Planungsleistungen Kreuzung und Lichtsignalanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 05/21 verbindlich-Wissenschaftsstadt Darmstadt - Mobilitätsamt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.darmstadt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Kreuzung und Lichtsignalanlage
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt im Rahmen des Förderprogramms "Förderung innovativer Projekte
zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland" vom
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein Forschungs- und Bauvorhaben zusammen mit der Hochschule Darmstadt durchzuführen und eine Schutz-Kreuzung für alle Verkehrsteilnehmenden zu planen, wissenschaftlich zu untersuchen und zu bauen.
Im Rahmen des bis voraussichtlich Ende 2024 laufenden Projektes soll eine sogenannte Schutzinsel-Kreuzung (oder auch protected intersection) nach niederländischem Vorbild an einem bestehenden Knotenpunkt in Darmstadt getestet und optimiert werden. Die Kreuzung soll unter dem Paradigma eines Design for all geplant werden.
Es werden die nachfolgenden beiden Lose ausgeschrieben:
Los 1: Verkehrsanlagen (Leistungsbild nach HOAI)
und
Los 2 Planung von Lichtsignalanlagen (Leistungsbild nach AHO Heft Nr. 24)
Verkehrsanlagen (Leistungsbild nach HOAI)
Wissenschaftsstadt Darmstadt Mobilitätsamt Planungsleistungen Kreuzung und Lichtsignalanlage Knotenpunkt Landgraf-Georg-Straße/Teichhausstraße/Pützerstraße 64283 Darmstadt
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt im Rahmen des Förderprogramms "Förderung innovativer Projekte
zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland" vom
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein Forschungs- und Bauvorhaben zusammen mit der Hochschule Darmstadt durchzuführen und eine Schutz-Kreuzung für alle Verkehrsteilnehmenden zu planen, wissenschaftlich zu untersuchen und zu bauen.
Im Rahmen des bis voraussichtlich Ende 2024 laufenden Projektes soll eine sogenannte Schutzinsel-Kreuzung (oder auch protected intersection) nach niederländischem Vorbild an einem bestehenden Knotenpunkt in Darmstadt getestet und optimiert werden.
Die Kreuzung soll unter dem Paradigma eines Design for all geplant werden.
Die hier ausgeschriebenen Leistungsphasen I, II, III und V der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) sollen die Plangrundlage für die Durchführbarkeit von zwei Verkehrsversuchen und die Umsetzung einer baulichen Lösung an dem Knotenpunkt Landgraf-Georg-Straße/Teichhausstraße/Pützerstraße erbringen. Hinweis: Die Leistungsphase IV wird verwaltungsintern bearbeitet.
Stufe 1: Im Zuge der Vorplanung (Leistungsphase II) müssen drei Varianten untersucht werden. Diese sind in Form von Markierungs- und Beschilderungsplänen in der Entwurfs- und Ausführungsplanung (Leistungsphase III und V) für zwei Verkehrsversuche des Konzepts der Schutzinsel-Kreuzung zu konkretisieren.
Es ist beabsichtigt den heutigen Knotenpunkt provisorisch baulich und signaltechnisch so herzurichten, dass eine signalisierungsfähige Verkehrsführung für Kfz-Verkehr (inkl. ÖPNV-Bevorrechtigung), Fuß- und Radverkehr umgesetzt werden kann. Ein barrierearmer Ausbau für den Fußverkehr ist auch für die provisorischen Lösungen in den Verkehrsversuchen denkbar.
Stufe 2: Nach Evaluation der beiden Verkehrsversuche ist für eine dritte finale Variante die Entwurfs- und Ausführungsplanung mit dem Ziel eines Knotenpunktumbaus zu durchlaufen.
Planung von Lichtsignalanlagen (Leistungsbild nach AHO Heft Nr. 24
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt im Rahmen des Förderprogramms "Förderung innovativer Projekte
zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland" vom
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein Forschungs- und Bauvorhaben zusammen mit der Hochschule Darmstadt durchzuführen und eine Schutz-Kreuzung für alle Verkehrsteilnehmenden zu planen, wissenschaftlich zu untersuchen und zu bauen.
Im Rahmen des bis voraussichtlich Ende 2024 laufenden Projektes soll eine sogenannte Schutzinsel-Kreuzung (oder auch protected intersection) nach niederländischem Vorbild an einem bestehenden Knotenpunkt in Darmstadt getestet und optimiert werden.
Die Kreuzung soll unter dem Paradigma eines Design for all geplant werden.
Die hier ausgeschriebenen Leistungsphasen I bis III, V und X der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, konkretisiert durch die AHO-Fachkommission Verkehrsanlagen) sollen die Durchführbarkeit von zwei Verkehrsversuchen und die Umsetzung einer baulichen Lösung an dem Knotenpunkt Landgraf-Georg-Straße/Teichhausstraße/Pützerstraße sicherstellen. Hinweis: Die Leistungsphasen VI und VII werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert ausgeschrieben. Die Leistungsphasen IV, VIII und IX voraussichtlich verwaltungsintern bearbeitet.
Stufe 1: Im Zuge der Vorplanung (Leistungsphase II) sind drei Varianten der Signalisierung für die Schutzinsel-Kreuzung verkehrstechnisch zu bewerten. Die drei Varianten sind in der Leistungsphase III zu vertiefen und in Leistungsphase V verkehrsabhängig zu simulieren. Von den drei Varianten sollen zwei für die Umsetzung von Verkehrsversuchen genutzt werden. Die verkehrstechnische Abnahme der Steuerung (Leistungsphase X) muss vor dem jeweiligen Beginn des Verkehrsversuchs im Jahr 2022 erfolgen. Die dabei genutzte Anlage kann zunächst als provisorische Anlage mit Anschluss an den Verkehrsrechner der Stadt Darmstadt installiert werden. Die Verkehrsströme sollen mittels Kameras erfasst werden, sodass eine verkehrsabhängige Steuerung der provisorischen Anlage ermöglicht wird.
Es ist beabsichtigt den heutigen Knotenpunkt provisorisch baulich und signaltechnisch so herzurichten, dass eine signalisierungsfähige Verkehrsführung für Kfz-Verkehr (inkl. ÖPNV-Bevorrechtigung), Fuß- und Radverkehr umgesetzt werden kann.
Stufe 2: Nach Evaluation der beiden Verkehrsversuche ist für eine dritte finale Variante die Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie die verkehrstechnische Abnahme mit dem Ziel der Installation einer Neuanlage zu durchlaufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verkehrsanlagen (Leistungsbild nach HOAI)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rodgau
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63110
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung von Lichtsignalanlagen (Leistungsbild nach AHO Heft Nr. 24)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rodgau
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63110
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weiter vorzulegende Nachweise:
1. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbewerber behandelt, § 43 Abs. 2 VgV. Einer
Bewerbergemeinschaft können maximal drei Wirtschaftsteilnehmer angehören. Sofern Bewerbergemeinschaften
in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bewerber auch
Bewerbergemeinschaften zu verstehen
2. Nachforderung fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise:
Es erfolgt ausdrücklich kein Nachfordern.
3. Das eingesetzte Personal muss folgende Mindestanforderungen an Qualifikation und Erfahrung erfüllen:
alle Mitglieder des Teams
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNARK02
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]