2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 047-108797
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Wichtiger Hinweis zum gegenständlichen Verfahren:
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb, d.h. interessierteUnternehmen sind aufgefordert sich bis zum 30.4.2018, 10.00 Uhr unter Verwendung der zur Verfügunggestellten Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu bewerben. Die eigentliche Ausschreibungsphase beginntnachgeschaltet voraussichtlich am 15.5.2018 mit beschränkten Bieterkreis. Dieser Bieterkreis wiederum ergibtsich auf Grund der im Teilnahmewettbewerb durch die Bewerber erfolgreich nachgewiesenen Eignungskriterien.
Die o. g. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb stehen unter http://www.deutschebahn.com/bieterportalkostenfrei zum Download zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Anordnung 123: UVR Süd – Begradigung provisorische Bushaltestelle Zur Errichtung der UVR Süd sowie für die vorangehenden Arbeiten, ist der Bereich östlich der Laimer Röhre vor dem zukünftigen Südportal der UVR als BE-Fläche vorgesehen. Aus diesem Grund ist die Verlegung der dort befindlichen Bushaltestelle notwendig. Seitens swm wird gefordert, die im September 2019 hergestellte provisorische Bushaltestelle im Laimer Kreisel für die Dauer der erneuten Haltestellenverlegung von ca. 3 Jahren zu begradigen. Dies hat u.a. zur Folge, dass der anschließende Geh- und Radweg nach Osten verschwenkt, die Lichtsignalanlagen angepasst und ggf. Sparten verlegt werden müssen.
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Anordnung 123: UVR Süd – Begradigung provisorische Bushaltestelle Zur Errichtung der UVR Süd sowie für die vorangehenden Arbeiten, ist der Bereich östlich der Laimer Röhre vor dem zukünftigen Südportal der UVR als BE-Fläche vorgesehen. Aus diesem Grund ist die Verlegung der dort befindlichen Bushaltestelle notwendig. Seitens swm wird gefordert, die im September 2019 hergestellte provisorische Bushaltestelle im Laimer Kreisel für die Dauer der erneuten Haltestellenverlegung von ca. 3 Jahren zu begradigen. Dies hat u.a. zur Folge, dass der anschließende Geh- und Radweg nach Osten verschwenkt, die Lichtsignalanlagen angepasst und ggf. Sparten verlegt werden müssen.
Im Hauptvertrag des BauAN ist die Erstellung des Ingenieurbauwerks sowie die zugehörige Ausführungsplanung enthalten. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich einen weiteren BauAN zu beauftragen. Dies wird im Folgenden begründet. Die Anpassungen der Bushaltestellte müssen unmittelbar vorlaufend zu den vertraglich geschuldeten Leistungen (Einrichtung der BE UVR Süd) erfolgen. Eine Verzögerung durch eine zusätzliche Baufirma muss vermieden werden, da der fristgerechte Beginn der Gleissperrungen zur Errichtung der UVR Süd unter den Fernbahngleisen zur Sicherung des Bahnbetriebs unumgänglich ist. Die bereits tätige Baufirma ist in die Örtlichkeit sowie die Bestandsunterlagen eingearbeitet, Personal und Geräte sind vor Ort. Zudem ist das Baufeld im Stadtgebiet sehr beengt, sodass keine weiteren BE-Flächen für einen zusätzlichen AN zur Verfügung gestellt werden können.