KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI30927
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
Karlsruhe
gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Karlsruhe
gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9
LÄA 10-88: Zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistung werden zusätzliche Leistungen erforderlich. Aufgrund zu ungenauer vorliegender Bestandsdaten, die zudem teilweise auch außerhalb der Richtlinientoleranzen liegen, konnten die Arbeiten nicht wie angedacht durchgeführt werden. Um die Leistungserbringung vollumfänglich sicherstellen zu können, müssen eine Vielzahl von Punkten neu vermessen werden. Die dadurch notwendigen Vermessungsleistungen müssen daher auf Basis der erforderlichen Kriterien (konforme Aufnahme der Daten in DB REF 2016, Vorgaben Ril 883) neu terminiert und koordiniert werden. Dies zieht eine zeitliche Verschiebung sowie Neuorganisation der Arbeiten nach sich.
Um die vom Projekt vorgegebenen Anforderungen der vollumfänglichen Aufnahme der Vermessungsdaten in DB REF 2016 nach zu kommen, muss die Durchführung von Vermessungsleistungen im Außendienst sowie im Innendienst teilweise neu koordiniert werden. Grund für die Neukoordinierung sind Mängel in den Bestandsdaten bzw. Höhenabweichungen welche während der Vermessungsleistungen vor Ort festgestellt wurden. Da die Abweichungen, die in der Ril 883 genannten Toleranzen überschreiten, ist der Aufwand zur Erbringung der geschuldeten Leistung größer als ursprünglich angenommen. Diese zusätzlichen Leistungen waren erst nach Aufnahme der bereits laufenden Vermessungsarbeiten ersichtlich. Zum Zeitpunkt der Vergabe konnte der Auftragnehmer daher nicht von weiteren, zusätzlichen Leistungen ausgehen. Da die Planungsgemeinschaft bereits mit der Verarbeitung und der Umrechnung/ Überführung der vorliegenden Vermessungsdaten in das Zielsystem begonnen hat, würde die Vergabe der erforderlichen Leistungen an einen weiteren Dritten terminliche Verzögerungen und Mehrkosten verursachen. Durch das bereits zweijährige bestehende Vertragsverhältnis und dem daduruch erarbeiteten Projektwissen sowie dem aktuell erarbeiteten Planungsstand ist die Planungsgemeinschaft besonderst qualifiziert diese zusätzlichen Leistungen unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit durch zu führen.
Die zusätzlichen Leistungen durch einen neuen AN durchführen zu lassen führt nicht nur zu terminlichen Verzögerungen,
sondern auch zu zusätzlichen Kosten welche durch Einarbeitung ins Projekt/ Vorhaben, Abstimmung zum erforderlichen
Leistungssoll sowie Einarbeitung/ Übergabe der Ergebnisse in den aktuellen Planungsstand entstehen. Des Weiteren entstehen
durch eine Hinzunahme von Dritten weitere Schnittstellen, welche ebenfalls zusätzliche Abstimmungsrunden mit dem AG und der
Planungsgemeinschaft und dadurch weitere terminliche Verzögungen mit sich bringen. Diese zusätzlichen Schnittstellen bergen
ein hohes Risiko an Qualitätsverlust und führen unbestritten auch zu Mehrkosten bei der Planungsgemeinschaft und dem Projekt.