ESTW S 7 Ost Referenznummer der Bekanntmachung: 17TEI25566
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW S 7 Ost
Herstellung von neuen Kabeltrassen (Kabelkanäle, Ziehrohre, Gleis querungen, Kabelgräben, Kabelschächte einschl. Baugruben); ca. 100 Rammpfahlgründungen für Signale; Oberbauerneuerung ca. 10 km, Strecke 6012; Bf. Springpfuhl bis Bf. Wartenberg inkl. Teilerneuerung der Stromschiene; Neubau Weichentrapez (4 Weichen), Strecke 6006, östl. vom S-Bf. Friedrichsfelde Ost ca. km 6,2 – 6,5, Errichtung Tiefenentwässerung(ca. 130m), Errichtung Stromschiene (ca. 800 m); Einkürzung des östl. Bahnsteiges S-Bf. Friedrichsfelde Ost Gl. 1 um ca. 14m einschl. Bahnsteigdach; Verlegung LWL Kabel: 1. Springpfuhl – Ahrensfelde, 2. ESTW-A Biesdorfer Kreuz – UZ Straußberg; Einführung MAS90; Versetzung 3 Stk OLA-Maste mit Anpassung Kettenwerk; Errichtung Stromschiene (ca. 800m); Anpassung Rückleitersanschluss LTS; Neubau eines EKS sowie Umbau von zwei EKS; Neubau und Anpassung von elektrische Weichenheizungsanlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ESTW S 7 Ost
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Herstellung von neuen Kabeltrassen (Kabelkanäle, Ziehrohre, Gleis querungen, Kabelgräben, Kabelschächte einschl. Baugruben); ca. 100 Rammpfahlgründungen für Signale; Oberbauerneuerung ca. 10 km, Strecke 6012; Bf. Springpfuhl bis Bf. Wartenberg inkl. Teilerneuerung der Stromschiene; Neubau Weichentrapez (4 Weichen), Strecke 6006, östl. vom S-Bf. Friedrichsfelde Ost ca. km 6,2 – 6,5, Errichtung Tiefenentwässerung(ca. 130m), Errichtung Stromschiene (ca. 800 m); Einkürzung des östl. Bahnsteiges S-Bf. Friedrichsfelde Ost Gl. 1 um ca. 14m einschl. Bahnsteigdach; Verlegung LWL Kabel: 1. Springpfuhl – Ahrensfelde, 2. ESTW-A Biesdorfer Kreuz – UZ Straußberg; Einführung MAS90; Versetzung 3 Stk OLA-Maste mit Anpassung Kettenwerk; Errichtung Stromschiene (ca. 800m); Anpassung Rückleitersanschluss LTS; Neubau eines EKS sowie Umbau von zwei EKS; Neubau und Anpassung von elektrische Weichenheizungsanlagen
Geänderte Leistung 50 Hz Kabel
Im Zuge der Baumaßnahme sind im Bereich Strecke 6006 Bf. Friedrichsfelde Ost, km 6,280 - 6,518 zusätzliche Bestandskabel 50 Hz gefunden worden, welche zurückgebaut werden bzw. umverlegt werden müssen. Ebenso müssen 50 Hz Kabel nach einem Bauzustand in den Endzustand verlegt werden. Für diese Leistung sind u.a. Kabeltiefbauanpassungen erforderlich. Der AN ist mit der Erbingrung der Kabeltiefbauleistungen und mit dem Rückbau von Bestandskabel beauftragt.