2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 047-108797
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Wichtiger Hinweis zum gegenständlichen Verfahren:
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb, d.h. interessierteUnternehmen sind aufgefordert sich bis zum 30.4.2018, 10.00 Uhr unter Verwendung der zur Verfügunggestellten Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu bewerben. Die eigentliche Ausschreibungsphase beginntnachgeschaltet voraussichtlich am 15.5.2018 mit beschränkten Bieterkreis. Dieser Bieterkreis wiederum ergibtsich auf Grund der im Teilnahmewettbewerb durch die Bewerber erfolgreich nachgewiesenen Eignungskriterien.
Die o. g. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb stehen unter http://www.deutschebahn.com/bieterportalkostenfrei zum Download zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Anord 107: Änderungen Betriebsgebäude und Stützwand Nord 1. Beton-Sporn im Erdreich der Stützwand Nord UVR ; Vorsatzschale aus Ortbeton 2. Planung und Einbau Haustrennwandplatten zw. Betriebsgebäude und Bestandsgebäude My.O zur Schalldämmung 3. Planung und Einbau zusätzlicher Kabelleerrohre und Rohrdurchführungen sowie Trinkwasserleitung DN32 und Schmutzwasserleitung DN 100 im Betriebsgebäude gem. Vorgaben SWM/ LHM 4. Planung und Einbau Ringerder und Blitzableiter für Betriebsgebäude
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Anord 107: Änderungen Betriebsgebäude und Stützwand Nord 1. Beton-Sporn im Erdreich der Stützwand Nord UVR ; Vorsatzschale aus Ortbeton 2. Planung und Einbau Haustrennwandplatten zw. Betriebsgebäude und Bestandsgebäude My.O zur Schalldämmung 3. Planung und Einbau zusätzlicher Kabelleerrohre und Rohrdurchführungen sowie Trinkwasserleitung DN32 und Schmutzwasserleitung DN 100 im Betriebsgebäude gem. Vorgaben SWM/ LHM 4. Planung und Einbau Ringerder und Blitzableiter für Betriebsgebäude
Grundsätzlich ist die Errichtung der Umweltverbundröhre eine Kreuzungsmaßnahme mit der Landeshauptstadt München. Im Vertrag des BauAN ist die Erstellung des Ingenieurbauwerks sowie die zugehörige Ausführungsplanung enthalten. Die bereits beauftragte Firma ist mit der komplexen und gewerkeübergreifende Planung und Ausführung bereits weit fortgeschritten, Personal und Geräte sind vor Ort. Verschiedenste Gewerke und Bauteile sind miteinander verzahnt, greifen ineinander und können nicht getrennt vergeben werden. Die zusätzlichen Leistungen sind zudem keine funktionsfähige, in sich schlüssige Auftragseinheiten, die gesondert vergeben werden können. Des Weiteren ist das Herauslösen einzelner Bauwerksteile aus dem zu erstellenden Gesamtbauwerk Betriebsgebäude nicht möglich, da deren Funktionalität nach Fertigstellung gesamthaft gewährleistet werden muss und durch Anordnung der zusätzlichen und geänderten Leistungen etwaige Gewährleistungsansprüche eindeutig zugeschieden werden können.