Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44392
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitungj
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bug-se.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Elsterwerda
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitungj
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
MKA 18 KTB AP UZ-Bedienplatz
Aufgrund der Forderung der Kabeltiefbau Bauvorlageberechtigten durch den Zusammenhang mit den lokal vorhanden baulichen Anlagen ist ein separates Planungsheft für die Verbindung zwischen der Unterzentrale Senftenberg und dem Bedienplatz zu erstellen. Entgegen der Entwurfsplanung sind hier komplexere Kabelwege und Schachtsysteme zu gunsten der Redundanz herzustellen.
MKA 20 Entwässerung Außenanlagen
Aufgrund der erst in der Ausführungsplanung von Siemens festgelegten Lage der Modulgebäude und deren Dachentwässerungspunkte konnten die hydrologischen Untersuchungen nicht in der Entwurfsplanung durchgeführt werden und müssen nun nachgeholt werden. Diese Leistung ist zwingend für die Ausführungsplanung der Außenanalgen erforderlich.
MKA 46 KVz 82
Die KVz-Sockel sind nicht in der Entwurfsplanung enthalten. An Siemens ist die Lieferung der Kabelschränke beauftragt, weshalb der Auftrag auch auf die Sockel erweitert wurde. Die Sockel werden als Bausatz durch Siemens geliefert, müssen jedoch noch montiert werden. Aufgrund des Liefertermins ist dies nur außerhalb der vorhandenen Sperrpausen möglich und die BUG muss unter Betrieb ohne Zweiwegetechnik arbeiten, welche die Montageleistung beauftragt wird. Diese Leistung ist zwingend für die systemrelevante Kabelanlage des Stellwerks notwendig.
MKA 53 Kabelschutzrohre
Im Rahmen der Detailiierung der Ausführungsplanung ergeben sich gegenüber der Entwurfsplanung Änderungen und Erweiterungen von Kabelwegen, was zu Mehrmengen beim Verbau von Kabelschutzrohren führt.
Kernbohrungen und Fußbodenversiegelung Technik+Bedienraum Hoyerswerda
Im Zuge der Fortschreibung der Entwurfsplanung entstand die Trennung von Bedien- und Technikraum sowie die Forderung eines Doppelbodens. Für die Kabeldurchführung innerhalb des Gebäudes sind damit Kernbohrungen notwendig. Außerdem ist für die Montage des Doppelbodens ist eine staubbindende Versiegelung der Aufstandsfläche (Rohfußboden) erforderlich.
Der AN ist mit der gesamthaften Ausführung beauftragt. Aufgrund der Komplexität und ineinandergreifenden Bauleistungen ist eine separate Ausschreibung der Leistung technisch nicht möglich. Die Leistungen können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung in der erforderlichen Qualität ist die Bausausführung zwingend durch das ausführende Unternehmen gemäß dessen Bauablauf vorzunehmen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar.