021 zu erteilen.
Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird den Bewerbern das ISEK (Anlage 1) sowie eine Plandarstellung des räumlichen Geltungsbereichs für das im ISEK vorgeschlagene Fördergebiet (Anlage 2) zur Verfügung gestellt. Zusätzlich verweisen wir auf die – hier nicht mit veröffentlichten – Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) vom 02.10.2017 (StAnz. 40/2017, S. 958).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal (subreport Elvis) einzureichen. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht eingegangen sind. Die Bewerber haben die Angebote und Teilnahmeanträge in deutscher Sprache einzureichen. Bewerber, welche die oben genannten Eignungsnachweise nicht vollständig erbringen, werden bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nicht berücksichtigt. Der Bewerber kann somit nicht darauf vertrauen, dass fehlende Erklärungen und Nachweise von der Vergabestelle nachgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, zusätzliche Erklärungen, Angaben und Unterlagen, welche der Auftraggeber für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, unter Fristsetzung nachzufordern. Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge durch den Auftraggeber werden maximal 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den o.g. Eignungskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise bei Angebotseinholung anzufordern.
Ein Anspruch auf Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie auf Auftragserteilung und/ oder diesbezügliche Vergütung bestehen mit der vorliegenden Veröffentlichung und mit der Teilnahme am Verfahren nicht. Der Auftraggeber behält sich die schrittweise Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote im Laufe der Verhandlungen vor. Er behält sich vor, die Anzahl der Teilnehmer im Auswahlverfahren (2. Stufe) zu reduzieren bzw. das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn erkennbar ist, dass das Verfahren kein wirtschaftliches Ergebnis erwarten lässt. Eine Vergütung oder Kostenerstattung für jeglichen den Bewerbern während des Verfahrens entstandenen Aufwand bzw. sonstige Entschädigungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - werden vom Auftraggeber nicht gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Arbeiten werden Eigentum des Auftraggebers und können von diese frei geändert und verwertet werden. Eine weitere Beauftragung ist möglich, wird aber nicht zugesichert. Die Urheberrechte bleiben unberührt.
Die Angebotsaufforderung wird u.a. die Abgabe eines Angebots(end)preises und die Präsentation des Konzepts des Bewerbers zur Umsetzung der Aufgabenstellung beinhalten. Die eingehenden Angebote und Konzepte werden von einem Auswahlgremium des Auftraggebers, das aus bis zu 5 Personen (je nach zeitlicher Verfügbarkeit) besteht, nach den im Formblatt "Zuschlagskriterien" festgelegten Zuschlagskriterien geprüft. Dieses Formblatt wurde mitsamt der Bekanntmachung veröffentlicht. Es bleiben Verhandlungen über den Inhalt der Konzepte und/oder den Preis vorbehalten.
Auskünfte sind ebenfalls bei der oben genannten Kontaktstelle erhältlich. Die Bewerber, die sich auf die vorliegende Bekanntmachung melden, werden gebeten, sich (freiwillig) zu registrieren (d.h. ihren Namen und ihre Kontaktdaten per E-Mail anzugeben) - auch um ihnen im Falle etwaiger Fragen die notwendigen Antworten zur Verfügung stellen zu können. Darüber hinaus wird eine Datenschutzerklärung sowie eine Vertraulichkeits-Erklärung der Bewerber erbeten, dass sie die Informationen und Unterlagen aus dem Vergabeverfahren nur für ihre hiesige Bewerbung verwenden werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)