Stadion Frankfurt am Main, Mörfelder Landstraße 362 - Erweiterung Nordwesttribüne Referenznummer der Bekanntmachung: VE302_Erweiterte Rohbauarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sportparkstadion.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadion Frankfurt am Main, Mörfelder Landstraße 362 - Erweiterung Nordwesttribüne
Erweiterung Nordwesttribüne - Erweiterte Rohbauarbeiten
Die Maßnahmen umfassen den statischen Rückbau von Stahlbetonfertigteilkonstruktionen der Nordwesttribüne und den Neubau in Stahlbeton- und Stahlbetonfertigteilkonstruktionen, sowie Erdarbeiten und Stahlbetonfertigteilkonstruktionen in den Außenanlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenene Leistung vergleichbar sind (Einzelheiten siehe Formblatt 124 Eigenerklärung Eignung).
Mindestjahresumsatz von durchschnittlich 7 Mio. EUR pro Jahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Referenzen über vergleichbare Leistungen(Einzelheiten siehe Formblatt 124 Eigenerklärung Eignung)
Mindestens eine vergleichbare Referenz, die nach dem 31.12.2015 abgeschlossen wurde. Vergleichbar sind Referenzen die kumulativ folgende Kriterien erfüllen:
- Rohbauarbeiten mit einer Abrechnungssumme von mindestens 1,5 Mio.
- Anteil Herstellung und Einbau von Stahlbetonfertigteilen in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es ist eine Eigenerklärung, dass keine zwingenden oder optionalen Ausschlussgründe vorliegen, vorzulegen, siehe Formblatt 124 "Eigenerklärung Eignung".
2. Für alle in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 124 "Eigenerklärung Eignung" zu verwenden soweit mit dem Angebot keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird.
Sofern eine allgemeine PQ nach VOB/A die geforderten Eignungsnachweise inhaltlich abdeckt, kann die entsprechende Angabe durch Verweis auf die PQ ersetzt werden. Weitere Angaben, die nicht von der PQ nach VOB/A erfasst sind, müssen gesondert unter Verwendung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung", bzw. mit den dort genannten weiteren Nachweisen getätigt werden.
3. Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.
4. Eignungsleihe:
Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formblatt 236 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" zu verwenden.
5. Bieterfragen sind bis 20.02.2022 zugelassen. Fragen, die danach eingehen, gelten nicht als rechtzeitig und es besteht kein Anspruch auf Beantwortung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNARSC6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]