2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 047-108797
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Wichtiger Hinweis zum gegenständlichen Verfahren:
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb, d.h. interessierteUnternehmen sind aufgefordert sich bis zum 30.4.2018, 10.00 Uhr unter Verwendung der zur Verfügunggestellten Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu bewerben. Die eigentliche Ausschreibungsphase beginntnachgeschaltet voraussichtlich am 15.5.2018 mit beschränkten Bieterkreis. Dieser Bieterkreis wiederum ergibtsich auf Grund der im Teilnahmewettbewerb durch die Bewerber erfolgreich nachgewiesenen Eignungskriterien.
Die o. g. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb stehen unter http://www.deutschebahn.com/bieterportalkostenfrei zum Download zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Anord 062: Bf Laim: Machbarkeit Interimsaufzug Bph2
Auf Druck des Behindertenbeirats und der verantwortlichen politischen Gremien wurde entschieden einen bauzeitlichen Aufzug im
Bf Laim, Zugangsbauwerk West zu errichten. Im Auftrag des Bauherrn DB S&S war ursprünglich ein barrierefreier Zugang über
die gesamte Bauzeit hinweg nicht vorgesehen. Als Erweiterung der Nutzungsdauer des Interimsaufzugs (Anordnung 060) über
die Bauphase 1.2 hinaus wird nun die Prüfung der Machbarkeit, Ausführungsplanung und Umsetzung Interimsaufzug Bf Laim für
die Bauphase 2 angeordnet.
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Anord 062: Bf Laim: Machbarkeit Interimsaufzug Bph2
Auf Druck des Behindertenbeirats und der verantwortlichen politischen Gremien wurde entschieden einen bauzeitlichen Aufzug im
Bf Laim, Zugangsbauwerk West zu errichten. Im Auftrag des Bauherrn DB S&S war ursprünglich ein barrierefreier Zugang über
die gesamte Bauzeit hinweg nicht vorgesehen. Als Erweiterung der Nutzungsdauer des Interimsaufzugs (Anordnung 060) über
die Bauphase 1.2 hinaus wird nun die Prüfung der Machbarkeit, Ausführungsplanung und Umsetzung Interimsaufzug Bf Laim für
die Bauphase 2 angeordnet.
IIm Vertrag des AN für den Umbau des Pbf Laim ist die Bauleistung sämtlicher Gewerke sowie deren Planung enthalten. DasBauwerk und der Interimsaufzug greifen ineinander und können nicht getrennt vergeben werden. Das Bauwerk ZBW West wirdabschnittsweise unter laufendem Bahn- und Fahrgastbetrieb umgesetzt. Neben der Planung wurde bereits mit der Ausführung derBaumaßnahme begonnen. Eine weitere Firma müsste sich in die komplexe, zeitkritische und sperrpausenabhängigen Bauphase1.2 einfügen und die Planung für den Interimsaufzug der bereits bestehenden komplexen und gewerkeübergreifende Planung fürdas ZBW anpassen. Der Interimsaufzug muss innerhalb der Bauphase 1.2 in einem sehr engen Baufeld errichtet werden, derZeitraum für die Umsetzung der Bauphase kann trotz zusätzlicher Leistung nicht verlängert werden. Eine Verzögerung durch eineweitere Firma muss daher zwingend vermieden werden, um den Meilenstein Inbetriebnahme Gleis1 neu mit zugehörigerBahnsteigkante einhalten zu können.