Rückbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 66-2021-00088
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rückbauarbeiten
Rückbauarbeiten
Die Fuß- und Radwegbrücke in Spannbetonnbauweise soll abgebrochen und etsorgt werden. Iim Bereich der erdberührten Unterbauten soll die Oberfläche wieder hergestellt werden.
Wesentlcihe Mengen:
- Ausführungsstatik für Brückenrückbau erstellen
- Asphalt fräsen ca. 4.400 m²
- Asphalt ausbrechen ca. 670 m²
- Betonoberflächen abbrechen ca. 200 m²
- Stahlkonstruktion abbrechen ca. 8 to.
- Stahlbeton abbrechen (Überbau, Stützen, Fundamente) ca. 2.350 m³
- Geländer zurückbauen ca. 1.750 m
- Hilfsstützen herstellen und abbauen ca. 230 Stk.
- Boden lösen und entsorgen ca. 300 m³
- Tragschicht ohne Bindemittel herstellen ca. 950 m²
- Verkehrsflächenbefestigung aus Asphalt herstellen ca. 1.100 m²
- Rasensaat ca. 100 m²
- Baumschutz herstellen ca. 7 Stk.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Kampfmitteluntersuchungen:
- Nachweis Kampfmittelräumung Erlaubnis gem. § 7 SprengG
- Nachweis der verantwortlichen Person gem. § 19 des SprengG, Feuerwerker mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG
Abbruch:
- Erklärung über die Einhaltung der im Gutachten angegebenen Schallpegel
- 1 Referenzobjekt Rückbau einer Mehrfeldbrücke, Überbau in Spannbeton mit nachträglichem Verbund, statisch unbestimmtes System
Sonstiges:
- MVAS-Nachweise
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise
einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).