2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 047-108797
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Wichtiger Hinweis zum gegenständlichen Verfahren:
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb, d.h. interessierteUnternehmen sind aufgefordert sich bis zum 30.4.2018, 10.00 Uhr unter Verwendung der zur Verfügunggestellten Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu bewerben. Die eigentliche Ausschreibungsphase beginntnachgeschaltet voraussichtlich am 15.5.2018 mit beschränkten Bieterkreis. Dieser Bieterkreis wiederum ergibtsich auf Grund der im Teilnahmewettbewerb durch die Bewerber erfolgreich nachgewiesenen Eignungskriterien.
Die o. g. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb stehen unter http://www.deutschebahn.com/bieterportalkostenfrei zum Download zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Anord 126: Wiederherstellung Monitoringsystem Laimer Röhre Nord und Instandsetzung Nordportal UVR nach Schaden Nach einer Beschädigung der EÜ Wotanstraß, des neu errichteten Nordportals und Monitoringsystems in der Laimer Röhre Nord im Zuge eines Verkehrsunfalls am 06.10.2020 sind das Nordportal und das Messsystem instand zu setzen.
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Anord 126: Wiederherstellung Monitoringsystem Laimer Röhre Nord und Instandsetzung Nordportal UVR nach Schaden Nach einer Beschädigung der EÜ Wotanstraß, des neu errichteten Nordportals und Monitoringsystems in der Laimer Röhre Nord im Zuge eines Verkehrsunfalls am 06.10.2020 sind das Nordportal und das Messsystem instand zu setzen.
Die Beseitigung des Schadens ist keine funktionsfähige, in sich schlüssige Auftragseinheit, die gesondert vergeben werden kann. Das Herauslösen der Leistung zur Schadensbeseitigung aus dem zu erstellenden Gesamtbauwerk Nordportal ist zudem nicht möglich, da deren Funktionalität nach Fertigstellung gesamthaft gewährleistet werden muss und nur durch Vergabe an den bereits beauftragten AN auch etwaige Gewährleistungsansprüche eindeutig zugeschieden werden können. Auch die Wiederherstellung des Monitoringsystems muss von der bereits beauftragten Firma unmittelbar durchgeführt werden. Falls Verformungen auftreten, besteht Gefahr im Verzug, die Firma muss unmittelbar die Arbeiten einstellen, um die Sicherung des Bahnbetriebs und des Straßenverkehrs gewährleisten zu können. Personal und notwendige Materialien sind bereits vor Ort. sind, als die Leistungen des bereits beauftragten BauANs im Rahmen eines Nachtragsangebots.