2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 047-108797
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Wichtiger Hinweis zum gegenständlichen Verfahren:
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb, d.h. interessierteUnternehmen sind aufgefordert sich bis zum 30.4.2018, 10.00 Uhr unter Verwendung der zur Verfügunggestellten Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu bewerben. Die eigentliche Ausschreibungsphase beginntnachgeschaltet voraussichtlich am 15.5.2018 mit beschränkten Bieterkreis. Dieser Bieterkreis wiederum ergibtsich auf Grund der im Teilnahmewettbewerb durch die Bewerber erfolgreich nachgewiesenen Eignungskriterien.
Die o. g. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb stehen unter http://www.deutschebahn.com/bieterportalkostenfrei zum Download zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Anordnung 168: Pbf Laim - Begleitarbeiten Versetzen FAA/Entwerter Bstg. Gleis 1 Zur Herstellung der Baufreiheit für die anstehenden Arbeiten im Rahmen des Umbaus Pbf Laim sind Fahrausweisautomaten und ein Entwerter am Bahnsteig Gleis 1 durch DB Vertrieb zu versetzen. Hierfür werden Begleitarbeiten notwendig (Erstellung eines Fundaments, Stromanschluss)
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Anordnung 168: Pbf Laim - Begleitarbeiten Versetzen FAA/Entwerter Bstg. Gleis 1 Zur Herstellung der Baufreiheit für die anstehenden Arbeiten im Rahmen des Umbaus Pbf Laim sind Fahrausweisautomaten und ein Entwerter am Bahnsteig Gleis 1 durch DB Vertrieb zu versetzen. Hierfür werden Begleitarbeiten notwendig (Erstellung eines Fundaments, Stromanschluss)
Der Hauptvertrag des BauAN ist der Umbau des Pbf Laim. Die Versetzung der Automaten/Entwerter und die damit einhergehenden Vorarbeiten sind vorlaufend zum sperrpausenabhängigen Rückbau des Bahnsteigdachs auszuführen. Die Gefahr einer Verzögerung durch einen anderen AN und damit die Gefährdung der Gleissperrung muss vermieden werden. Des Weiteren sind Personal und Geräte für die notwendigen Arbeiten bereits vor Ort. Zudem wird die Maßnahme im laufenden Fahrgastbetrieb umgesetzt, sodass es zu keinem längeren Ausfall der Automaten kommen darf. Die beauftragte Firma ist mit der Verkehrssicherung und damit der Sicherung der Fahrgäste am Bahnsteig im Rahmen der Bauarbeiten beauftragt. Bei Durchführen der o.g. Leistung durch einen anderen AN ist die Verantwortlichkeit bzgl. Verkehrssicherung nicht mehr eindeutig einer Firma zuzuschreiben.