BÜW Erneuerung Bahnübergänge Markelfingen-Allensbach Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40286
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BÜW Erneuerung Bahnübergänge Markelfingen-Allensbach
BÜW Erneuerung Bahnübergänge Markelfingen-Allensbach
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BÜW Erneuerung Bahnübergänge Markelfingen-Allensbach
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Markelfingen-Allensbach
BÜW Erneuerung Bahnübergänge Markelfingen-Allensbach
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Nachtrag 6 - zusätzliche BÜW Bahn, SiGeKo-Leistungen und Umwelt FBÜ
Eine Beauftragung einer anderen Bauüberwachungsfirma und damit Abwicklung der zusätzlichen Leistungen, durch einen zusätzlichen/neuen Beteiligten ist bei einer laufenden Baustelle nicht wirtschaftlich, da für die Leistungen die Kenntnisse aus der laufenden Baustelle benötigt werden.