2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 047-108797
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Wichtiger Hinweis zum gegenständlichen Verfahren:
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb, d.h. interessierteUnternehmen sind aufgefordert sich bis zum 30.4.2018, 10.00 Uhr unter Verwendung der zur Verfügunggestellten Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu bewerben. Die eigentliche Ausschreibungsphase beginntnachgeschaltet voraussichtlich am 15.5.2018 mit beschränkten Bieterkreis. Dieser Bieterkreis wiederum ergibtsich auf Grund der im Teilnahmewettbewerb durch die Bewerber erfolgreich nachgewiesenen Eignungskriterien.
Die o. g. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb stehen unter http://www.deutschebahn.com/bieterportalkostenfrei zum Download zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Anord089: UVR BA02 -Maßnahmen zur Einhaltung der Gleissperrung Die Forderung des Prüfingenieurs einen höheren Bewehrungsgrad anzusetzen sowie der Stillstand der Baumaßnahe durch einen Kampfmittelverdacht führten zu Verzögerungen im Bauablauf. Daraus folgend kann das Ende der Gleissperrung für den betreffenden Bauabschnitt nicht eingehalten werden, eine Verlängerung der Sperrung ist nur für einen begrenzten Zeitraum seitens Betriebes möglich. Daher werden terminsichernde Maßnahmen insbesondere ein Mehrschichtbetrieb angeordnet.
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Anord089: UVR BA02 -Maßnahmen zur Einhaltung der Gleissperrung Die Forderung des Prüfingenieurs einen höheren Bewehrungsgrad anzusetzen sowie der Stillstand der Baumaßnahe durch einen Kampfmittelverdacht führten zu Verzögerungen im Bauablauf. Daraus folgend kann das Ende der Gleissperrung für den betreffenden Bauabschnitt nicht eingehalten werden, eine Verlängerung der Sperrung ist nur für einen begrenzten Zeitraum seitens Betriebes möglich. Daher werden terminsichernde Maßnahmen insbesondere ein Mehrschichtbetrieb angeordnet.
Die Umweltverbundröhre ist eine Kreuzungsmaßnahme mit der LHM. Im Hauptvertrag des BauAN ist die Erstellung des Ingenieurbauwerks sowie die zugehörige Ausführungsplanung enthalten. Es handelt sich in diesem Fall um eine Leistung, die zeitgleich mit der vertraglich geschuldeten Leistung und aus einer Hand erfolgen muss. Allein die terminsichernde Maßnahme stellt keine funktionsfähige, in sich schlüssige Auftragseinheit, die gesondert vergeben werden kann. Die UVR besteht aus einzeln herzustellenden Blöcken, das Herauslösen einzelner Leistungen ist nicht möglich, da deren Funktionalität nach Fertigstellung gesamthaft gewährleistet werden muss und damit auch etwaige Gewährleistungsansprüche eindeutig zugeschieden werden müssen. Zudem wird die Maßnahme im laufenden Bahnbetrieb während enggetakteten Gleissperrungen umgesetzt. Eine weitere Firma müsste sich in den Bauablauf der UVR mit komplexen, zeitkritischen und sperrpausenabhängigen Bauphasen einfügen.