2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 047-108797
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Wichtiger Hinweis zum gegenständlichen Verfahren:
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb, d.h. interessierteUnternehmen sind aufgefordert sich bis zum 30.4.2018, 10.00 Uhr unter Verwendung der zur Verfügunggestellten Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu bewerben. Die eigentliche Ausschreibungsphase beginntnachgeschaltet voraussichtlich am 15.5.2018 mit beschränkten Bieterkreis. Dieser Bieterkreis wiederum ergibtsich auf Grund der im Teilnahmewettbewerb durch die Bewerber erfolgreich nachgewiesenen Eignungskriterien.
Die o. g. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb stehen unter http://www.deutschebahn.com/bieterportalkostenfrei zum Download zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
UVR Betriebsgebäude, Rohrvortrieb Anschluss Schmutzwasserleitung Auf Grund der Vielzahl an sensiblen Sparten wird der Anschluss der Schmutzwasserleitung vom Betriebsgebäude der Umweltverbundröhre (UVR)an den Kanal der MSE nördlich der Laimer Röhre entgegen der ausgeschriebenen Variante nicht in offener Bauweise, sondern mittels Rohrvortrieb ausgeführt.
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
UVR Betriebsgebäude, Rohrvortrieb Anschluss Schmutzwasserleitung Auf Grund der Vielzahl an sensiblen Sparten wird der Anschluss der Schmutzwasserleitung vom Betriebsgebäude der Umweltverbundröhre (UVR)an den Kanal der MSE nördlich der Laimer Röhre entgegen der ausgeschriebenen Variante nicht in offener Bauweise, sondern mittels Rohrvortrieb ausgeführt.
s handelt sich hier um eine geänderte Leistung. Im Hauptvertrag des BauAN ist die Erstellung des Ingenieurbauwerks UVR mit Betriebsgebäude. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich einen weiteren BauAN auf Grund der geänderten Leistung zu beauftragen: Die vor Ort arbeitende Baufirma ist in die Örtlichkeit sowie die Spartenpläne mit einer Vielzahl hochsensibler Leitungen, die das Baufeld queren, eingearbeitet. Zudem sind Personal und Gerätschaften bereits vor Ort. Das betreffende Baufeld ist sehr beengt, es handelt sich hier um die Zufahrt zum neu zu errichtende Bauwerk Umweltverbundröhre. Die Erstellung des Kanalanschlusses muss eng mit dem Arbeiten an der UVR abgestimmt sein. Bei Vergabe an einen anderen AN besteht die Gefahr von Behinderung und Verzögerung der Maßnahme Umweltverbundröhre. Außerdem sind bei getrennten Vergaben die Gewährleistung und damit auch etwaige Gewährleistungsansprüche an der Schnittstelle Kanalanschluss in das Betriebsgebäude nicht eindeutig zuzuschreiben.