Stadt Gedern - KITA Wichteltal - Fachplanung HLSK Referenznummer der Bekanntmachung: 222/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gedern
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 63688
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gedern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.irmler.org
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Gedern - KITA Wichteltal - Fachplanung HLSK
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung "HLSK" gemäß § 55 HOAI 2021 Anlagengruppen 1,2 und 3; Lph. 1-9 gemäß § 55 HOAI 2021
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung sowohl hinsichtlich der Grundleistungen als auch der Leistungsphasen. Zunächst erfolgt eine Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 nach § 55 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15 HOAI 2021.
Die Stadt Gedern beabsichtigt die Erweiterung und den Umbau der KITA Wichteltal in 63688 Gedern, Stadtteil Ober-Seemen.
Der mit drei Ü3 - und zwei U3 Gruppen momentan überbelegte Kindergarten soll langfristig entzerrt werden um zeitgemäße Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder bieten zu können.
Hierzu ist ein Anbau für den U3-Bereich (für 2 bis 3 U3-Gruppen) und der Umbau der vorhandenen Kita zu Ü3-Bereich (für 3 Ü3-Gruppen) notwendig.
Im Einzelnen sind zu diesem Zweck u.a. gewünscht:
- ein Empfangsbereich Eingang) als Elterntreffpunkt, Begegnungs- und Informationsraum
- ein Raum für Wechselkleidung (Schmutzschleuse) der Kinder
- ein Speiseraum mit Küche für den Ü3 Bereich,
- entsprechende Schlafräume, Sanitärbereiche, eine kleine Küche im U3 Bereich sowie ein Mehrzweckraum mit Sanitärbereich im Bereich der U3 Gruppen
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Die Binsenlinde" und ist als Bereich für die Nutzung "Kindergarten" gekennzeichnet
Hinsichtlich dieser Maßnahme wurden bereits vier Machbarkeitsstudien von folgenden Unternehmen erstellt:
Architektur- und Ingenieurbüro Möser GbR, Berliner Str. 25, 63654 Büdingen; A-Z Architekten, Schwalbacher Str. 93, 65183 Wiesbaden;
EULER GmbH, Am Roten Weg 3, 63654 Büdingen;
gierhardt.architekten, Schillerstraße 44, 63667 Nidda.
Die Ergebnisse der Projektanten werden zum Vorteilsausgleich in den Anlagen zur Verfügung gestellt.
Aus den verschiedenen Machbarkeitsstudien entwickelte sich dann eine Grundvorstellung des Auftraggebers vom Projekt, die der Anlage 1 entnommen werden kann (vom Auftraggeber untechnisch auch als "Planungsentwurf" bezeichnet).
Der Auftragnehmer hat eine Kostenobergrenze von 2 Mio EUR netto bezogen auf die Kostengruppen 300 und 400 der DIN 276 einzuhalten.
Die geschätzten Kosten der Baukonstruktion (Kostengruppe 300) für den An- und Umbau betragen netto ca. [Betrag gelöscht] EUR und die geschätzten Kosten für die Technische Anlagen (Kostengruppe 400) betragen netto ca. [Betrag gelöscht] EUR.
EFRE
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Jeder Bewerber muss den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, deren Mindestdeckungssumme für Personenschäden 1 Mio. EUR und für sonstige Schäden 0,5 Mio. EUR beträgt.
2. Jeder Bewerber muss den Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" (z.B. nach § 1 HIngG) erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFERE66
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
- der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
- der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB